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Die Tabus bleiben weiter unberührt

Von Walter Hämmerle

Politik

Den Ländern fehlt der unmittelbare Spardruck. | "WZ"-Analyse. | Wien. "Keine Tabuthemen" dürfe es bei den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über den nächsten Schritt der Verwaltungsreform geben, erklärte Finanzstaatssekretär Alfred Finz noch im März vor Beginn der Gespräche. An ehrgeizigen Zielvorgaben hat es denn auch nicht gefehlt: Harmonisierung der Beamtenpensionen bei Bund, Ländern und Gemeinden, weitere Reduktion der Bezirksgerichte, Globalbudgets für die Besoldung der Landeslehrer sowie Synenergien im Schul- und Gesundheitsbereich standen auf der Wunschliste des Bundes an die Länder.


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Geholfen hat das Wünschen jedoch wenig, die Realität blieb eine andere. Der Grund dafür liegt auf der Hand und ist in der österreichischen Finanzverfassung begründet. Anders als der Bund müssen die Länder ihre Ausgaben nicht durch eigene Einnahmen finanzieren. Sie verhandeln sich schlicht - im Rahmen des Finanzausgleichs - ein ordentliches Stück am Kuchen der bundesstaatlichen Einnahmen heraus.

Dass dieses Stück für die Länder nicht allzu klein ausfällt, dafür sorgt schon ihre realpolitische und verfassungsrechtliche Stellung im Staate Österreich: Egal, welche Partei auch immer im Bund das Sagen hat - wenn es ums liebe Geld geht, sind sich die neun Landeshauptleute über alle Parteigrenzen hinweg einig.

Wie unterschiedlich der Kostendruck von Bund und Ländern wahrgenommen wird, zeigt das Beispiel der Pensionsregelungen für den öffentlichen Dienst. So manches Bundesland gönnt seinen Beamten noch immer Pensionsprivilegien, die für Bundesbeamte längst Geschichte sind. Warum auch nicht? Die Mehrkosten für diese Klientelpolitik verhandelt man sich schließlich beim Finanzausgleich wieder heraus.

Finanzminister Karl-Heinz Grasser braucht auf der anderen Seite jeden eingesparten Euro aus dem Titel Verwaltungsreform wie einen Bissen Brot, will er sein Vorhaben wahr machen und 2008 wieder mit einem Nulldefizit abschließen. Die nun geplante Reduktion der öffentlichen Bediensteten bis 2010 um insgesamt 15.600 Posten (6200 soll der Bund, 5600 die Länder und 3700 die Gemeinden einsparen) ist immerhin ein Schritt in diese Richtung. Die dadurch eingesparten 1,8 Milliarden Euro reichen jedoch sicherlich nicht aus, die Kostendynamik in anderen Bereichen wie etwa Gesundheit, Arbeitsmarkt, Bildung oder Soziales aufzufangen.

P.S.: Um der Gerechtgkeit Genüge zu tun, muss auch gesagt werden, dass Länder wie Vorarlberg oder Öberösterreich schon Verwaltungsreformen umgesetzt haben, als der Begriff auf Bundesebene noch ein Fremdwort war.