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Die verordnete Gleichberechtigung im Straßenverkehr

Von Christian Rösner

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Christian Rösner ist Leiter des Wien Ressorts.
© © Stefan Joham

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Da gibt es ja wieder einmal eine Menge an Sprengstoff anzuzünden: Nicht genug, dass die rücksichtslosen Radfahrer jetzt durch Fußgängerzonen brettern dürfen und damit die Passanten gefährden. Es wird im Winter auch noch für sie der Schnee auf den Radwegen weggeräumt - und das oft noch, bevor die Räumfahrzeuge auf den Fußwegen zu sehen sind. Und womöglich müssen jetzt die Fußgeher auch noch Strafe zahlen, wenn sie auf die geräumten Radwege ausweichen und so die Radler behindern. Skandal! - So würde wohl der Boulevard das Thema behandeln.

Tatsächlich können seit November Fußgänger bestraft werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer behindern - aber nur in einer Begegnungszone. Wieder neue entmündigende Regeln, könnte man meinen. Dabei sollen sie eigentlich zu mehr Selbstverantwortung führen. Und zu mehr gegenseitigem Respekt im Straßenverkehr - auch vonseiten der Passanten. Denn, Hand aufs Herz, wer kennt sie nicht, die Fußgänger, die in scheinbar blindem Vertrauen Schutzwege überqueren, ohne aktiv auf den querenden Verkehr zu achten. Genau aus diesem Grund finden nämlich die meisten Unfälle auf Schutzwegen statt.

Es handelt sich also um eine Umerziehungsmaßnahme, gegen die sogar die Interessensvertreterin der Fußgänger nichts zu haben scheint. Traurig für eine Gesellschaft nur, dass sie einmal mehr auf Einschüchterung durch Strafen setzen muss, um für ein gleichberechtigtes Zusammenleben zu kämpfen.