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Die Virenlast der Demo-Welle

Von Daniel Bischof und Petra Tempfer

Politik

Ein Virologe und ein Verfassungsjurist analysieren die Lage bei Versammlungen. Gesundheitsminister Anschober will Maskenpflicht bei Demos.


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Weltweit zogen am Wochenende zehntausende Menschen durch die Straßen, um gegen Rassismus zu protestieren. Auch in Österreich beteiligten sich Tausende an den Demonstrationen, in Wien nahmen am Donnerstag gar 50.000 Menschen teil. Fotos zeigen zwar, dass die meisten Demonstranten einen Mund- und Nasenschutz getragen haben. Die Abstandsregeln wurden allerdings kaum eingehalten. Die Massenaufläufe nähren daher die Sorgen vor neuen Corona-Infektionswellen, am Montag beschäftigte sich auch ein "runder Tisch" im Gesundheitsministerium mit dem "Pandemieschutz bei Demonstrationen".

"Wenn die Menschen eng beisammenstehen, einander anhusten und ihre Parolen schreien, kann es leichter zu einer Übertragung des Virus kommen", sagt dazu Heinz Burgmann, Professor für Innere Medizin an der Medizinischen Universität Wien, zur "Wiener Zeitung". Umarmen sie einander auch noch, steige das Risiko umso mehr. Zudem sei es schwierig, "die Kontakte bei einer Infektion auf einer Demonstration rückzuverfolgen".

Dass viele Demonstranten einen Mund-Nasen-Schutz getragen haben, die Menschen meist in Bewegung und im Freien waren, habe die Möglichkeit einer Übertragung aber gravierend reduziert, erklärt Burgmann. "Die Übertragungsrate im Freien ist um das 19-Fache geringer als in geschlossenen Räumen."

Siegesfeiern als Nährboden

Einen idealen Nährboden hatte die Spanische Grippe 1918 bei den Feiern und Revolutionsbewegungen nach Kriegsende gefunden. Ängste, dass die derzeitigen Proteste nun ebenfalls Infektionswellen lostreten könnten, hält Burgmann aber für ungerechtfertigt. "Die Menschen bei den Siegesfeiern damals wussten nicht, was ein Virus überhaupt ist. Darum gab es keine Form der Eigenverantwortung, die heute das Um und Auf ist, das Infektionsrisiko auf Massenveranstaltungen wie Demos zu minimieren."

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) kündigte anlässlich des runden Tisches an, dass Demonstrationen künftig verstärkt entflechtet werden sollen. So werde darauf gesetzt, im Einvernehmen mit Veranstaltern unterschiedliche Demorouten zu planen. Auch soll darauf geachtet werden, dass genügend räumliche Kapazitäten bei den Demos zur Verfügung stehen.

Rechtlich stellt sich die Frage, wann Demonstrationen aufgrund des Coronavirus aufgelöst werden können. Fest steht: Die Covid-19-Lockerungsverordnung schreibt für Veranstaltungen Höchstgrenzen bei der Personenzahl vor. Von dieser Beschränkung ist das Versammlungsgesetz aber ausgenommen. Daher dürfen auch zehntausende Menschen an den Demos teilnehmen.

Abwägung nötig

Proteste können aber auch aus Gründen des Gesundheitsschutzes aufgelöst werden. Einen möglichen Hebel bietet hier die Ein-Meter-Abstandsregel zum Schutz vor Infektionen, die auch bei den Protesten einzuhalten ist. Kann die Polizei zugleich zur Auflösung schreiten, wenn gegen die Regel massenhaft verstoßen wird?

"Nicht jede rechtswidrige Versammlung ist sofort aufzulösen", sagt Karl Stöger, Professor für öffentliches Recht an der Universität Graz. Vielmehr sei gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention eine Interessensabwägung der diversen Schutzgüter durchzuführen.

Der Schutz der Gesundheit muss also mit der Meinungsäußerungs- und Versammlungsfreiheit abgewogen werden. "Das ist keine einfache Entscheidung. Möglicherweise müsste bei der Versammlung ein Amtsarzt neben dem leitenden Polizisten stehen und die Infektionsgefahr beurteilen", sagt Stöger. Sinnvoll sei es wohl auch, wenn sich die Polizei im Wege der Amtshilfe mit der für Gesundheit zuständigen Magistratsabteilung kurzschließe.

"Zunächst sollte die Behörde die Demonstranten jedenfalls auffordern, auf Distanz zueinander zu gehen", sagt Verfassungsrechtler Stöger. Wenn das nicht funktioniere, müsse anschließend geprüft werden, "ob die Auflösung durch die Polizei nicht sogar noch eine größere Infektionsgefahr mit sich bringt". "Wenn die Menschen in Panik fliehen, sich anhusten und beim Rennen die Maske verrutscht, ist das Gesundheitsrisiko möglicherweise sogar größer", sagt Stöger. Die Polizei müsse vor Ort abwägen, wie sich die Lage darstelle.

Anschober kündigte am Montag hier auch rechtliche Änderungen an, die an die Öffi-Bestimmungen angelehnt sind. Bei den Protesten soll es künftig eine Maskenpflicht geben, sofern der Ein-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.