Die Sozialhilfe ist in allen neun Bundesländern unterschiedlich geregelt. Sozialminister Herbert Haupt drängt nun darauf, diese mittels eines Vertrages nach Artikel 15a der Bundesverfassung zu harmonisieren.
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Derzeit geben alle Bundesländer zusammen etwa 21 Mrd. Schilling für Sozialhilfe aus. Nocheinmal etwa 23 Mrd. Schilling leistet der Bund - mehr als 10 Mrd. Schilling für Notstandshilfe, mehr als 10 Mrd. für Ausgleichszulagen, 1,5 Mrd. für Zusatzrenten im Sozial- und Entschädigungsrecht (Kriegsopfer) und 1 Mrd. Schilling für Gebührenbefreiungen -, rechnet der zuständige Sektionschef im Sozialministerium, Gerd Gruber, im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" vor. Die Grundsatzarbeiten für eine Angleichung der Qualitätsstandards in der Sozialhilfe sollen Ende 2002 abgeschlossen sein. "Die Umsetzung wird dann noch eine bis zwei Legislaturperioden in Anspruch nehmen. Denn wenn das tatsächlich gelingt, wird es zu massiven Geldverschiebungen kommen", sieht Gruber noch einen schwierigen Diskussionsprozess: "Es geht immerhin um 40 bis 50 Mrd. Schilling, die verteilt werden müssen"
Eingeleitet wurde dieses Vorhaben bereits 1998: Der Rechstwissenschaftler Walter Pfeil wurde mit einem "Vergleich der Sozialhilfe der österreichischen Bundesländer" beauftragt. Nun liegen die Ergebnisse dieser Studie vor (die "Wiener Zeitung" berichtete) und bilden die Basis für Verhandlungen zwischen dem Bund und den Landessozialreferenten, die derzeit noch auf Beamtenebene laufen.
"Die Grundschwächen der Sozialhilfe sind die großen Spielräume", erläutert Pfeil. Denn "die grundsätzlichen Vorteile der Flexibilität werden in Zeiten der Missbrauchsdebatten so ausgelegt, dass man sich bei den Leistungen am unteren Ende des Spielraumes bewegt. Die Richtsätze werden meist unterschritten", kritisiert Pfeil die derzeitige Handhabung.
Als Beilspiel nennt der Sozialrechtsexperte: Die Richtsätze für eine Alleinerzieherin mit einem Kleinkind (zwei Jahre), die in einer Garconniere (3.500 Monatsmiete plus 500 Schilling Heizkosten) lebt, liegen in Salzburg bei 5.245 Schilling, in Oberösterreich bei 7.475 Schilling. Dazu kommen wieder je nach Bundesland unterschiedlich Zuschüsse für Unterkunft, Heizung, Sonstiges.
Mit der Sozialhilfe könne "keine effektive und effiziente materielle Existenzsicherung mehr gewährleistet werden", erläutert Pfeil. Eine weitestmögliche Vereinheitlichung der unterschiedlichen Systeme "lohnt kaum, wenn es nicht gleichzeitig zu einer inhaltlichen Weiterentwicklung der Existenzsicherungssysteme auf Landes- wie auf Bundesebene kommt", betont Pfeil.
Die nächste wichtige politische Entscheidung soll bei einer Sozialenquete der Länder im Frühjahr fallen. Die Landesräte von Niederösterreich, Liese Prokop, und Oberösterreich, Josef Ackerl haben sich bereits deutlich für eine Annäherung der unterschiedlichen Systeme ausgesprochen.