Fortsetzung von Seite 1. | Wien. Die Klage der Wiener Gebietskrankenkasse wurde laut VfGH-Sprecher Neuwirth am Mittwoch eingebracht. Nun wird ein verfassungsrechtliches Vorverfahren eingeleitet. Bis wann mit einem Urteil zu rechnen ist, sei - so Neuwirth - seriös nicht zu beantworten. Die durchschnittliche Erledigungswert am VfGH beträgt neun Monate.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 16 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Neben der Fremdpatienten-Abrechnung gibt es noch weitere WGKK-Forderungen an Wien, die sich etwa aus Auslagerungen von Spitälern an niedergelassene Ärzte ergeben. Hier setzt die Kasse jedoch weiter auf Verhandlungen.
Weiter verhandeln muss die WGKK auch mit der Regierung sowie dem Hauptverband, um eine Lösung aus der finanziellen Sackgasse zu finden. Eine erste Gesprächsrunde mit Bundeskanzler Alfred Gusenbauer und Finanzminister Wilhelm Molterer fand am Mittwoch statt, eine Einigung ist jedoch weiter nicht in Sicht.
Dass Molterer anschließend auf die Selbstverwaltung verwiesen hat - und damit den Ball an die WGKK zurückgespielt hat, will Pazourek nicht interpretieren. Man habe Vertraulichkeit vereinbart, erklärte der WGKK-Direktor
WGKK: "Die Hauptlast liegt beim Bund"
Er lässt jedoch keinen Zweifel an seiner Sicht: "Es müssen vier Akteure aktiv werden, um das Überleben der Gebietskrankenkasse zu gewährleisten: Bund, Hauptverband, Land sowie die Kasse selbst - jeder hat seinen Teil der Verantwortung zu tragen. Die Hauptlast liegt aber beim Bund."
Ein Sanierungskonzept sieht vor, dass die Ärztehonorare 2008 um maximal 1,5 Prozent steigen, die Ärztekammer lehnt dies jedoch ab. Die Medikamentenkosten sollen um maximal 4 Prozent steigen, außerdem will die WGKK die Mehrwertsteuer von 20 Prozent auf Medikamente vom Finanzministerium zur Gänze zurück. Und schließlich soll der Bund auch den Entgang von 41 Millionen durch die gesetzliche Deckelung der Beiträge für Arbeitslose ersetzen.