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Die Zulassung wird neu geregelt

Von Ina Weber

Politik

Heute, Dienstag, soll die Zivildienstgesetz-Novelle den Ministerrat passieren. Allerdings mit einer Änderung bei der Zulassung. Die Zustimmung der SPÖ im Nationalrat ist aber dennoch fraglich, weil sie eine Verkürzung auf sechs Monate verlangt.


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Ursprünglich hat der Entwurf von Innenministerin Liese Prokop die Öffnung des Zivildienstes auch für Frauen vorgesehen. Damit wäre aber auch die Öffnung für alle EU- und EWR-Bürger verbunden gewesen. Arbeiterkammer und SPÖ hatten zuletzt beklagt, dass dadurch ein Schlupfloch für Billig-Arbeitskräfte aus Osteuropa entstehen könnte. Nun steht laut "ZiB1" eine Einschränkung bei diesem Passus im Raum. Er könnte nur für jene EU-Bürger gelten, die zumindest fünf Jahre rechtmäßig in Österreich niedergelassen sind und die die Integrationsvereinbarung erfüllen. Eine endgültige Entscheidung, ob der Passus im Gesetz bleibt oder ganz gestrichen wird, dürfte erst heute vor dem Ministerrat fallen.

Erst 1997 wurde das Zivildienstgesetz in den Verfassungsrang gehoben. Nun ist für eine Änderung eine Zweidrittel-Mehrheit und damit die Zu stimmung der SPÖ notwendig. Das Modell der ÖVP, neun Monate plus drei Monate freiwillig, sei ungerecht, kritisierte auch der Bundessprecher der Zivildiener, Michael Kraft. Die Dauer der Zivildienstzeit müsste mit der Dauer der Wehrpflicht - sechs Monate - gleichgestellt werden.

Darüber hinaus gibt es nach wie vor Diskussionen um die Höhe des Taggeldes. 13,6 Euro erhalten Wehrdiener.