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Die Tür ist zu

Von Simon Rosner

Politik
Sozialminister Alois Stöger schließt die Tür - vorerst zumindest. Die Gespräche zur neuen Mindestsicherung sind gescheitert.

Die Gespräche zur Reform der Mindestsicherung sind gescheitert.


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Wien. Der Tisch ist leer geblieben. Für Mittwoch war eine Verhandlungsrunde zur Reform der Mindestsicherung angesetzt, doch Sozialminister Alois Stöger sagte diese aus Gründen der Sinnlosigkeit ab. Tags zuvor hatte er der ÖVP, und dabei in erster Linie den ÖVP-geführten Ländern Oberösterreich und Niederösterreich, ein letztes Angebot unterbreitet, das die von der Volkspartei geforderte Deckelung enthielt. Es wurde jedoch nicht angenommen.

Damit enden monatelange Verhandlungen über eine neue 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur bedarfsorientierten Mindestsicherung ergebnislos. Zumindest vorerst, denn theoretisch bleibt noch bis zum Ende des Jahres Zeit, doch noch irgendwie eine Einigung zusammenzubasteln. Andernfalls ist jedes Bundesland selbst zuständig, kann Höhe und Systematik der Mindestsicherung bestimmen.

Und dann, so befürchten es etwa Caritas und Diakonie, können noch ganz andere Tische als der Verhandlungstisch im Sozialministerium leer bleiben - jene der Bezieher dieser Sozialleistung. Caritas-Präsident Michael Landau warnte laut "Kathpress" vor "Sozialdumping", und auch Walter Pfeil, Sozialrechtler an der Universität Salzburg und einer der Architekten der Mindestsicherung, die 2010 die Sozialhilfe abgelöst hat, sagt: "Die Wahrscheinlichkeit dafür ist groß." Oberösterreich und Niederösterreich haben bereits eigene Pläne auf den Weg gebracht, die anerkannten Flüchtlingen eine geringere Mindestsicherung einbringen wird.

Differenzierungen hat es freilich auch früher gegeben, als die Sozialhilfe noch reine Landessache war. Sie waren über die Jahre gewachsen, ein Wettkürzen in dem Sinn hat jedoch nicht stattgefunden. Die Länder hielten sich allerdings mit Erhöhungen zurück, um möglichst keine Anreize für Sozialtourismus innerhalb Österreichs zu bieten. Diese Form der Binnenmigration spielte laut Pfeil aber keine Rolle. Damals.

Zug in die Städte

Heute ist dies durch die Fluchtwelle anders, vor allem Wien ist stark belastet, da der Großteil der Asylberechtigten nach einem positiven Bescheid in die Hauptstadt übersiedelt. Bereits jetzt existierende Unterschiede bei den Auszahlungsmodalitäten sind nach Ansicht des Sozialforschers aber nur einer von mehreren Gründen dafür. "Menschen mit wenig Perspektive ziehen in die Städte, das ist ein weltweites Phänomen. Darum gibt es Slums am Stadtrand von São Paulo und nicht irgendwo im Amazonas", sagt Pfeil.

Wien wollte eine Residenzpflicht eingeführt wissen, wonach anerkannte Flüchtlinge nur in jenem Bezirk Mindestsicherung beziehen können, in denen zuvor auch das Asylverfahren abgewickelt wurde. Diese Wohnsitzauflage ist mit dem Ende der Verhandlungen jedoch vorerst gänzlich vom Tisch.

Wiens Sozialstadträtin Sonja Wehsely wirft Teilen der ÖVP deshalb vor, eine Einigung von Anfang an verhindert zu haben. Diesen sei es nie um die Bewältigung der Herausforderung in der Mindestsicherung gegangen: "Es war Mittel zum Zweck, um die Menschen gegeneinander auszuspielen." Die ÖVP ihrerseits schiebt Sozialminister Stöger die Schuld zu, der sich nicht genug bewegt habe, wie Generalsekretär Werner Amon zur APA sagte.

Die Deckelung auf 1500 Euro - eine der primären Forderungen der Volkspartei - ist allerdings mit gewissen Auflagen von Stöger am Ende doch akzeptiert worden. Vielleicht ist dies auch ein kleiner Ansatzpunkt, die Gespräche doch noch einmal aufzunehmen, wie dies etwa Salzburg und Tirol hoffen, ebenfalls ÖVP-geführte Bundesländer. Sie wollen derzeit keine Kürzungen vornehmen.

Die von Ober- und Niederösterreich geplante Herabsetzung der Mindestsicherung für Asylberechtigte ist EU-rechtlich auch höchst fragwürdig. In Oberösterreich wird direkt zwischen österreichischen Staatsbürgern und Asylberechtigten unterschieden, was nicht nur Experten, sondern auch Innenminister Wolfgang Sobotka als rechtswidrig bezeichnen. Entsprechende juristische Verfahren dauern jedoch Jahre.

In Niederösterreich geht man andere Wege und will den Bezug der vollen Mindestsicherung an die Aufenthaltsdauer knüpfen. Dies würde dann auch für Österreicher gelten, die aus dem Ausland zurückkehren. Sozialrechtler Pfeil hält jedoch auch dieses Modell für nicht vereinbar mit dem Diskriminierungsverbot. "Das Prinzip zielt auf jene ab, die frisch hinzukommen und ist deshalb eine mittelbare Diskriminierung, auch wenn man neutrale Kriterien formuliert", sagt Pfeil.

Das zweite Problem: "Wir kann man rechtfertigen, dass ein Österreicher, der aus dem Ausland zurückkommt, weil er sich zum Beispiel hat scheiden lassen, keinen Einspruch hat?" Für diese Differenzierung würde es laut Pfeil eine gute Argumentation benötigen, zumal die Mindestsicherung keine Versicherungsleistung ist.

Zumutbarkeit als Option

Nach Stand der Dinge müssen dennoch alle Länder nun eigene Modelle entwickeln oder das bestehende auf das jeweilige Bundesland anpassen. Wehsely plant Maßnahmen, "um uns davor zu schützen, gezwungen zu werden, die unsozialen Maßnahmen der anderen Bundesländer auszugleichen", sagt die Stadträtin.

Ohne Residenzpflicht ist dies allerdings nicht einfach zu bewerkstelligen. Eine Lösung könnte sich in den Zumutbarkeitsbestimmungen finden. In diesen ist bereits jetzt festgeschrieben, dass eine Stelle überall in Österreich angenommen werden muss, wenn eine Unterkunft zur Verfügung steht und keine Betreuungspflichten dagegen sprechen. "Das wäre einer der wenigen Erfolgs versprechenden Ansätze, um Druck auszuüben", sagt Pfeil.