Die Parteien wollen sich ihre Personalauswahl nicht leicht von den Wählenden aus der Hand nehmen lassen. Wer ohne Vorzugsstimme wählt, verzichtet partiell auf das Wahlrecht.
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Das Abwählen politischer Amtsträger macht Demokratien aus und unterscheidet sie von nicht-demokratischen Systemen. Das hat der in aller Welt bekannte österreichische Philosoph Sir Karl Popper sinngemäß betont. Österreich hat - wie zum Beispiel Deutschland, anders als etwa angelsächsische Modelle - ein Listen-Wahlrecht. Doch anders als Deutschland spielen die Persönlichkeitskompetenten bei uns eine untergeordnete Rolle. Das wurde Schritt für Schritt geändert.
So wurden im Jahr 2013 für Nationalratswahlen Vorzugsstimmen auf Bundesebene überhaupt erst eingeführt, bis dahin hatte es diese Option für die Wählenden ausschließlich auf der Ebene der Regional- und Landeswahlkreise gegeben. Außerdem wurden die Hürden gesenkt, die für eine Vorreihung auf Platz eins der jeweiligen Liste für die jeweilige Ebene notwendig sind: Bemessen wird dies als Anteil an den Stimmen für die jeweilige Partei, für den Regionalwahlkreis sind es jetzt 14 statt früher 17 Prozent, für den Landeswahlkreis nun 10 Prozent und für die Bundesebene 7 Prozent.
Mehr Hürden für Wählendeals für Kandidierende
Aber warum gibt es überhaupt Hürden? Und wem werden sie in den Weg gestellt? Hürden gibt es, weil Parteien sich die Personalauswahl nicht leicht von den Wählenden aus der Hand nehmen lassen wollen. Das entspricht dem tradierten Verständnis von Parteigremien. Die Hürden werden weniger den Kandidierenden gestellt, sondern eher den Wählenden. Deren Stimmen müssen weit über relative Mehrheiten hinauswachsen, um die Personalauswahl zu bestimmen. Denn im Wahlrecht ist es nicht ausreichend, wenn für die kandidierende Person A mehr Vorzugsstimmen abgegeben werden als für die kandidierende Person B. Es bedarf auch eines gewissen Anteils an Parteistimmen, damit die Person A auch wirklich gewählt wird - es sei denn, sie wurde von Parteigremien auf einen "wählbaren Listenplatz" platziert.
"Wählbar" sind aber in einem demokratischen System alle Kandidierenden, sonst wäre es ja kein demokratisches System. Praktisch hat sich der Sprachgebrauch von den "wählbaren Listenplätzen" aufgrund der hohen Hürden für Vorzugsstimmen-Wählende eingebürgert. Tatsächlich an der selben Linie starten die Kandidierenden in sogenannten Vorzugsstimmen-Modellen: Das sind Selbstverpflichtungen, die Kandidierende einer Wahlpartei gegenüber den Wählenden eingehen. Sie unterschreiben, dass sie die Anzahl der bei der Wahl erreichten Vorzugsstimmen für die Besetzung der erreichten Mandate heranziehen werden, nicht die vor der Wahl durch Parteigremien beschlossene Liste. Derartige Modelle zeitigen erstaunliche Auswirkungen.
Die Analyse jener Modelle, die in Österreich bei Wahlen auf Gemeinde- und Landesebene sowie jüngst - bei der Nationalratswahl 2017 - auch auf Bundesebene realisiert wurden, spricht eine klare Sprache: Wählende nutzen das Wahlrecht in einer viel größeren Zahl tatsächlich voll aus - also mit Vorzugsstimme -, wenn entsprechende Modelle zur Anwendung kommen. Dieses Phänomen ist ohne Ausnahme zu beobachten.
Bei Vorzugsstimmen liegt das Burgenland stabil an der Spitze
Die Neigung, mit Vorzugsstimme zu wählen, schwankt in erheblichem Ausmaß zwischen den Bundesländern. So haben bei der Nationalratswahl im Durchschnitt aller Parteien 42,2 Prozent aller Wählenden im Burgenland oder 30,2 Prozent in Tirol auf Regionalwahlkreisebene mit Vorzugsstimme gewählt, während es in Wien nur 19,4 Prozent und in Salzburg 21,6 Prozent waren. Das Burgenland liegt im Vergleich über mehrere Wahlen hinweg stabil an der Spitze im Vorzugsstimmen-Anteil an der Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen. Im langjährigen Vergleich steigt österreichweit der Anteil der Wählenden, die mit Vorzugsstimme wählen, stetig an. Immer mehr Menschen machen vom Wahlrecht in vollem Umfang Gebrauch.
Als Motiv, ohne Vorzugsstimme zu wählen, wird von Wählenden immer wieder angegeben, dass die Liste akzeptiert werde, man sei damit einverstanden. Das beruht auf einem Missverständnis: Denn nicht mit Vorzugsstimme zu wählen, bedeutet nicht, die eingereichte Liste zu unterstützen, sondern a priori das Gesamt-Vorzugsstimmenergebnis zu akzeptieren, ohne es zu kennen. Das Wahlverhalten der anderen Bürger nicht zu kennen, macht freie und geheime Wahlen aus: Alle wählen zeitgleich, erst danach werden zeitgleich die Stimmen ausgezählt werden. Wer ohne Vorzugsstimme wählt, verzichtet also partiell auf das Wahlrecht und überlässt die Personalauswahl - im Rahmen der gewählten Partei - jenen, die sehr wohl mit Vorzugsstimmen wählen.
Dieser Gastkommentar ist auch im MKV-Magazin "Couleur" erschienen.