KV 2004 bringt für AUA erst nach 2010 Einsparungen. | Bei Regelung der Pensionen wurde Aktiengesetz verletzt. | Wien. Erstmals seit der mehrheitlichen Privatisierung der AUA im Jahr 1999 hat der Rechnungshof einen Prüfbericht über das Unternehmen vorgelegt. Ermöglicht wurde dieser durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes im Jahr 2004. Diese besagte, dass der Rechnungshof auch Unternehmen prüfen kann, bei denen der Staatsanteil unter 50 Prozent liegt, wenn weiterhin von einem bestimmenden Einfluss des Staates ausgegangen werden kann. Die AUA hatte zuvor durch ein vier Jahre dauerndes Gerichtsverfahren versucht, eine Prüfung zu verhindern.
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Der Rechnungshof ist jedenfalls fündig geworden. Zum Beispiel beim Kollektivvertrag, der im Jahr 2004 abgeschlossen wurde. Im Jahr davor befand sich die AUA durch die Integration der bankrotten Lauda Air in einer schwierigen Situation. Durch einen neuen, einheitlichen KV für die gesamte AUA sollten die Personalkosten für die Piloten gesenkt werden (die AUA-Piloten verdienten deutlich mehr als die Lauda-Air-Piloten).
Doch die Piloten reagierten mit einem Streik, der im Herbst 2003 für beträchtliches mediales Aufsehen sorgte. Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl und der damalige ÖGB-Präsident Fritz Verzetnitsch schalteten sich als Vermittler ein. Nach mehreren Verhandlungsrunden wurde der Streik beendet und eine Grundsatzeinigung über einen neuen AUA-Kollektivvertrag erzielt.
Der Rechnungshof sieht in diesem KV zwar einen ersten Einsparungsschritt, weil die alten, üppigen Pensionsregelungen für nach 2004 eintretende Piloten nicht mehr gelten. Gleichzeitig bemängelt er aber, dass der Vertrag die Kosten der AUA weiter erhöht und die Produktivität eingeschränkt habe.
Letztendlich wurden im KV die Bezüge der Lauda-Air-Piloten um 20 Prozent erhöht. Dafür erhalten alle neu ins Unternehmen eintretenden Piloten dann nur noch die Lauda-Bezüge, die um etwa ein Viertel unter den Bezügen von Alt-AUA-Piloten liegen.
Verlustgeschäft
Durch die Personal-Fluktuation hätte sich der Vertrag für die AUA bis 2010 rechnen sollen. Doch die Ausstiegsrate älterer Piloten blieb weit unter den Erwartungen, weshalb der KV 2004 auch nach 2010 noch ein Verlustgeschäft für das Unternehmen bleibt.
Ein weiterer Kritikpunkt des Rechnungshofes betrifft Pensions-Regelungen für die im Jahr 2001 neu bestellten Vorstände Vagn Soerensen, Thomas Kleibl, Josef Burger und Walter Bock. Diese hat der damalige Aufsichtsrats-Präsident der AUA, Johannes Ditz, abgeschlossen, ohne den Aufsichtsrat zu informieren, wodurch das Aktiengesetz verletzt wurde. Die Pensionsregelungen enthielten außerdem Ansprüche auf eine vorzeitige Alterspension - die sind allerdings nicht mit der Schablonenverordnung vereinbar, mit der Bezüge in öffentlichen Unternehmen geregelt werden, so der RH.