Wie sich das Studentenleben finanzieren lässt. | Bis 10.000 Euro steuerpflichtiges Einkommen besteht Anspruch auf Familienbeihilfe.
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Wien. Geschafft! Rund 40.000 junge Damen und Herren haben im heurigen Frühjahr die Matura bestanden. Diejenigen von ihnen, die vom Lernen noch nicht genug haben, zieht es im Herbst an die Universitäten und Fachhochschulen.
Spätestens jetzt stellt sich die Frage nach der Finanzierung des Studentenlebens. Eine nicht unwesentliche Geldquelle für Studenten aus weniger begüterten Familien ist die Familienbeihilfe.
Diese staatliche Transferleistung - es gibt sie, wie mehrfach berichtet, nun nur mehr bis zum 24. beziehungsweise in Ausnahmefällen bis zum 25. Geburtstag - ist unabhängig vom Einkommen der Eltern, und das Finanzamt überweist sie in der Regel auch an Mutter oder Vater. In den meisten Fällen wird das Geld - bis 18 sind es 130,90 Euro, ab dem 19. Geburtstag 152,70 Euro im Monat - aber generös an den studierenden Nachwuchs weitergeleitet.
Vorsicht mit der Einkommensgrenze
„Meine Tochter studiert seit einem Jahr an einer Fachhochschule. Sie bekommt von mir als finanzielle Unterstützung die Familienbeihilfe und noch etwas dazu”, sagt die alleinerziehende Mutter von Stefanie. Die Zwanzigjährige wohnt zwar noch zu Hause, braucht aber für die tägliche Fahrt zur Ausbildungsstätte ein Auto. Auch Bücher, Skripten, Kopien und so weiter muss sie sich mit ihrem Taschengeld finanzieren.
Daneben arbeitet Stefanie stundenweise im Call-Center eines Mobilfunkunternehmens - in den Ferien mehr, in der Vorlesungszeit weniger. Stefanies Mutter hat sich genau erkundigt. Sie weiß, dass ihre Tochter jährlich höchstens 10.000 Euro an steuerpflichtigem Einkommen (Bruttogehalt abzüglich Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen) erzielen darf, damit der Anspruch auf Familienbeihilfe und den daran gekoppelten Kinderabsetzbetrag (58,40 Euro monatlich) aufrecht bleibt. Urlaubs- und Weihnachtsgeld bleiben dabei außer Betracht.
Bei Überschreiten der Einkommensgrenze muss die Familienbeihilfe (einschließlich des Kinderabsetzbetrages) für das ganze Jahr zurückgezahlt werden. „Das sind bei uns immerhin 2500 Euro im Jahr”, rechnet Stefanies Mutter vor. Kinder unter 18 Jahren können ganzjährig beliebig viel verdienen, ohne dass Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag gefährdet sind.
Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag fallen übrigens nicht automatisch weg, sondern erst dann, wenn die Eltern den zu hohen Verdienst ihres Kindes pflichtgemäß dem Finanzamt melden.
Zusätzlich zur Einkommensgrenze müssen Studierende noch weitere Voraussetzungen erfüllen, um die Familienbeihilfe nicht zu verlieren. So muss ein Studienerfolg nachgewiesen werden, und die vorgesehene Studiendauer darf nicht überschritten werden. Bei einem Bachelorstudium sind zwei Toleranzsemester drin, bei Diplomstudien (pro Abschnitt) und Masterstudien eines. Weiters darf das Studium höchstens zweimal gewechselt werden.
Die Anspruchsdauer kann aus aus bestimmten Gründen verlängert werden, etwa wegen eines Auslandsstudiums oder wegen Krankheit. Auch Studentinnen, die ein Kind bekommen, erhalten die Familienbeihilfe länger. Jenen Studierenden, deren Eltern zu wenig verdienen, um den Nachwuchs finanziell unterstützen zu können, greift der Staat mit der Studienbeihilfe unter die Arme. Auch hier ist ein Studienerfolg nachzuweisen. Die Einkommensgrenze beträgt 8000 Euro jährlich.