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Die Zeit der Ortskaiser ist vorbei

Von Christina Mondolfo und Mathias Ziegler

Politik
© stock.adobe.com / Gina Sanders

Der Frauenanteil bei Österreichs Bürgermeistern liegt unter 10 Prozent. Vielleicht auch, weil es heute ein Amt ist, das man sich eher antut als anstrebt.


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Hände schütteln, das Band bei der Eröffnung der neuen Sporthalle durchschneiden, sich beim Weinfest oder Kirtag unters Volk mischen und mit den Menschen ein paar Worte wechseln, geduldig (Journalisten-)Fragen beantworten und dabei immer freundlich lächeln - das klingt doch nach einem zwar durchaus herausfordernden, aber nicht unangenehmen Alltag. Wäre es vermutlich auch, doch für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind diese repräsentativen Aufgaben nur ein Teil eines ganzen Pakets, das sie tagtäglich zu bewältigen haben. Und das geht nicht immer reibungslos und ohne Kritik über die Bühne. Nicht immer fühlt man sich da als Ortskaiser.

Schon im Mittelalter gab es Bürgermeister, auch wenn sie anfangs nicht so bezeichnet wurden - sie waren meist Patrizier oder kamen aus den Zünften und standen an der Spitze des Stadtrats, der wiederum das Organ der Bürger zur Selbstverwaltung war. Sie übten meist auch die Gerichtsbarkeit aus und hatten Polizeigewalt. Ernannt wurden sie vom Stadtherrn. In Wien wurde 1221 ein vom Landesfürsten ernannter Stadtrichter erwähnt, später galt der Stadtschreiber als höchstes Amt. Erst 1282 kam im Stadtrecht Rudolfs I. ein gewisser Konrad Poll als "magister civium" vor. Ausdrücklich erwähnt wurde das Bürgermeisteramt erstmals im Stadtrecht vom 24. Juli 1340. Ab 1397 wählten den Bürgermeister nicht mehr der Innere Rat und das Genanntenkolleg, sondern die Bürgergemeinde.

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Direkte oder indirekte Wahl

Heutzutage wird er in Österreich entweder direkt von den Bürgern der Gemeinde gewählt, das heißt, man gibt am Wahltag zwei Stimmen ab: die eine für eine Partei im Gemeinderat, die andere für eine konkrete Person als Bürgermeister. Erhält kein Kandidat im ersten Wahlgang eine absolute Mehrheit, folgt nach zwei Wochen eine Stichwahl. Die zweite Variante ist das Listenwahlrecht: Man stimmt nur für eine Partei, die stärkste schlägt dann im Gemeinderat einen Bürgermeister vor, und der Gemeinderat stimmt darüber ab. Wien hat hier einen Sonderstatus, da es Stadt und Bundesland gleichzeitig ist: Hier ist der Bürgermeister auch Landeshauptmann, die Mitglieder des Gemeinderats sind zugleich Abgeordnete des Landtags.

Laut Österreichischem Gemeindebund sind von den 2.095 Bürgermeistern aktuell 198 Frauen, also weniger als 10 Prozent (siehe Grafik). Frauen sind aber in der Kommunalpolitik durchaus gut vertreten: Aktuell gibt es 453 Vizebürgermeisterinnen und 9.757 Mandatarinnen (von insgesamt 39.740) in den 2.095 Gemeinden. Insgesamt sind also rund 24 Prozent aller Kommunalpolitiker Frauen.

 

 

Österreichs erste Bürgermeisterin war Zenzi Hölzl (SPÖ) in Gloggnitz (Niederösterreich) von 1948 bis 1958. Der aktuell jüngste Ortschef ist Michael Eibl (ÖVP) in Windischgarsten (Oberösterreich): Er war bei der Angelobung im Vorjahr 23 Jahre alt. Die jüngste Frau im Amt ist die 28-jährige Bernadette Geieregger (ÖVP) in Kaltenleutgeben (Niederösterreich), Österreichs dienstältester Bürgermeister, Georg Bantel, leitet seit 41 Jahren die Gemeinde Möggers (Vorarlberg), wo es nur eine Gemeindevertretungsliste gibt. Als Bantel 1980 mit 24 Jahren jüngster Ortschef Österreichs wurde, war er selbst am meisten überrascht: Er gewann nämlich in einer Mehrheitswahl, die in Vorarlberg Tradition hat: Dabei darf jeder jeden wahlberechtigten Bürger, der geeignet erscheint, als Bürgermeister nominieren. "Mir wurde damals nahegelegt, dass ich das Amt auch annehmen sollte", erzählte Bantel später dem Gemeindebund.

Wie mächtig ist ein Bürgermeister tatsächlich? Als geschäftsführendes Organ der Gemeinde sorgt er für die Ausführung der Beschlüsse des Gemeinderates, an dessen Sitzungen er teilnimmt. Ein Bürgermeister einer Statutarstadt (diese hat ein eigenes, landesgesetzlich erlassenes Stadtstatut, das jene Fragen regelt, die für alle anderen Gemeinden in der Gemeindeordnung geregelt werden) kann gleichzeitig Sicherheitsbehörde erster Instanz sein - er fungiert als Bezirksverwaltungsbehörde.

 

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Bürgermeister sind für den eigenen Wirkungsbereich des Gemeinderats - Ansuchen um Baubewilligungen, Gebührenvorschreibungen, Veranstaltungsgenehmigungen - verantwortlich. Bei den Aufgaben des übertragenden Wirkungsbereiches - Personenstandsangelegenheiten wie Trauungen, Meldewesen, verschiedene Bescheide - sind sie den jeweiligen staatlichen Organen wie Landeshauptleuten oder Bundesministern untergeordnet und weisungsgebunden.

Nachwuchssorgen

Sie haben auch keine Dienstvorgesetzten, sondern unterliegen der politischen Verantwortung. Was allerdings nicht heißt, dass sie bei Verfehlungen ungeschoren davonkommen. Grundsätzlich kann jeder Bürger, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt, bei der Gemeindeaufsicht in der Landesregierung (bei finanziellen Angelegenheiten) oder der Bezirkshauptmannschaft (bei allem anderen) eine Beschwerde einbringen. Der Bürgermeister hat dann binnen vier Wochen eine Stellungnahme abzugeben. Kann er sein Vorgehen schlüssig erklären und liegen keine Rechtsverstöße vor, ist die Sache (meist) erledigt. Andernfalls gibt es eine Belehrung, was die Gemeinde tun sollte, etwa Gebührensätze überprüfen, auf die Einhaltung von Fristen achten und Ähnliches. Echte Sanktionen sind mangels Weisungsrecht der Aufsichtsbehörde nicht möglich. Straftaten landen freilich vor Gericht (mit etwaigen Schuldsprüchen).

Laut einer Befragung aus dem Jahr 2019 haben 70 Prozent der Bürgermeister einen zivilen Hauptberuf, nur 30 Prozent sind hauptberuflich Ortschef. Allerdings haben 48 Prozent mindestens eine 40-Stunden-Woche als Bürgermeister, weshalb 94 Prozent meinen, dass es schwieriger werde, Nachwuchs für das Amt zu finden. Zumal ebenso vielen die Bezahlung und die soziale Absicherung als nicht angemessen erscheinen. Die Höhe der Bürgermeisterbezüge hängt von diversen Faktoren wie dem Bundesland und der Einwohnerzahl der Gemeinde ab.

Obwohl Repräsentation immer noch ein wesentlicher Teil des Amts ist, werden Managerqualitäten immer wichtiger. Gut 60 Prozent der befragten Ortschefs sehen sich unter stärkerem Rechtfertigungsdruck, mehr als ein Drittel erzählt von Drohungen, Beschimpfungen und Verleumdungen. So wurde Fohnsdorfs damaliger Bürgermeister Johann Straner 2003 durch ein Schussattentat schwer verletzt, Hannes Hirtzberger wurde 2008 in Spitz an der Donau mit einer Praline vergiftet, die Ortschefs von Ansfelden und Eidenberg bekamen 2010 und 2011 tote Tiere zugeschickt. Dass Bürgermeister auch immer öfter für Entscheidungen geradestehen müssen, die auf Gemeindeebene nicht beeinflussbar sind, mag ebenfalls ein Grund dafür sein, dass die Bereitschaft, das Amt zu übernehmen, sinkt.

Ohne Nachfolger droht Fusion

Kein Wunder also, dass Gramais in Tirol, mit etwa 40 Einwohnern Österreichs kleinste Kommune, keinen neuen Bürgermeister findet. Michael Fasser wollte sich eigentlich 2016 nach 15 Jahren zurückziehen - mangels Nachfolger wird er bald sein ungewolltes 20-jähriges Jubiläum feiern. Findet sich bis zu den nächsten Tiroler Gemeinderatswahlen Ende Februar 2022 niemand, ist wohl eine Fusion der Gemeinde mit dem benachbarten Häselgehr (rund 700 Einwohner) unumgänglich. Fasser hat jedenfalls bereits 2019 klargestellt: "Ich mache danach nicht mehr weiter. Das ist fix!" Mittlerweile scheint er von der erfolglosen Nachfolgersuche so genervt, dass er auf Anfrage der "Wiener Zeitung" im Mai nicht einmal darüber sprechen wollte.

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Auch Bantel in Möggers wollte längst aufhören. Doch dann hat er doch noch auf Wunsch der Bevölkerung eine weitere Amtszeit drangehängt, obwohl der vierfache Vater, der auch eine Käserei führt, seit seinem ersten Amtsantritt um vier Uhr morgens den Tag beginnt und "noch keinen freien Sonn- oder Feiertag gehabt" hat. Sein einziger längerer Urlaub waren sieben Tage Hochzeitsreise nach Griechenland 1988. "Fragen Sie mich nicht, wie hoch die Telefongebühren waren."

Der Bürgermeisterjob ist also offenbar kein Honiglecken. Und so richtig lustig scheint er auch nicht zu sein: Die Zahl der Bürgermeisterwitze, die man im Internet findet, ist ernüchternd gering . . .