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Die unreformierbare Republik

Von Simon Rosner

Politik

Eine Koalition mit Verfassungsmehrheit ist nicht in Sicht. Doch ohne diese sind große Reformen praktisch unmöglich.


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Die auslaufende Legislaturperiode lässt sich auf zweierlei Art lesen: als leidige Fortsetzung des Immergleichen, also Rot-Schwarz, permanenter Streit, gegenseitige Blockade, taktische Fouls und zwischendurch ein paar mühsame Kompromisse. So erzählt und kritisiert es zumindest die Opposition gerne und häufig.

Oder, und das wäre die zweite Sichtweise, man betrachtet die Periode als Premiere in der Zweiten Republik, die uns eine kleine Vorschau für das bot, was sich in der medialen Landschaft als "Dritte Republik" begrifflich eingenistet hat. Erstmals wurden 2013 sechs Parteien in den Nationalrat gewählt, wobei sich zwei dieser Fraktionen personell maßgeblich aus anderen Parteien speisten. Die Neos aus dem Liberalen Forum, das 1995 aus dem Nationalrat ausgeschieden war, sowie zum Teil aus den Reihen der ÖVP (und ihrer Teilorganisationen). Das Team Stronach wiederum vor allem aus BZÖ und FPÖ.

In der kommenden Legislaturperiode könnte sich das wiederholen, sollten die Neos erneut einziehen und Peter Pilz mit seiner Liste den Sprung über die Vier-Prozent-Hürde schaffen. Und dann ist da noch Roland Düringer mit seinem politischen Taxiunternehmen, auch wenn dessen Einzug in den Nationalrat derzeit unwahrscheinlich scheint.

Neugründungen und Abspaltungen liegen auch international im Trend, so gesehen stellt Österreich hier keine Besonderheit dar. Eine weitere Aufsplitterung der 183 Abgeordnetensitze auf mehrere Parteien bedeutet aber nicht notwendigerweise eine Zunahme der politischen Positionen und Ideen. Das von den Neos geforderte Ende der Pflichtmitgliedschaft in den Kammern hatte die FPÖ schon vor Jahrzehnten eingemahnt, beim Wunsch nach einer Entpolitisierung des Bildungsbereichs deckten sich die Neos wiederum mit dem Team Stronach.

Das heißt aber nicht, dass die Inhalte einfach austauschbar geworden wären, alle nur dasselbe forderten. Die Überschneidungen sind mannigfaltig, und sie verlaufen nicht mehr in so klar auszumachenden Grenzen zweier Lager - links/rechts, progressiv/konservativ. Mehr Parteien bedeuten auch mehr Optionen für mögliche Koalitionen - grundsätzlich.

Reformbedarf ist unstrittig

Doch eine nicht unspannende Frage ist, wie gut diese Republik und ihre Institutionen mit der Aufsplitterung der Parteienlandschaft zurechtkommen. Es wird wohl keine Parteien in diesem Wahlkampf geben - und wohl auch keine Ökonomen, Verwaltungsrechtler, Umweltaktivisten und so weiter -, die nicht auf den enormen Reformbedarf dieses Landes hinweisen werden. Dieser ist unstrittig.

Der Reformbedarf trifft jedoch auf ein politisches System, welches, nicht zuletzt aufgrund historischer Erfahrungen, um Ausgleich bemüht war und über einen langen Zeitraum größtmögliche Stabilität geerntet hat. Und natürlich Proporz, Junktimierungen sowie die stete Angst, vom ewigen Koalitionspartner ausgebootet zu werden. Was ja auch immer wieder passierte, wenn sich einmal die Chance dafür bot.

Doch genau das führte über die Jahre und Jahrzehnte dazu, dass zahlreiche einfachgesetzliche Regelungen von einer meistens mit Zwei-Drittel-Mehrheit regierenden großen Koalition in den Verfassungsrang gehoben wurden. Wobei das lange vorherrschende Selbstverständnis der Großparteien, immer zumindest über ein Drittel der Mandate zu verfügen und also im Fall der Fälle auf ewig eine Vetomöglichkeit zu besitzen, von der Realität mittlerweile überholt ist. 2013 erhielten SPÖ und ÖVP gemeinsam nur mehr knapp mehr als 50 Prozent der Stimmen.

Zwar legen Umfragen nahe, dass beide Parteien diesmal wieder auf Zugewinne hoffen können, dafür erscheint angesichts offener Wunden auf beiden Seiten eine erneute Auflage der großen Koalition als eher unwahrscheinlich. So oder so ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit aber nicht in Sicht. Und das ist ein Problem, wie auch die Vergangenheit bewies.

Die Rolle des Höchstgerichts

Die große Koalition hatte sich bis zum Jahr 1994 stets auf eine solide Verfassungsmehrheit verlassen können, ehe sie kurzzeitig verloren ging. Die Neuwahl nur ein Jahr später korrigierte dies wieder. Reformen wären davor und danach also machbar gewesen, allerdings nur theoretisch, da in der Praxis die wechselseitige Abneigung von SPÖ und ÖVP große Vorhaben verhinderte.

In den Nullerjahren verfügte Schwarz-Blau über keine Zwei-Drittel-Mehrheit. Der juristische Spielraum für den Reformeifer dieser Regierung war eng und wurde einige Male überschritten. Einige Beschlüsse wurden vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben, etwa die Hauptverbandsreform, die Unfallrenten-Besteuerung, das Volksgruppengesetz (Ortstafeln) oder die Ambulanzgebührenregelung.

Ende einer Ära

Dabei ist auch zu beachten, dass die Judikatur des Verfassungsgerichtshofes in den vergangenen Jahrzehnten die Anwendung des Gleichheitsgrundsatzes immer weiter ausgedehnt hat, was ebenfalls die Handlungsoptionen einer Regierung beschränkt und auch dazu beigetragen hat, dass Gesetze von der großen Koalition in ihrer Zwei-Drittel-Ära in den Verfassungsrang gehoben wurden.

Seit dem mittlerweile berühmten "Es reicht" des damaligen ÖVP-Vizekanzlers Wilhelm Molterer ist diese Zeit aber ohnehin vorbei, ab 2013 verfügten SPÖ und ÖVP dann nur mehr über eine dünne Mehrheit. Womit der Einfluss der beiden starken Länderorganisationen Wien (SPÖ) und Niederösterreich (ÖVP) noch einmal deutlich gestiegen ist. Ohne die Zustimmung dieser Abgeordneten hätte die Koalition nicht einmal mehr eine einfache Mehrheit zustande gebracht.

Generell hat sich das Durchsetzungsvermögen einer Bundesregierung, die nicht mehr wie früher über 80 Prozent der Mandate oder gar mehr verfügt, gegenüber den Ländern reduziert. Darauf hatte auch Ex-Bundespräsident Heinz Fischer bei seinen Vorlesungen an der Uni Innsbruck hingewiesen. Wie sich die Abschiede der einflussreichen Landeshauptleute Erwin Pröll und Josef Pühringer auswirken werden sowie der baldige Rückzug von Wiens Bürgermeister Michael Häupl auswirken wird, bleibt abzuwarten. Sie haben das Regieren im Bund sicher dann und wann erschwert, andererseits hatten sie auch die Autorität, Beschlüsse des Bundes in ihren Landesparteien durchzusetzen. Wie wird das in einer derzeit doch gespaltenen SPÖ-Wien sein, wenn Häupl geht?

In den vergangenen beiden Legislaturperioden war die schon recht klein gewordene große Koalition bei Verfassungsgesetzen jeweils auf eine dritte Partei angewiesen, wobei dies fast nur die Grünen waren, wie auch jüngst bei einem Teil der Bildungsreform. Und wie schwierig und problematisch dieser Beschluss war, obwohl er keine wirklich große Reform darstellt, war täglich den Zeitungen zu entnehmen.

Wenn Peter Pilz mit seiner Liste in den Nationalrat einziehen sollte, dürfte seine Fraktion wohl auch kaum Partner für Verfassungsgesetze einer wie auch immer gearteten Regierung sein, wenn die angekündigte strikte Anti-Klubzwang-Haltung durchgezogen wird. Wenn Kompromisse mit jedem einzelnen Abgeordneten eigens ausgehandelt werden müssten, würde jeder Beschluss Jahre dauern. Und auch ein Mehrheitswahlrecht, wie es einst von Sebastian Kurz vorgeschlagen und auch von Christian Kern in dessen Plan A skizziert wurde, wäre kein großer Sprung in Sachen Reformierbarkeit des Landes. Es wären dadurch zwar noch mehr Koalitionsformen möglich, Verfassungsmehrheiten aber nicht. Das ist die Krux. Zum Verwalten dieser Republik mag eine einfache Mehrheit reichen, um sie zu verändern jedoch nicht.