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Islamische Glaubensgemeinschaft bekennt sich zu Österreichs Gesetzgebung. | Wien. Als "Vollendung meines Lebenswerks" bezeichnete Anas Schakfeh, Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ), am Donnerstag die neue IGGiÖ-Verfassung. Letztes Wochenende hatte der Schura-Rat, das gesetzgebende Organ der IGGiÖ, die mittlerweile dritte Verfassungsreform beschlossen. Die Statuten seien "zu vereinsmäßig formuliert" gewesen. Nun muss nur noch das Kultusamt die neue Verfassung zur Kenntnis nehmen.
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Neun statt bisher vier Religionsgemeinden
Wesentlicher Reformpunkt ist eine neue Wahlordnung. Bisher wurde die IGGiÖ-Führung in vier Religionsgemeinden mit je einem Wahllokal gewählt. Künftig gibt es in jedem Bundesland eine eigene Religionsgemeinde. Gewählt wird nicht mehr in einem einzigen Wahllokal, sondern in den Moscheen und islamischen Vereinen.
Nach wie vor sind nur jene Muslime wahlberechtigt, die den jährlichen Mitgliedsbeitrag von 43 Euro entrichten. Diese Maßnahme ist laut Schakfeh aus finanziellen Gründen nötig.
Als "völlig neu" bezeichnete Schakfeh eine Präambel am Anfang der Statuten, derzufolge die österreichische Bundesverfassung und Gesetzgebung zu achten ist. "Das ist keine Dekoration", betonte Schakfeh.
Ärger herrscht nun bei den Schiiten, die sich in der IGGiÖ nach wir vor nicht vertreten sehen. Gegenüber der "Wiener Zeitung" kündigten Führer der Schiiten eine Klage beim Verfassungsgerichtshof an.