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Die vergessene Krise der Biodiversität

Von Stefan Dullinger, Silvia Ruiz und Alice Vadrot

Gastkommentare
Stefan Dullinger ist Professor für Vegetation Science am Department für Botanik und Biodiversitätsforschung der Universität Wien.
© Katharina Roßboth

Das jüngste Abkommen zum Artenschutz bleibt hinter den Erwartungen.


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Der vergangene UN-Weltnaturgipfel (COP 15) in Montréal brachte nach zwölf Verhandlungstagen ein neues internationales Abkommen über den Artenschutz. Rund 200 Staaten haben sich darin das Ziel gesetzt, mindestens 30 Prozent der Land- und Meeresflächen bis 2030 unter Schutz zu stellen. Doch im Beschlusstext finden sich auch einige Rückschritte. Zudem machen Zielsetzungen allein noch keinen effektiven Biodiversitätsschutz aus. Ohne entschiedene Maßnahmen zur Umsetzung bleiben sie ein Lippenbekenntnis.

Die Biodiversität ist unter massivem Druck. Expandierende und intensivierte Landnutzung, Umweltverschmutzung, Ausbeutung natürlicher Populationen und Verschleppung invasiver Arten über Kontinente haben dazu geführt, dass die Populationen unzähliger Tier- und Pflanzenarten in den vergangenen Jahrzehnten eingebrochen sind und schätzungsweise eine Million Arten als global bedroht gelten.

Viele dieser Arten erbringen wertvolle "Ökosystem-Dienstleistungen" für uns, wie die Bestäubung von Nutzpflanzen, die Nährstoffrezyklierung in Böden oder die Filterung von Schadstoffen aus Luft und Gewässern. Die möglichen Auswirkungen des Artenverlustes auf das Funktionieren von Ökosystemen und daher letztlich auf uns selbst sind daher massiv.

Fort- und Rückschritte beim Meeresschutz

Der neue "Globale Rahmen für die biologische Vielfalt" für die Zeit nach 2020 soll den fortschreitenden Artenverlust stoppen und zu einer Trendumkehr führen. Wesentliche Instrumente sind eine Unterschutzstellung von 30 Prozent der marinen und 30 Prozent der terrestrischen Landfläche, eine aktive Restauration von mindestens 30 Prozent der bereits degradierten Ökosysteme, eine massive Reduktion der Umweltverschmutzung durch Pestizide und Düngemittel sowie eine generelle Berücksichtigung von Biodiversität in der Planung von Landnutzung und anderen menschlichen Aktivitäten.

Die gemeinsame Verpflichtung auf diese Ziele stellt jedenfalls einen wichtigen Schritt dar. Aber: Einige der vorab diskutierten Ziele wurden im nun vorliegenden Text abgeschwächt. Besonders problematisch ist, dass das Ziel, das Aussterberisiko der Arten bis 2030 zu halbieren, aus dem Text gestrichen worden ist. Damit geht der wesentliche Maßstab für den Erfolg konkreter Maßnahmen zum Biodiversitätsschutz verloren. Auch einige andere Ziele wurden mehr oder weniger stark eingeschränkt. So wollen die Staaten bis 2030 nur die Hälfte statt zwei Drittel der Pestizide einsparen; die Vorgabe, die CO2-Bilanz durch biodiversitätsfördernde Maßnahmen wie Restaurierung natürlicher Wald-Ökosysteme zu verbessern, enthält keine konkreten, quantitativen Vorgaben.

Außerdem soll in Schutzgebieten "nachhaltige Nutzung" - ein bekanntlich dehnbarer Begriff - weiterhin möglich sein. Diese Einschränkungen stellen in Frage, ob das ambitionierte längerfristige Ziel einer Reduktion des Aussterberisikos bis 2050 auf ein Zehntel des heutigen Niveaus tatsächlich erreicht werden kann.

Nach langen Diskussionen konnten sich die Staaten auf einige gemeinsame Grundätze einigen: unter anderem darauf, alle Ökosysteme zu schützen und die Raumplanung in allen Land- und Meeresgebieten umzusetzen. Dies bedeutet, dass das Aussterberisiko in allen Ökosystemen der Erde - auch in den Meeren - verringert werden soll und menschliche Aktivitäten in verschiedenen Land- und Meeresgebieten so geplant werden sollen, dass ein Verlust der biologischen Vielfalt vermieden wird.

Das Abkommen enthält aber auch Rückschritte, was den Meeresschutz angeht. Der Teufel steckt hier im Detail: So ist die Wahl des Wortes "Meere" anstelle des Wortes "Ozeane" problematisch. Der Begriff "Meere" bedeutet nämlich, dass von den Staaten nicht unbedingt erwartet wird, dass sie Meeresgebiete in internationalen Gewässern schützen - wie es beim Schutz der "Ozeane" der Fall wäre -, da sich der Begriff "Meere" nach allgemeinem Verständnis nur auf nationale Gewässer bezieht.

Zielsetzungen allein sind noch kein effektiver Schutz

Für einen effektiven Biodiversitätsschutz werden nicht nur die in Montréal beschlossenen Zielsetzungen wesentlich sein, sondern vor allem die konkreten Umsetzungsmaßnahmen: Der Schutzstatus allein nützt der Biodiversität wenig, solange die Gebiete nicht den Schutzzielen entsprechend gemanagt werden. Und gegen global wirksame Bedrohungsursachen, insbesondere den Klimawandel, helfen auch Schutzgebiete nur eingeschränkt.

Eine Trendumkehr bei der Biodiversitätskrise wird daher wesentlich auch auf eine Eindämmung der Klimakrise angewiesen sein.