Die Bundesregierung legt die Sozialversicherungen zusammen und macht aus einer Verwaltungsmilliarde eine Patientenmilliarde.
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Eine Reform der Sozialversicherungsträger mit schlankeren Strukturen und mehr Leistungen für die Patientinnen und Patienten - das haben wir versprochen und gehalten. Eine beachtliche Anzahl an vorherigen Bundesregierungen hat sich eine solche Reform zum Ziel gesetzt, wir setzen sie jetzt um. In Zukunft wird es nur noch fünf anstelle der bisherigen 21 Sozialversicherungsträger sowie einen Dachverband geben, die neun Gebietskrankenkassen werden in der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) gebündelt.
Entgegen den fälschlichen Behauptungen und Anwürfen seitens der Opposition wird es keine Schließungen von Krankenhäusern geben, und es werden auch keine Leistungen gekürzt.
Wir sparen im System: Statt einer Verwaltungsmilliarde gibt es bis zum Jahr 2023 eine Patientenmilliarde. Die Einsparungen dafür werden durch eine verschlankte Struktur in der Verwaltung erzielt - allein die Anzahl der Generaldirektoren wird von 22 auf sechs Geschäftsführer sinken, und die Verwaltungsgremien werden von 90 auf 50 nahezu halbiert.
Durch einen gemeinsamen Einkauf bei der IT und die Zusammenlegung der Rechenkreise sowie durch natürliche Abgänge durch Pensionierungen in den nächsten zehn Jahren heben wir weitere Einsparungspotenziale. Dabei gibt es eine Job-Garantie, es wird nicht zu fusionsbedingten Kündigungen kommen.
Konkret sollen die ersten 200 Millionen Euro im Jahr 2021 eingespart werden, im Jahr 2022 werden 300 Millionen Euro und 2023 dann 500 Millionen Euro eingespart. Diese Milliarde kommt den Patientinnen und Patienten zugute und wird von uns in den Kampf gegen die Zwei-Klassen-Medizin investiert.
So wird es zum Beispiel mehr Kassenärzte oder Landarztstipendien geben. Wir investieren damit also direkt in die Gesundheit der Menschen in Österreich.
Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Heinz-Christian Strache, Sozialministerin Beate Hartinger-Klein und ich haben bei der Vorstellung der Reformmaßnahmen außerdem klargestellt, dass wir bei gleichen Beiträgen auch für gleiche Leistungen und damit für eine neue Gerechtigkeit sorgen wollen. Denn derzeit gestalten sich beispielsweise die Kosten für Mundhygiene in den Bundesländern unterschiedlich, während gewisse Medikamente in einigen Bundesländern erst gar nicht erhältlich sind. Dieser unterschiedliche Leistungskatalog wird der Vergangenheit angehören und von Osten bis Westen vereinheitlicht.
Der Bundesregierung mit Kanzler Sebastian Kurz an der Spitze ist mit der Einigung über die Zusammenlegung der Sozialversicherungen einer der wichtigsten und umfassendsten Reformschritte gelungen. Wir haben damit einen politischen Meilenstein im Sinne der Patientinnen und Patienten sowie der Gesundheitsversorgung in unserem Land gesetzt und machen unser Sozialsystem so fit für das 21. Jahrhundert. Das entsprechende Gesetz wird mit Anfang des Jahres 2019 in Kraft treten, die neue Struktur soll dann ab 2020 implementiert sein.