Arbeit im Ausland: Rechtlich gegen eine Kostenflut absichern. | Nur die Hälfte der Expatriates bleibt nach der Rückkehr im Unternehmen. | Wien. "Ich versuche immer, aus dem, was ich habe, das Beste zu machen", sagt Liselotte Schöll über ihre Auslandsentsendung nach Weißrussland. Ein halbes Jahr verbrachte die Mobilkom-Mitarbeiterin heuer in Minsk, um dort als Assistentin der Geschäftsführung eine neue Niederlassung mitaufzubauen. Vor der Entsendung bekam die gelernte Juristin von ihrem Arbeitgeber einen Russisch-Sprachkurs bezahlt und schloss einen Entsendungsvertrag ab, in dem alle wichtigen Details des Auslandseinsatzes geregelt waren.
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Über die Arbeit fern der Heimat sagt Schöll im Nachhinein: "Die Zeit war großartig." Längst vergessen ist der nicht gerade verheißungsvolle Start, als niemand im Minsker Büro über ihre Ankunft und Funktion Bescheid wusste.
Die Unternehmensberaterin Klara Parfuss von Hill International beobachtet, dass grenzüberschreitendes Arbeiten und der Einsatz von ins Ausland entsandten Mitarbeitern, sogenannten Expatriates, sich immer größerer Beliebtheit erfreuen. Da zunehmend mehr Betriebe ins Ausland expandieren, sei dieses Thema für sie unumgänglich. Umgekehrt wollen die Mitarbeiter damit ihre Karriere vorantreiben.
Fast die Hälfte der österreichischen Expatriates ist laut einer Erhebung der Universität Linz in Osteuropa im Einsatz, 28 Prozent fallen auf Westeuropa und 13 Prozent auf den Mittleren und Nahen Osten. Zu den häufigsten Einsatzgebieten zählen Marketing und Verkauf sowie Produktion, Controlling und Finanzwesen.
Wer sein Arbeitsumfeld ins Ausland verlagert, wird mittlerweile in Seminaren auf den Kulturschock und die fremde Sprache gut vorbereitet.
Und die Familie?
Bei der Vorbereitung eher vernachlässigt wird laut
Experten die rechtliche Absicherung in Form eines Entsendungsvertrages. "Es kommt vor, dass der Arbeitgeber sich erst kurz vor Abreise des Expatriates über die rechtlichen Erfordernisse erkundigt", berichtet Rechtsanwalt Wolfgang Kapek von der Rechtsanwaltskanzlei Enwc. In der Regel seien aber drei Monate Vorbereitungszeit notwendig, um etwa eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung anzufordern.
Je nachdem, ob das Dienstverhältnis im Inland oder im Ausland zustande kommt, gibt es auch unterschiedliche Regeln bei Sozialversicherung und Steuerabgaben. "In den meisten Fällen sind Bezüge in jenem Land zu versteuern, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird", sagt Steuerberater Lukas Zeinler von RSM Exacta. Eine Ausnahme besteht, wenn der Dienstnehmer sich höchstens 183 Tage im Tätigkeitsland aufhält und der Arbeitgeber nicht im Tätigkeitsstaat ansässig ist. "Hier bleibt die Besteuerung im Herkunftsland des Expatriates", so Zeinler.
Fehlende Reintegration
Auch bei der Rückkehr vom Auslandseinsatz kann einiges schief laufen.
"Wieder in Österreich angekommen, verlassen 40 bis 50 Prozent der Mitarbeiter im ersten Jahr den Betrieb", sagt Unternehmensberaterin Parfuss. Viele würden mit einer besseren Bezahlung oder mit einer Beförderung rechnen, die dann nicht eintreffe. Anderen wiederum fehle die Entscheidungsfreiheit. "Auslandserfahrung muss vom Arbeitgeber honoriert werden, ein Programm zur Reintegration vorhanden sein", empfiehlt Parfuss.
Liselotte Schöll, frisch retour aus Minsk, profitiert von ihrer Nomadenerfahrung. Sie betreut jetzt selbst als Leiterin die Entsendung von Expatriates.