Die Wirtschaftskammer hat neben ihrem Wunsch nach Lohnnebenkostensenkung um rund 1 Mrd. Euro auch ein Forderungspaket zur Eigenkapitalstärkung und Standortverbesserung bereit. Dazu zählen etwa eine Steuersenkung auf nichtentnommene Gewinne und Entbürokratisierung.
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Wichtigste aller Forderungen der WKÖ im Steuerbereich ist die Senkung des Steuersatzes auf nichtentnommene Gewinne. Es sei nicht einzusehen, warum Gewinne, die im Unternehmen verbleiben, mit dem selben Satz besteuert werden als jene, die man dem Unternehmen entzieht, erklärte Wirtschaftskammer-Steuerexperte Norbert Tanner. Bei einem geringeren Steuersatz für nichtentnommene Gewinne von 25 Prozent wären das Einbußen für den Finanzminister von etwa 110 bis 130 Mill. Euro.
Auch bei der Körperschaftssteuer (derzeit 34 Prozent) wünscht sich die Kammer eine schrittweise Reduzierung. Ziel seien 25 Prozent, in einem ersten Schritt soll einmal mit einer Senkung um drei Prozentpunkte begonnen werden.
Bei der Abschreibung für Abnützung (AfA) - wie Möbel, Maschinen - strebt die WKÖ eine degressive Vorgangsweise an. Derzeit sind solche Anschaffungen nur linear absetzbar, die Kammer fordert einen höheren Prozentsatz zu Beginn.
Weitere Forderungen im Steuerbereich sind die Abschaffung der Vergebührung von Darlehens- und Kreditverträgen und die Reform der Gruppenbesteuerung. Derzeit greift bei einer Konzernbesteuerung die Gruppenbesteuerung nur dann, wenn die Konzerntöchter mit einem Ergebnisabführungsvertrag so konstruiert ist, dass die wirtschaftliche und organisatorische Unterordnung zu 100 Prozent gegeben ist. Diese Voraussetzung soll fallen.
Entbürokratisierung
Neben diesen Wünschen im Steuerbereich, sagt Tanner, sei auch eine Entbürokratisierung notwendig. So etwa fordert die WKÖ einen Wegfall der Umsatzsteuersondervorauszahlung (13. Vorauszahlung). Diese verschaffe dem Staat einen Liquiditätsvorteil, der nach einem Monat wieder entfällt. Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat sich in dieser Frage schon gesprächsbereit gezeigt.
Die Verfahrensvorschriften der Landesabgabenordnungen sollen mit der Bundesabgabenordnung vereinheitlicht werden. Derzeit müssten die Unternehmen neben der Bundesabgabenordnung nach neun verschiedenen Abgabenordnungen abrechnen.
Bei der Lohnverrechnung wünscht sich die Kammer ein Akontierungsmodell. Das bedeutet, dass die Unternehmen nicht auf den Groschen genau die Lohnsteuer abführen, sondern eine Akontozahlung. Eine exakte Abrechnung erfolge ohnehin durch die Arbeitnehmerveranlagung (früher Lohnsteuerausgleich).