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Die Sorge mit der Obsorge

Von Robert Boder

Gastkommentare

Wie sehr Frauen von finanziellen Transfers durch Männer abhängig sind, zeigt die Diskussion zur automatischen gemeinsamen Obsorge. Selbst die Familienrichter haben ein Tabu gebrochen und wollen nun die Höhe der Unterhaltszahlungen mit dem Besuchsrecht junktimieren.


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Bis 1098 Euro familiäre Transferleistungen pro Monat erhält eine junge Familie mit zwei Kindern, etwa in Perchtoldsdorf; wenn sie weiß, wie es geht. Kommt es zur Trennung, geht dieser Betrag mit den Kindern mit, meist zur Mutter. Dazu kommen noch mehrere hundert Euro Alimente, meist vom Vater, was diesen an die Grenze des Existenzminimums drängen kann und die Finanzierbarkeit der Besuchskontakte einschränkt.

14-tägiges Besuchsrecht galt bis zum vorigen Jahr noch als angemessen, mittlerweile ist man politisch bei vier Tagen im Monat. Was an die Dauer einer Grippe erinnert: zwei Wochen oder 14 Tage. Der Grund ist finanzieller Natur. Bei mehr Kontakt müssten die Gelder zwischen den Eltern aufgeteilt werden.

Die Frauenpolitik will erst über gemeinsame Obsorge reden, wenn selbst ledige Eltern einen Vertrag abschließen, der die Versorgung der Mütter sichert. Nebenbei soll sich der Verbleib der Kinder danach richten, wer daheim mehr Staub gesaugt oder Kleidung gebügelt hat. Die Kinder werden auf diese Weise jenem Elternteil entzogen, der im außerfamiliären Leben erfolgreicher ist und durch Erwerbsarbeit den Strom für Bügeleisen und Staubsauger besser finanzieren kann. Das Leitbild der Kinder richtet sich dann danach, dass das Geld ohnehin immer von irgendwoher kam. Meistens vom Vater.

Das eigentliche Problem ist aber nur durch gemeinsame Obsorge, auch für ledige Eltern, aus der Welt zu schaffen. Was kaum jemand weiß: Man hat zwar ein Informationsrecht über Ausbildungsbelange oder gar den Gesundheitszustand der Kinder und bekommt ihn auch gerichtlich zugesprochen, eine Pönalisierung ist aber quasi undurchführbar. Seit Jahrzehnten entscheiden die Instanzen nämlich mit dem lapidaren Satz: "Verletzung der Informationspflicht ist sanktionslos (EFSlg 68.893 u.a.)".

Wie prekär das ist, zeigen beispielsweise die Vorfälle um den Tod des 17 Monate alten Luca oder die Kinder vom Pöstlingberg, wo den Vätern - wohlgemerkt bei aufrechtem Besuchsrecht - die wichtigsten Informationen vorenthalten wurden. Selbst mit Ärzten und Behörden sprechen durften sie nicht.

Die Gleichstellungspolitik verfehlt so regelmäßig und diskriminierend das Kindeswohl und fördert den Streit. Denn: Väter, die wollen, müssen auch können dürfen.

Robert Boder ist selbständiger IT-Fachmann.