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Die Wahrheit ist Daimler zumutbar

Von WZ Online

Politik
Die Dokumentage kam beim Autobauer nicht gut an.
© SWR

Gericht ordnet Hausrecht der Informationfreiheit unter.


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Eine Undercover-Reportage zu Niedriglöhnen ist statthaft, auch wenn dabei das Hausrecht eines Unternehmens verletzt wird. Dieses Urteil für den Südwestrundfunk und gegen das deutsche Unternehmen ist nun rechtsgültig. Eine Beschwerde von Daimler wegen Nichtzulassung zur Revision sei abgewiesen worden, sagte eine Sprecherin des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. (Az.: VIZR427/15)

Es ging in dem Verfahren um den 2013 ausgestrahlten Beitrag "Hungerlohn am Fließband", bei dem ein Reporter unter falscher Identität heimlich und mit versteckter Kamera in einem Daimler-Werk gedreht hatte. Er war bei einem Werkvertragsnehmer beschäftigt gewesen und hatte vorgerechnet, dass er seinen Lohn mit Hartz IV hätte aufstocken müssen.

Daimler verlor das Berufungsverfahren vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) Daimler 2015. Auch wenn bei dem Filmdreh das Hausrecht des Konzerns verletzt worden sei, rechtfertige der aufgedeckte Missstand den Eingriff in die Rechte der Firma, lautete das nun rechtskräftige Erkenntnis.

Die Richter des OLG bezogen sich dabei auf das sogenannte Wallraff-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das eine Veröffentlichung rechtswidrig erlangten Materials ausnahmsweise für zulässig erklärt, wenn die Bedeutung des Gezeigten für die öffentliche Meinungsbildung eindeutig die Nachteile überwiegt, welche der Rechtsbruch für den Betroffenen nach sich ziehen muss.

Bei Daimler zeigte man sich wenig einsichtig. Eine Sprecherin sagte, die in den Fall involvierten Gerichte hätten "bloße Einzelfallentscheidungen" getroffen. "Vergleichbare Aktivitäten würden wir wieder ebenfalls gerichtlich klären lassen."

(Quellen: APA, OLG Stuttgart)