)
EU-weite Regularien für ausländische Leihmütter könnten das Geschäft mit diesen befeuern.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 2 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Das VIP-Paket ab 53.250 Euro ist die teuerste Variante: Die darin genannte "Vollgarantie" umfasst die Schwangerschaft und Geburt in der Republik Zypern - also die 100-prozentige Garantie, mit dem Kind nach Hause zu gehen. Mit dem Kind, das von einer Leihmutter ausgetragen worden ist. Kommt diese aus Griechenland statt aus Zypern, ist das VIP-Paket etwas teurer. Ist die Geburt eines gesunden Kindes garantiert, kostet das Paket 75.000 Euro.
Die deutsche Website ist eine von vielen, auf die man auf der Suche nach einem Leihmutterangebot stößt. Unter "Dienstleistungen und Preise" formieren hier individuelle Leistungspakete "unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche". Vom Paket für alleinstehende Männer oder Frauen über jenes für LGBT-Paare (lesbisch, schwul, bisexuell und transgender) bis hin zum "vollständigen Spendenpaket" für verheiratete und unverheiratete Paare. Die ukrainischen Servicepakete sind derzeit ausgesetzt. Sämtlichen Websites dieser Art ist gemein, dass Wünsche hinsichtlich Herkunftsland und Alter der Leihmütter berücksichtigt werden. Diese kommen hauptsächlich aus den USA, Russland, der Ukraine und Südafrika.
Trotz Verbotes auf legalem Weg zur Leihmutter
Aktion Leben, ein Verein zum Schutz menschlichen Lebens, fürchtet nun eine gravierende Veränderung bei der Leihmutterschaft. Durch diese könnte sich die Problematik der Parallelen zum Kinderhandel, der Gesundheitsgefährdung der Frauen und damit der Menschenrechtsverletzungen verschärfen. Derzeit ist es so, dass die Leihmutterschaft in 18 der 27 EU-Mitgliedstaaten wie in Österreich, Deutschland oder Italien verboten ist, man aber dennoch Leihmütter in Anspruch nehmen kann - und zwar auf völlig legalem Weg.
In Österreich etwa hat sich die Regierung in ihrem Arbeitsprogramm zum Festhalten am Leihmutterschaft-Verbot und zu Maßnahmen gegen deren Kommerzialisierung bekannt. Zudem ist die Mutter eines Kindes laut Fortpflanzungsmedizingesetz immer jene Frau, die es geboren hat. Kommt das Kind jedoch in einem Land zur Welt, wo die rechtliche Situation anders ist und die Auftragsmutter als Mutter gelten kann, wird diese in die Geburtsurkunde eingetragen. So, als ob sie selbst das Kind geboren hätte. Voraussetzung dafür ist, dass die Leihmutter, vertraglich abgesichert, auf die Mutterschaft verzichtet.
Mindestens 60 bis 80 Paare pro Jahr kommen laut Aktion Leben auf diesem Weg zu ihrem Kind. Offizielle Zahlen darüber, wie viele gesetzliche Anerkennungen dieser Art im Standesamt erfasst werden, gibt es laut Innenministerium nicht. Das hat eine Anfragebeantwortung an FPÖ-Nationalratsabgeordnete Rosa Ecker im Vorjahr ergeben.
Seit mehreren Jahren gibt es international das Bestreben, die Leihmutterschaft einheitlich und konkreter zu regulieren. Aktuell arbeitet die Haager Konferenz für Privatrecht - eine Einrichtung zur Vereinheitlichung des Privatrechts, der alle EU-Staaten und die EU selbst angehören -an Vorschlägen zur Normierung der Leihmutterschaft unter Berücksichtigung von Kinderrechten. 2023 sollen diese als Empfehlung für alle Mitgliedstaaten vorliegen.
Warum Aktion Leben in genau diesem Bestreben eine Gefahr sieht, erklärt Generalsekretärin Martina Kronthaler folgendermaßen: "Die Probleme durch Leihmutterschaft - etwa die Parallele zum Kinderhandel - werden zwar gesehen und auch angesprochen. Dennoch wird eher darauf hingearbeitet, die Technik der Leihmutterschaft rechtlich abzusichern, nicht aber, sie zu verhindern", meint sie. Leihmutterschaft sei kein wünschenswerter Weg zu einem Kind, "bei allem Verständnis für Menschen mit Kinderwunsch". Am sichersten wäre daher ein internationales Verbot von Leihmutterschaft, sagt Kronthaler.
Die Frage des Kinderhandels
Dieses ist jedoch nicht in Sicht. Vielmehr gehören dem Team der Haager Konferenz für Privatrecht Juristen an, die im Vorjahr ein "problematisches Papier" verabschiedet haben, so Aktion Leben, und zwar die Verona Principles. Diesen zufolge ist Leihmutterschaft dann kein Kinderhandel, wenn die Auftragseltern nicht für die Übergabe des Kindes, sondern nur für die Schwangerschaft bezahlen. Die Entscheidung, wer das Kind schließlich erhält, soll im Konfliktfall anhand des Kindeswohls erfolgen - "und es wird kaum die ausländische Mutter sein", so Aktion Leben. "Dadurch ändert sich nichts am System der Leihmutterschaft."
Für die Leihmütter sollen laut den Verona Principles Mindeststandards gelten wie Volljährigkeit und dass diese schon einmal geboren haben. Dem rechtlichen und medizinischen Prozedere müssen sie informiert zustimmen, zum Beispiel der Anzahl der implantierten Embryonen, ist in den Verona Principles zu lesen. Die Unicef nahm diese in ihre Kinderschutzstrategie von 2021 auf, und 15 Mitglieder der UN-Kinderrechtskommission haben eine Unterstützungserklärung dafür unterschrieben.
Aktion Leben kann das nicht nachvollziehen. Bei der Leihmutterschaft gehe es um rein wirtschaftliche Interessen, die Rechte von Frauen und Kindern würden massiv missachtet, sagt Kronthaler. "Frauen werden benutzt, viele wissen gar nicht, was eine Leihmutterschaft bedeutet." Tatsächlich sei diese oft mit Fehlgeburten und Totgeburten verbunden. Und: Eine Schwangerschaft mit einer fremden Eizelle sei immer eine Hochrisikoschwangerschaft. Von den mehreren zehntausend Euro, die die Auftragseltern zahlen, erhalten die Leihmütter laut Aktion Leben meist nur 10 bis 30 Prozent, der Rest geht unter anderem an die Klinik und die Vermittlungsagentur.
Frauen und Kinder sofort nach der Geburt getrennt
Meistens müssen die Frauen die Kinder durch einen geplanten Kaiserschnitt zur Welt bringen. Die beiden werden sofort nach der Geburt getrennt. "Wo bleibt da der Mensch, die Frau?", fragt Kronthaler. Vor allem aber leiden auch die Kinder der Leihmütter unter der Trennung von diesen. "Die Kinder werden um eine sichere vorgeburtliche Bindung betrogen."
Leonhard Loimer von der Kinderwunschklinik Wels, der etwa fünf Leihmutterschaften pro Jahr vermittelt, sieht das weniger eng. "Wir sind mit einem Paar befreundet, das zwei Leihmütter-Kinder hat. Sie haben eine extrem liebevolle Beziehung. Mit 16 ist es jedem Kind wurscht, wer es ausgetragen hat", sagt er. Die Position von Aktion Leben hält er für "extrem familienfeindlich". Und wie steht es um die Leihmütter selbst? "Es gibt ja Frauen, die wahnsinnig glücklich in der Schwangerschaft sind und die das gerne für andere machen."
"Eine medizinische Indikation muss vorliegen"
Loimer arbeitet aber ausschließlich mit den USA zusammen, weil er nur so Transparenz und Rechtssicherheit gewährleisten könne, wie er sagt. "Das Ganze läuft professionell ab mit Anwalt und Vertrag." Es koste zwischen 100.000 und 120.000 Dollar (zwischen 96.000 und 115.000 Euro).
Patientinnen, die nur deshalb eine Leihmutter wollen, weil sie selbst schlank bleiben möchten, behandle er nicht, so Loimer. Es müsse eine medizinische Indikation vorliegen. Mit Ländern, "wo es spezielle Häuser gibt, in denen Frauen neun Monate lang ihre Kinder austragen", arbeite er ebenfalls nicht zusammen. Leihmütter seien dort freilich nur halb so teuer.
Die Rechtslage in der EU ist uneinheitlich. In 18 der 27 EU-Mitgliedstaaten ist die Leihmutterschaft verboten, dazu zählen Österreich, Deutschland und Italien. Jene Länder, die Leihmutterschaft unter bestimmten Bedingungen (etwa, dass sie unentgeltlich oder nicht kommerziell betrieben wird) dulden, sind u. a. Griechenland, Belgien und die Niederlande. Erlaubt ist diese z. B. in Tschechien, Rumänien, Polen und Luxemburg.
Außerhalb der EU sind Leihmütter vielerorts anerkannt, ein regelrechtes Geschäft mit diesen entstand in den USA, Russland, der Ukraine und Südafrika. Thailand hat die kommerzielle Leihmutterschaft 2015 verboten, als eine Leihmutter für ein Paar Zwillinge gebar, von denen eines Trisomie 21 hatte. Das Paar wollte nur das gesunde Kind.
Medizinisch gesehen gibt es mehrere Möglichkeiten: Am häufigsten wird der Leihmutter nach einer In-vitro-Fertilisation (IVF) ein Embryo, der aus einer fremden Eizelle und dem Samen des Auftragsvaters entstanden ist, implantiert. Das Kind hat dann theoretisch drei Mütter. Es kann allerdings auch der Embryo mit dem genetischen Material der Auftragseltern sein. Seit der Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes 2015 sind die Samenspende an lesbische Paare und die Eizellenspende erlaubt, die IVF wurde somit auch Homosexuellen möglich. Das Adoptionsverbot für Homosexuelle ist mit 1. Jänner 2016 gefallen. Für die Leihmutterschaft mit einer ausländischen Leihmutter bedeutet das, dass der biologische Vater ohnehin als Vater gilt und sein Partner das Kind adoptieren kann.