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Die Wahlkarte kommt per Mausklick

Von Martina Madner

Politik
Seit Mitte September kann man die Wahlkarte zur Nationalratswahl beantragen auch online.
© S. Jenis

Österreich ist EU-Vorreiter beim E-Government — und treibt die Entwicklung mit einem help.gv.at-Relaunch weiter voran.


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Wien. Eine Stunde Gespräch mit Roland Ledinger, dem Leiter des Bereichs Digitales und E-Government im Bundeskanzleramt, und Projektmanager Harald Müller - und wieder haben sich 104 Österreicher ihre Handysignatur freischalten lassen. Sie gehören nun zu den insgesamt rund 840.000 aktiven Usern, die Amtswege teils online erledigen. Weitere 50.000 haben ihre E-Card zur Bürgerkarte erweitern lassen. Fast 900.000 Bürger und Bürgerinnen nutzen in Österreich also die E-Government-Angebote von Bund, Ländern und Gemeinden bereits.

Der Antrag für die Wahlkarte, die Geburtsurkunde, die Steuererklärung — für das und anderes mehr ist heute kein Weg zur Behörde mehr notwendig. Schon 1997 wurde help.gv.at gestartet: "Damals waren wir in Europa die Ersten, haben mit der Post und Telegrafenverwaltung das erste Informationsportal für Bürger installiert. Nur in den USA gab es rudimentäre E-Government-Projekte", erzählt Ledinger heute. Nun ist help.gv.at 20 Jahre alt — und bietet mit einem Relaunch seit Mitte August neue Services.

Die Wahlkarte wirdohne Behördenweg zugesendet

6000 Formulare stehen heute auf help.gv.at zum Download bereit, zunehmend mehr auch zum Online-Ausfüllen. Über das neue Handysignatur-Konto kann man nun zum Beispiel die eigene Meldebestätigung oder den Strafregisterauszug online beantragen und sich elektronisch zusenden lassen. Grundlage dafür ist ein Gesetz über das "Recht des Bürgers auf digitale Kommunikation", das dieses Frühjahr verabschiedet wurde. "Das ist auch bei anderen Dokumenten das Ziel, dafür braucht es in manchen Gemeinden noch Systemumstellungen, aber wir setzen das nach und nach um", sagt Müller.

Bei manchen behördlichen Dokumenten braucht es aber auch in Zukunft die klassische Post zum Versenden: so zum Beispiel bei Wahlkarten. Dieses amtliche Dokument mit ebensolchem Kuvert kann schließlich nicht elektronisch übermittelt werden.

6,4 Millionen Wahlberechtigte können am 15. Oktober ihre Stimme abgeben. Mehr als zehn Prozent haben sich bei der vergangenen Nationalratswahl dafür entschieden, das per Briefwahl zu tun. In 90 Prozent der Gemeinden können Wahlkarten mittlerweile online beantragt werden. So zum Beispiel auch in Kremsmünster. Hier braucht man nicht mehr auf die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems zu pilgern. Stattdessen loggt man sich per Handysignatur in das Konto ein, füllt den Antrag aus und schließt ihn per Mausklick ab. Nachdem die Gemeinde das Wählerregister überprüft hat, erhält der Bürger Wahlkarte und Kuvert per Post als einfachen Brief zugesandt. Schließlich kann die Handysignatur im Internet wie in diesem Fall den klassischen Ausweis und die Unterschrift per Hand ersetzen. Die Wahlkarte muss also nicht per eingeschriebenem Brief versendet werden, außer der Bürger möchte das weiterhin so.

Zu seiner persönlichen Handysignatur kommt man im Übrigen entweder offline bei 25.000 Registrierstellen in Österreich mit amtlichem Lichtbildausweis und einem SMS-fähigen Handy. Zum Teil aber auch im Internet selbst, etwa über sein Finanzonline- oder manche Online-Banking-Portale. Die Informationen dazu sind auf www.buergerkarte.at zu finden.

Onlineratgeber und Appsfür viele Lebenslagen

Für häufige Lebenssituationen gibt es auf help.gv.at nun außerdem Onlineratgeber, Apps und Rechner: Im Bereich Familie und Partnerschaft sind unter anderen die Apps Help4Baby, Fem:Help oder "Hurra, ich werde Vater" zu finden. Bei den Ratgebern ist das Kinderbetreuungsgeld für Selbständige erklärt, außerdem der Online-Rechner des Familienministeriums verlinkt. Neu ist auch die Empfehlung dreier ähnlicher Lebenssituationen unter der Information. Eine anonymisierte Auswertung des Userverhaltens auf help.gv.at ist dafür die Grundlage: Jene, die sich für das Kinderbetreuungsgeld interessieren, schauen offenbar auch auf die Seiten zum Thema Geburt, aber auch zur Arbeitnehmerveranlagung und zu Haustieren.

Für die Geburtsurkunde des Kindes muss man in der Beispielgemeinde Kremsmünster übrigens ebenfalls nicht mehr aufs Amt. Man kann das Onlineformular dafür im persönlichen Portal nutzen. Und man erhält die Geburtsurkunde seines Nachwuchses klassisch auf dem Postweg zugeschickt.

Gesetzliche Neuerungen, die die Bürger direkt betreffen, werden als News erklärt. Seit Juli gibt es zum Beispiel das Recht auf Wiedereingliederungsteilzeit: Damit müssen Menschen, die wegen einer physischen oder psychischen Erkrankung längere Zeit in Krankenstand waren, nicht sofort in Vollzeit an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Sie können das auch in Teilzeit tun, und es gibt ein Wiedereingliederungsgeld. Auch über Gesetze in Begutachtung können sich Interessierte informieren. Außerdem baut man Portal mit Videos zu Rechts- und Verwaltungsservices auf.

Der Führerschein am Handy anstelle von Karte oder Papier

"Ziel ist es, dass der Bürger anstelle der physischen in Zukunft nur noch eine elektronische Dokumentenmappe hat", sagt Ledinger. "Und dass man nicht mehr bei jedem Behördenkontakt bereits bekannte Dokumenten aufs Neue nachweisen muss", ergänzt Müller. So wird zum Beispiel auch der Führerschein bald in die elektronische Identität am Handy inkludiert werden. "Nach der E-Government-Novelle ist das nun rechtlich möglich, auch solche Dokumente in das persönliche Konto zu inkludieren. Wir starten damit ab 2018. Danach braucht man die Fahrerlaubnis nur mehr mit der Handysignatur nachzuweisen."

Um den gläsernen Bürger zu vermeiden, haben die Behörden übrigens nur auf die Daten der Bürger aus ihrem Bereich Zugriff. Ein Mitarbeiter der Sozialversicherung hat zum Beispiel keinen Zugang zu Bildungsabschlüssen. "Das ist gesetzlich genau definiert", sagt Ledinger. "Da ist der Datenschutz bei uns strenger als in vielen anderen Ländern."

Die "Wiener Zeitung" ist Redaktionsdienstleister von help.gv.at, die Gesamtverantwortung für die Seite liegt beim Bundeskanzleramt.