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Die Verwaltungsreform passiert jetzt

Von Josef Cap

Gastkommentare
Josef Cap ist Klubobmann der SPÖ.

Mit weniger Kosten soll in der Verwaltungsgerichtsbarkeit die gleiche Leistung ohne Abstriche bei Qualität erbracht werden.


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Die Bundesregierung und die Bundesländer haben in der Vorwoche wesentliche Einigungen über Reformen im Verwaltungsbereich erzielt und somit einen großen Schritt in Richtung mehr Verwaltungseffizienz getätigt. In den Bereichen Verwaltungsgerichtsbarkeit, Bundesamt für Asyl und Migration, Transparenzdatenbank und Deregulierung konnten sehr konkrete Ergebnisse erzielt werden, die ganz wesentlich zu einer Vereinfachung der Verwaltung beitragen. Die erzielten Reformen sparen Kosten und optimieren die Leistung für die Bürgerinnen und Bürger. Sie zeigen ganz klar, dass die Bundesregierung ihr am Semmering beschlossenes Arbeitsprogramm auch umsetzt und gemeinsam mit den Bundesländern konstruktiv im Interesse Österreichs arbeitet. Besonders wichtig ist auch, dass mit weniger Kosten künftig die gleichen Leistungen erbracht werden - also ohne Abstriche bei der Qualität. Nicht bei den Leistungen wird gespart, sondern bei Bürokratie und Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung.

Konkret konnte mit den Bundesländern bei folgenden Punkten eine Einigung erzielt werden:

Bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit werden mehr als 120 Rechtsmittelbehörden auf neun Landesverwaltungsgerichte und zwei Bundesverwaltungsgerichte zusammengeführt. Dies führt zur Entlastung des Verwaltungsgerichtshofs und bringt Wirtschaftsimpulse durch schnelle Verfahren.

Durch die Schaffung des Bundesamts für Asyl und Migration werden 194 Behörden zu einer einzigen Behörde zusammengefasst. Das schafft Professionalität und Vereinheitlichung im Vollzug und bringt eine Reduktion der Verwaltungsabläufe. Das Problem langer Verfahren im Fremdenrecht wird damit der Vergangenheit angehören.

Die Transparenzdatenbank wird aufzeigen, wer welche Leistungen erhält. Damit können Doppelgleisigkeiten erfasst und Kosteneinsparungen erzielt werden. Im Rahmen eines Deregulierungspakets wurden und werden Gesetze und Vorschriften überprüft, ob sie Passagen, die vermeidbare Kosten verursachen, enthalten. Damit soll die Verwaltung schlanker werden und für die Bürgerinnen und Bürger einfacher handhabbar.

Dieses Reformpaket ist ein konkretes Ergebnis und ein guter Start für eine weitere Diskussion zur Reform und Effizienzsteigerung der Verwaltung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und zeigt, dass neben klugen Investitionen, die für Österreichs Zukunft getätigt werden, bei der Verwaltung gespart wird.

Die Regierung setzt nicht auf sozialen Kahlschlag, sondern auf die Modernisierung der Verwaltung.

Der weitere Fahrplan mit den Bundesländern sieht vor, bis März die nächsten Vorschläge zur gesetzlichen Vereinfachung und Verbesserung vorzunehmen. Diskutiert werden sollen dann auch die Frage nach einer Umstrukturierung des Dienst- und Besoldungsrechts für die Beamten sowie Änderungen im Bereich der Bildungsverwaltung.