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Die Tücken der Transparenzdatenbank

Von Brigitte Pechar

Politik
Wer hat Zugriff auf Daten, damit diese geschützt und trotzdem transparent sind? Foto: bb

Kanzleramt hat erhebliche Einwände gegen Entwurf des Finanzministers. | Wien. Ob die Transparenzdatenbank tatsächlich Erhellendes über Doppelförderungen ans Licht bringt oder ob es sich nur um einen enorm teuren Datenpool handelt, wird die Zukunft zeigen. Immerhin sind alleine für die zentrale Technologie 1,6 Millionen Euro veranschlagt mit jährlichen Betriebskosten von einer Million. Noch nicht berechnet sind dabei die Investitionen an den vielen Schnittstellen - etwa dem Arbeitsmarktservice, dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger oder den Ministerien.


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ÖVP und SPÖ haben sich nach langen Debatten darauf geeinigt, dass möglichst alle Zuwendungen des Bundes, später auch der Länder, erfasst sein sollen: vom Arbeitslosengeld, Kinderbetreuungsgeld, Unfallrenten, Pflegegeld, Sachleistungen (Gratiskindergarten) bis hin zu KMU-Zuschüssen, Landwirtschafts- und Umweltförderungen, Investitionsförderungen und Steuervorteilen.

Bis Ende des Monats ist der Gesetzesentwurf zur Transparenzdatenbank des Finanzministeriums noch in Begutachtung. Und das Bundeskanzleramt hat erhebliche Einwände gegen die vorliegende Fassung. Vor allem in zwei Punkten ortet Sektionschef Manfred Matzka eine "schwammige Begrifflichkeit".

Versprochen wurde, dass der Einzelne nur zu den eigenen Daten Zugriff hat. Im Gesetzesentwurf wird festgelegt, dass der Leistungsempfänger "nach Eingabe einer elektronischen Zugangskennung" die Leseberechtigung erhält. Die Festlegung einer Zugangskennung wird aber erst per Verordnung erfolgen.

Und genau da setzt die Kritik des Bundeskanzleramts an: "Wir wollen das sicherste System haben und das sollte auch im Gesetz bereits festgeschrieben sein", sagt Matzka. Im Kanzleramt wünscht man sich eine Kombination aus Handy oder Karte (Bürgerkarte oder E-Card) und Code. Geht man über das Handy in die Datenbank, erhält man einen Code, mit dem man sich einloggt. Dahinter wird eine digitale Signatur aufgebaut. Dieser Vorgang muss bei jeder Abfrage wiederholt werden, sodass ein Hacken nahezu ausgeschlossen ist.

Verschlüsselte Daten vereiteln Zuordnung

Der zweite Kritikpunkt des BKA bezieht sich auf die Struktur der Datenbank selbst. Damit sichergestellt wird, dass die Daten nicht personenbezogen gesammelt werden, sollte auf die Erfahrungen der Volkszählung zurückgegriffen werden, schlägt Matzka vor. Hier werden von den verschiedensten Stellen (Gemeinde, Schule) Daten an die Statistik Austria geschickt - allerdings verschlüsselt. Einzig die Statistik Austria kann die Daten zusammenführen, allerdings nicht einer bestimmten Person zuordnen.

Wenn das BKA diese Anmerkungen durchsetzen kann, wird es aber für den Finanzminister unmöglich, Missbrauch einer bestimmten Person oder einem bestimmten Unternehmen zuzuordnen. Mit dem Datenschutzsystem des BKA könnten nur Systemfehler aufgedeckt werden - etwa dass Unternehmen mehrmals Lehrlingsförderung erhalten. Darauf, so Matzka, könnte der Gesetzgeber dann reagieren. Ob das aber geschieht und dafür ein so teures Datensystem notwendig ist, stellt der Sektionschef in Frage.