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In den Diskussionen um den Binnenmarkt in der Europäischen Gemeinschaft vergisst man oft ganz, dass diese in ihrem Kern eine Zollunion ist.
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Artikel 23 EG-Vertrag drückt es unmissverständlich aus: "Grundlage der Gemeinschaft ist eine Zollunion".
Dementsprechend startete die frühere Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) 1958 mit der Ausbildung einer Zollunion im Warenverkehr, für deren Errichtung ihr Gründungsvertrag eine Übergangszeit von zwölf Jahren, das heißt bis 1970, vorsah. Durch zwei Beschleunigungsbeschlüsse des Rates konnte dieser Termin auf den 1.Juli 1968 vorverlegt werden, sodass die EWG seit diesem Zeitpunkt eine voll ausgebildete Zollunion mit gänzlich beseitigten Binnenzöllen und einem gemeinsamen Außenzoll darstellt. Dieser Zeitpunkt jährte sich damit am 1. Juli 2008 zum vierzigsten Mal.
Wie im Gründungsvertrag der EWG vorgesehen ist, sollte sich diese Zollunion in der Folge zu einem Gemeinsamen Markt weiterentwickeln, der 1987 allerdings durch das Binnenmarkt -Konzept überlagert wurde, das bereits nach sechs Jahren Übergangszeit im Jahre 1993 realisiert werden konnte.
Ab 1999 wurde die EG (teilweise) auch zu einer Wirtschafts- und Währungsunion ausgestaltet, die mit Anfang des nächsten Jahres 16 der 27 Mitgliedstaaten umfassen wird. Da sich die EG in ihren Außenbeziehungen mit Drittstaaten in der Regel in Form einer Freihandelszone verbindet, sind im Einzugsbereich der EU alle nationalökonomischen Konzepte wirtschaftlicher Integration zugleich vertreten: Freihandelszone, Zollunion, Gemeinsamer Markt, Binnenmarkt sowie Wirtschafts- und Währungsunion.
Gute Einnahmequelle
Die Errichtung der Zollunion innerhalb des Binnenmarktes hatte zur Folge, dass alle Zollformalitäten an den innergemeinschaftlichen Grenzen abgeschafft wurden und die nationalen Zollbehörden im Bereich des Warenverkehrs für den Schutz der Außengrenzen zuständig sind. Die Außenzollgrenze bildet damit den einzigen Schutzwall zwischen dem internationalen Handel mit unerlaubten oder gefährlichen Waren und der Warenverkehrsfreiheit, die innerhalb des Binnenmarktes herrscht.
Daneben sind die nationalen Zollstellen auch dafür verantwortlich, die finanziellen Interessen der Gemeinschaft so effizient wie möglich zu schützen. Schließlich stellen die auf eingeführte Waren erhobenen Zölle in Höhe von 17 Milliarden Euro (2007) etwa 15 Prozent der gesamten (Eigen-)Einnahmen der EU dar.
2006 wurden in der EU etwa 173 Millionen Zollanmeldungen bearbeitet, wobei der Wert der Ein- und Ausfuhren mehr als 2500 Milliarden Euro betrug [KOM(2008) 169].
Um den Zollbehörden an der Außenzollgrenze der EU die Arbeit zu erleichtern, wurde 2005 ein ehrgeiziger Reformprozess in Gang gesetzt, der in der Schaffung eines "Modernisierten Zollkodex" der EG (Amtsblatt 2007, C 298E, 1) kulminierte. Dieser soll den bisherigen Zollkodex aus 1992 ablösen und bis Mitte 2009 umgesetzt werden.
Des Weiteren wird die Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines europaweiten elektronischen Zollsystems (Amtsblatt 2008, L 23, 21) so rasch wie möglich zu implementieren sein, um damit eine effiziente Kommunikationskette zwischen allen Zollstellen innerhalb der EU zu ermöglichen.
Zuletzt ist in diesem Zusammenhang auch noch die Verbesserung der Bestimmungen über die gegenseitige Amtshilfe in Zollangelegenheiten zu erwähnen, im Zuge derer die einschlägige Verordnung des Rates aus 1997 ersetzt werden soll [KOM(2006) 866].
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