Die Bundespräsidentenwahl ist wichtig. Die Nationalratswahl ist wichtiger. Aber die Regierungsbildung ist noch wichtiger. Denn die Regierung ist in der Staatspraxis das wichtigste Staatsorgan. Durch den EU-Beitritt wurde ihre Bedeutung noch größer. Vielleicht ist deshalb die Regierungsbildung als wichtigster Bestellungsvorgang der Politik von der Verfassung so wenig geregelt.
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"Der Bundeskanzler und auf seinen Vorschlag die übrigen Mitglieder der Bundesregierung werden vom Bundespräsidenten ernannt." Während die Bestellung des Nationalrates und des Bundespräsidenten in der Verfassung und darüber hinaus ausführlich geregelt ist, beschränkt sie sich bei der Bestellung der Regierung im wesentlichen auf diesen Satz. Offen ist: wer Kanzler wird, wie die Regierung zusammengesetzt sein soll, wer mit wem, wie viele Minister es geben soll, wie lange die Regierungsbildung dauern darf, wie lange Regierungen im Amt bleiben dürfen und anderes mehr.
In der "republik" schrieb ich vor 36 Jahren über "Regierungsbildung 1970". Damals erhielt die SPÖ bei der Nationalratswahl 81, die ÖVP 78 und die FPÖ 6 Mandate. Fast alles sprach für eine große Koalition. Daher sagte ich sie voraus. Es kam anders. Viele meiner Generation plädierten damals für ein Mehrheitswahlrecht. Es kam anders, nämlich noch mehr Proporzwahlrecht. Heute haben wir nicht zuletzt deshalb ein anderes Parteiensystem.
"Der Bundeskanzler und auf seinen Vorschlag die übrigen Mitglieder der Bundesregierung werden vom Bundespräsidenten ernannt." Diese Regel blieb. Der Bundespräsident ist in vielen Angelegenheiten ein unselbstständiges Staatsoberhaupt, das auf andere reagiert. Bei der Bestellung der Regierung ist er "Aktivkönig". Hier kann er initiativ und kreativ tätig sein. In diesem Sinne betraute Bundespräsident Heinz Fischer Alfred Gusenbauer mit der Regierungsbildung auf der Basis einer großen Koalition. Wie kein anderer Bundespräsident vor ihm kennt Fischer die realen Gegebenheiten, die politischen Gepflogenheiten und den rechtlichen Rahmen. Die Verhandlungen zwischen Rot und Schwarz beginnen. Die Stunde des Bundespräsidenten kann zur Zeit des Bundespräsidenten werden. Trotzdem: Das Gesetz des Handelns liegt letztlich in seiner Hand. "Der Bundeskanzler und auf seinen Vorschlag die übrigen Mitglieder der Bundesregierung werden vom Bundespräsidenten ernannt."