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Ein wesentlicher Eckpunkt der Reform ist, "die Verteuerungsautomatik abzustellen". Das Sparpotenzial aus den Änderungen im Dienst- und Personalrecht wird mit rund 300 Mill. Euro angegeben. Die wichtigsten Maßnahmen:
- Einbremsen der Gehaltsdynamik durch Einfrieren des Biennalsystems,
- Anpassung der Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall an das Angestelltengesetz und Einführung eines Krankengeldes,
- Sonderurlaube nur mehr für Mitarbeiter, die gefährliche Tätigkeiten am Gleis verrichten (z.B. Verschubarbeiten),
- Anbieten einer Option zum Wechsel zu normalem Arbeitsrecht und Kollektivvertrag (führt zu Verlust des Kündigungsschutzes),
- Reduzierung der Zahl der Personalvertreter,
- Schaffung einer Personalmanagementgesellschaft (PMG).
Das neue Dienstrechtsgesetz schafft Sonderkündigungsrechte für Arbeitnehmer, die einem Wechsel in die PMG oder die Überlassung an dritte Unternehmer nicht zustimmen und für unter 40-jährige Mitarbeiter, für die eine weitere Beschäftigung im Unternehmen nicht mehr in Frage kommt. Bei beiden Sonderkündigungen gilt eine Kündigungsfrist von einem halben Jahr, weiters gibt es eine Sonderabfertigung von mindestens 12 Monatsgehältern.
Das Konzept für die neue ÖBB-Struktur sieht folgendes vor:
Die Personenverkehrs-AG wird sich eigenverantwortlich ausschließlich um den Nah-, Regional- und Fernverkehr kümmern und auch Synergien zwischen Post- und Bahnbus herstellen. Die Güterverkehrs-AG wird Rail Cargo Austria AG heißen und Produkte für die verladende Wirtschaft anbieten. Die Infrastruktur-Bau-AG tätigt alle Investitionen nach Auslaufen der SCHIG-Finanzierung über einen 6-Jahres-Rahmenplan und Haftungszusagen seitens des Bundes. Zur Erhaltung der Infrastruktur beauftragt die Bau-AG die Infrastruktur-Betriebs-AG, die auch die Zugstrassen vermarket. In die umstrittene PMG wird das "nicht optimal einsetzbare Personal" übertragen.
Über allen diesen Gesellschaften steht eine schlanke Holding, die frei von operativen Aufgaben sein soll.