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Nicht nur das Hypo-Sondergesetz ist äußerst fragwürdig.
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Glaubwürdigkeit und Vertrauen sind hohe Güter, nicht nur zwischen Menschen, sondern auch bei Staaten im Verhältnis zu ihren Bürgern, Unternehmen und zu anderen Staaten. Der Aufbau von Vertrauen braucht lange Zeit, der Verlust kann über Nacht eintreten. Ohne einzelne Anlässe überzubewerten, ist die Republik dabei, ihr Vertrauenskapital zu beschädigen.
Das jüngste Negativbeispiel ist das Sondergesetz zur Hypo Alpe Adria, auch wenn in der Bankenunion ab 2016 die Heranziehung nachrangiger Bankengläubiger bei Bankrestrukturierungen und -abwicklungen vorgeschrieben ist und die Europäische Kommission dies bereits 2013 in einer Mitteilung gefordert hat.
Mit dem - grundsätzlich positiven - Killerargument, den Steuerzahler nach Möglichkeit zu schonen, wurde ein Gesetz beschlossen, dessen europarechtliche und verfassungsmäßige Tragfähigkeit keineswegs gesichert ist, das für die Betroffenen angesichts einer Landesgarantie ("Mündelsicherheit") und des bisherigen Diskussionsstandes unerwartet war und daher heftige negative Reaktionen hervorgerufen hat.
Auch sonst werden zunehmend rechtspolitische Grundsätze in Frage gestellt, die zwar nicht in Stein gemeißelt sind, aber doch ein gewisses Vertrauenskapital darstellen; etwa, dass Gesetze nicht rückwirkend angewendet werden dürfen, wenn sie Rechtssubjekte belasten.
Genau das ist bei der Anhebung des Gas- und Ölförderzinses geschehen. Auch die Ablehnung von gewinnunabhängigen Substanzsteuern auf Unternehmen gehört zu dieser Kategorie von Prinzipien.
In Österreich wurde eine Bankensteuer eingeführt, die nicht am Gewinn, sondern an der Bilanzsumme anknüpft und deren Erträge darüber hinaus nicht zur Stärkung des Finanzsystems bestimmt sind, wie etwa bei der wesentlich niedrigeren deutschen Bankensteuer.
Auf die lautstark geforderte, rechtsprinzipiell problematische Beweislastumkehr, wonach Unternehmen, konkret Energieversorger, Preiserhöhungen rechtfertigen müssen, wurde im letzten Augenblick doch noch verzichtet.
Das Dramatische an diesen Beispielen ist, dass sie börsenotierte Unternehmen betreffen, die ihren Aktionären und Stakeholdern verpflichtet sind, nicht aber dem österreichischen Fiskus, und deren Entwicklung und politische Rahmenbedingungen von internationalen Investoren genau verfolgt werden und maßgeblich in die Beurteilung der Güte des Wirtschaftsstandorts Österreich einfließen.
Last but not least der schwerwiegende und verfassungswidrige Eingriff in private Verträge zur Kürzung der "Luxuspensionen". Wahrscheinlich sind 98 Prozent der Österreicher dafür - und wahrscheinlich hätten 98 Prozent der Österreicher einen solchen Pensionsvertrag selbst unterschrieben.
Anstatt diese Pensionsbezieher der Gier zu zeihen, sollte lieber einmal gefragt werden, wer diese Verträge beschlossen und ihnen angeboten hat. Es geht in diesem Kontext nämlich gar nicht um die Beurteilung, ob solch hohe Pensionen gerechtfertigt sind, sondern darum, ob die Politik, die beharrlich das Primat über die Wirtschaft fordert, sich nun auch das Primat über das Recht anmaßt.