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Die zukünftige EU-Kommission

Von Waldemar Hummer

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Waldemar Hummer ist Universitätsprofessor für Europa- und Völkerrecht an der Universität Innsbruck. Foto: privat

Mit dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens 2007 wird die Union 27 Mitglieder zählen. Eine Kommission mit 27 Kommissaren wird aber von vielen als zu groß empfunden. | Die Zahl der Mitglieder der Europäischen Kommission veränderte sich in der vergangenen Zeit des öfteren. Bis zur fünften Erweiterung der EU-15 am 1. Mai 2004 bestand die Kommission aus 20 Mitgliedern, wobei die fünf großen Staaten Frankreich, Deutschland, Großbritannien, Italien und Spanien je zwei Kommissare stellten.


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Nach der Erweiterung entsandte jeder der zehn neuen Mitgliedstaaten einen Kommissar, wodurch die Kommission auf 30 Mitglieder anwuchs. Seit Amtsantritt der neuen Kommission im November 2004 besteht diese nur mehr aus je einem Staatsangehörigen eines jeden Mitgliedstaates, also aus 25 Mitgliedern.

Die gegenwärtige Barroso-Kommission wird die letzte sein, in der jeder Mitgliedstaat über einen Kommissar seiner Staatsangehörigkeit verfügt. Durch die für den 1. Jänner 2007 zu erwartenden Beitritte Bulgariens und Rumäniens wird nämlich ein Mechanismus in Gang gesetzt, der die Kommission drastisch verkleinern soll. Die vorgesehene Änderung gilt allerdings erst ab dem Tag des Amtsantritts der ersten Kommission nach dem Beitritt des 27. Mitgliedstaates, also ab dem 1. November 2009.

Gemäß Artikel 4 Abs. 4 des Protokolls über die Erweiterung der Europäischen Union im Anhang des Vertrages von Nizza (2001) sowie gemäß Artikel 45 der Beitrittsakte für Bulgarien und Rumänien (2005) haben sowohl Bulgarien als auch Rumänien als letzte Staaten noch Anspruch auf einen Kommissar, so dass die Kommission ab 2007 aus 27 Mitgliedern bestehen wird.

27 Kommissare ab 2007

Da durch den Beitritt Bulgariens und Rumäniens die Zahl der Mitgliedstaaten der Europäischen Union aber auf 27 ansteigt, tritt eine weitere Bestimmung des Artikels 4 des Erweiterungs-Protokolls in Kraft, die - für den Fall, dass die Union 27 Mitgliedstaaten umfasst - folgendes vorsieht:

Die Zahl der Mitglieder der Kommission wird vom Rat einstimmig festgesetzt und muss unter der Zahl der Mitgliedstaaten liegen. Die Mitglieder der Kommission werden auf der Grundlage einer gleichberechtigten Rotation ausgewählt, deren Einzelheiten vom Rat ebenfalls einstimmig festgelegt werden. Diese Rotationsbestimmungen haben sämtliche Vorschriften, die für die automatische Festlegung der Zusammensetzung der aufeinander folgenden Kommissionen erforderlich sind, zu enthalten.

Artikel 4 Abs. 3 des Erweiterungs-Protokolls gibt lediglich einige Eckdaten für eine solche gleichberechtigte Rotation vor: Die Mitgliedstaaten müssen bei der Festlegung der Reihenfolge und der Dauer der Amtszeiten ihrer Staatsangehörigen in der Kommission vollkommen gleich behandelt werden; demzufolge kann die Zahl der Mandate, welche Staatsangehörige zweier beliebiger Mitgliedstaaten innehaben, niemals um mehr als eines voneinander abweichen. Jede aufeinander folgende Kommission hat so zusammengesetzt zu sein, dass das demographische und geographische Spektrum der Gesamtheit der Mitgliedstaaten der Union auf zufrieden stellende Weise zum Ausdruck kommt.

Da bisher die Identifizierung eines Mitgliedstaates mit der Union großteils über den jeweiligen "nationalen" Kommissar erfolgte, ist der nunmehr bei einer Rotation für die kleineren Mitgliedstaaten drohende Verlust desselben - zumindest für einen gewissen Zeitraum - ein Politikum.

Das ist wohl auch mit ein Grund, warum der Rat die Kriterien für eine solche gleichberechtigte Rotation bis jetzt noch nicht festgesetzt hat.