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Die Verlierer des neuen Systems

Von Veronika Gasser

Politik

Während die FPÖ mit einer Kampagne die Abfertigung Neu bewirbt, sehen Fachleute beim neuen Modell noch genügend Handlungsbedarf. Investmentberater Erich Hoffmann, Geschäftsführer von Hoffmann & Partner, erläutert in der "Wiener Zeitung" einige Problempunkte des Gesetzesentwurfs.


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Für Erich Hoffmann gibt es beim neuen Abfertigungssystem einige Verlierer. Vor allem die neu zu schaffenden Mitarbeitervorsorgekassen würden unter Druck kommen. Denn im Gesetz ist vorgesehen, dass der Mitarbeiter bei Jobwechsel in die Vorsorgekasse des neuen Arbeitgebers übersiedeln muss. Die Crux läge bei der gesetzlich festgelegten Kapitalgarantie. Wenn die alte Kasse nämlich einen Verlust, auf Grund negativer Kapitalmarktentwicklung, hinnehmen muss, so hat sie trotzdem das eingesetzte Kapital an die neue Kasse zu übertragen. Um diesem Problem von vornherein vorzubeugen, sollte ein Kassenwechsel des Arbeitnehmers gar nicht stattfinden. "Es wäre sinnvoll, wenn ein Arbeitnehmer ein Arbeitsleben lang bei derselben Vorsorgekasse bleibt, in die der jeweilige Arbeitgeber einzahlt."

Eine Ungereimtheit der besonderen Art ist für den Experten die Tatsache, dass die Abfertigung in eine lebenslange Rente umgewandelt werden darf, die steuerfrei ist. Selbiges gilt auch für die Übertragung in Investmentfonds. Die sogenannten Paragraph-108-Produkte der Lebensversicherungen seien aber von den Versicherten am freien Markt nie angenommen worden. "Jetzt genießen sie über die Abfertigung-Neu eine Spezialförderung." Wird das Abfertigungskapital hingegen in eine Pensionskasse transferiert, ist der Steuervorteil "futsch". "Diese Regelung ist an Skurrilität nicht zu überbieten", wundert sich Hoffmann. Seine Erklärung für einen solchen Schildbürgerstreich ist das starke Lobbying der Lebensversicherungen und Investmentfonds. "Die Pensionskassen haben den Sprung auf den Zug versäumt." Noch ist die Sache nicht endgültig entschieden, per Entschließungsantrag könnten die Pensionskassen ihr Anliegen noch ins Gesetz reklamieren.

60 Jahre einzahlen

Die Abfertigung der Zukunft werde weit magerer ausfallen als die alte. Selbst bei Annahme einer optimistischen Netto-Rendite von vier Prozent, darf man nach 25 Arbeitsjahren nicht einmal mit der Hälfte eines Jahresbezugs rechnen. Sogar wenn man ein Arbeitsleben von 35 Jahren heranzieht, ginge es sich nicht aus. Die Abfertigung bliebe deutlich unter dem alten Anspruch. Dabei sei die Inflation noch gar nicht berücksichtigt. "Bei so langen Laufzeiten macht ein Prozentpunkt Rendite enorm viel aus. Man müsste mehr als 60 Jahre einzahlen, um auf ein Jahresgehalt zu kommen."