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Dienstleistungsfreiheit in der EU muss harmonisiert werden

Von PR-Einschaltung

Wirtschaft

Eine wesentliche Voraussetzung für die EU-Dienstleistungsrichtlinie ist die Harmonisierung. Diese soll im Rahmen der Lissabon-Strategie den Wirtschaftsraum Europa bis 2010 zum wettbewerbfähigsten und dynamischsten der Welt machen.


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Ziel des EU-Richtlinienvorschlags ist es, einen Rechtsrahmen zu schaffen, durch welchen die Hindernisse für die Niederlassungsfreiheit von Dienstleistungserbringern sowie für den freien Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten beseitigt werden. Nach Ansicht der Kommission ist die Vollendung eines wirklichen Binnenmarktes für Dienstleistungen unerlässlich. So etwa soll Dienstleistungserbringern und -empfängern die notwendige Rechtssicherheit geboten werden, welche diese für die wirksame Wahrnehmung dieser beiden Grundfreiheiten des EG-Vertrags benötigen.

Für die geplante EU-Dienstleistungsrichtlinie ist das "durch und durch uneinheitliche Rechtssystem" in Europa allerdings ein nicht zu unterschätzendes Problem, das schnellstmöglich in den Griff zu bekommen ist, befürwortet der Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Dr. Alfred Brogyányi.

Besonders betroffen von den beabsichtigten Regelungen sind Angehörige der freien Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Architekten, Ingenieure oder Wirtschaftstreuhänder. Diese Berufe zeichnen sich durch individuelle Standesregeln und hohe Qualifikation aus. Die Wirtschaftstreuhänder in Österreich haben seit langem "eine liberalisierte Berufsauffassung" und ein hohes Maß an Liberalisierung vollzogen. Aufgegeben worden sei von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder bereits die Werbeverbotsrichtlinie. Einzige Maßgabe sei das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) wie für jeden anderen auch. Eine Honorarordnung gibt es für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater seit mehr als zehn Jahren nicht mehr, stattdessen unverbindliche Honorarrichtlinien als "Richtschnur". Der empfohlene Honorarsatz für einen Berufsberechtigten beträgt 89 Euro, im Vergleich dazu seien es für Kfz-Techniker 64 bis 98 Euro, für Telekom-Dienstleister 75 bis 175 Euro, Informationstechnologen 90 bis 150 Euro, für Unternehmensberater 130 Euro und für gewerbliche Buchhalter 53 bis 68 Euro.

Dabei handle es sich um Kalkulationsrichtlinien, die diesen Berufsgruppen von ihren Standesvertretungen vorgeschlagen sind. Gerade durch die Standesregeln der freien Berufe wird die Qualität der erbrachten Leistungen und die Berufsethik garantiert. Entscheidend für Präsident Brogyányi ist, inwieweit der Wettbewerb und die Dienstleistungsfreiheit im Binnenmarkt gefördert und der Schutz und die Interessen der Verbraucher am besten gewährleistet werden können. Vorgesehen ist, dass jeder Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aus dem EU-Raum diese Aufgaben in Österreich jederzeit wahrnehmen kann, wenn eine entsprechende Eignungsprüfung abgelegt wird. Diese dient als Schutz für den österreichischen Bürger bzw. Klienten. Mit der abgelegten Eignungsprüfung gelten diese Wirtschaftstreuhänder auch als österreichische Wirtschaftstreuhänder. "De facto gibt es aber nur eine Hand voll, die diese gemacht hat", sagt Brogyányi. Er spricht sich ausdrücklich für die EU-Dienstleistungsrichtlinie aus. Für Brogyányi ist es aber wichtig, dass die Mitgliedsstaaten ihre Harmonisierungsaufgaben deutlich und auch zügig vorantreiben, um die EU-Rechtsharmonisierung bis 2010 zu gewährleisten. Dies ist laut Brogyányi deshalb wichtig, damit man nicht von der "Konkursmasse Lissabon-Ziele 2010" sprechen wird.

Berufskunde

Der Begriff Wirtschaftstreuhänder steht für die drei Berufsgruppen Steuerberater, Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer, die durch unterschiedliche Ausbildungszeiten und darauf abgestimmte Befugnisse gekennzeichnet sind. Grundsätzlich gilt für den Zugang zum Beruf Wirtschaftstreuhänder das Akademikerprinzip.

Nach dem Studium absolviert der Berufsanwärter eine mindestens dreijährige Praxis in einer Wirtschaftstreuhandkanzlei. Die Akademie der Wirtschaftstreuhänder bereitet als Ausbildungsinstitution des Berufsstandes auf die Prüfungen zum Steuerberater vor. Nach weiteren drei Jahren gibt es die Prüfung zum Wirtschaftsprüfer, dessen Befugnisse vor allem die Prüfung von Jahresabschlüssen aller Unternehmen, insbesondere von Aktiengesellschaften umfasst. Der Wirkungsbereich des Buchprüfers entspricht in etwa dem des Wirtschaftsprüfers, wenn man von der Prüfung des Jahresabschlusses von Aktiengesellschaften absieht.

Mit Juli 1999 wurde der Selbständige Buchhalter im Wirkungsbereich des WTBG integriert. Die Selbständigen Buchhalter können im Bereich ihrer Berufsbefugnis generell Unternehmen bis zu 400.000 bzw. 600.000 Euro Umsatz betreuen.

http://www.kwt.or.at .