Dienstauto mit nur 1,5% des Kaufpreises angesetzt. | Billiges Wohnen für Arbeitnehmer. | Wien. Arbeitnehmer verschenken jährlich 300 Millionen Euro, weil sie keine Arbeitnehmerveranlagung durchführen. Das belegen die statistischen Daten des Finanzministeriums. Dabei lassen sich Steuergelder einfach durch die elektronische Einreichung der Steuererklärung via Finanz-Online lukrieren.
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Darüber hinaus gibt es auch noch Steuerzuckerl für jene Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber ein Diensthandy, ein Dienstauto oder eine Dienstwohnung zur Verfügung gestellt bekommen.
Steuerfrei telefonieren
Nach den Lohnsteuerrichtlinien ist die bloße Möglichkeit, ein Diensthandy für Privatgespräche nützen zu dürfen, noch nicht steuerpflichtig. Bei einer umfangreichen Privatnutzung müsste der Dienstnehmer allerdings Lohnsteuer zahlen. Da in der Praxis selbst exzessive Privatgespräche kaum nachweisbar sind, bleibt die private Kostenersparnis aus den Telefonaten jedoch meist unbesteuert.
Auch beim Dienstwagen gibt es Sparpotenzial. Die Benutzung eines Dienstwagens führt zwar zur Steuerpflicht, jedoch nur begrenzt. 1,5 Prozent der Anschaffungskosten sind als Sachbezugswert anzusetzen, maximal jedoch 600 Euro monatlich. Dies bedeutet, dass Autos mit einem Wert von mehr als 40.000 Euro zu keinem höheren Sachbezug als maximal 600 Euro führen können. Der Luxusüberschuss bleibt somit unbesteuert.
Sparen bei den Privatfahrten bringt ebenfalls Steuervorteile. Wenn der Arbeitnehmer das Dienstauto im Jahr für weniger als 6000 Kilometer für private Fahrten nützt, fällt nur die Hälfte des Sachbezuges an, also 0,75 Prozent beziehungsweise monatlich maximal 300 Euro.
Über die Steuervorteile bei Diensthandys und Dienstautos hinaus kann der Arbeitnehmer mit Zutun seines Arbeitgebers auch noch günstig wohnen.
Wenn die Firma die Wohnung anmietet, sind nur 75 Prozent des Mietpreises einschließlich der Betriebskosten als Sachbezugswert zu versteuern. Die 25-prozentige Verbilligung begründet sich damit, dass der Dienstnehmer keine Mietrechte an der Wohnung besitzt.
Wird dem Mitarbeiter eine Eigentumswohnung zur Verfügung gestellt, sind maximal 2,76 Euro pro Quadratmeter im Monat für Wohnungen ab Baujahr 1993 als Sachbezugswert anzusetzen. Für eine Altbauwohnung mit Baujahr 1968 fällt beispielsweise nur eine Besteuerung von 1,81 Euro pro Quadratmeter an.
Noch dazu sind auch die Betriebskosten für die Eigentumswohnung und das zur Verfügung gestellte Mobiliar abgedeckt. Die Firma hat den Vorteil, die tatsächlichen Kosten der Wohnung von der Steuer abzuschreiben und so Steuergelder zu sparen.
Günstige Kredite
Auch bei der Kreditgewährung durch den Arbeitgeber gibt es ein Steuerzuckerl. Wenn der Mitarbeiter finanzielle Probleme hat, sollte er nach einem zinslosen Firmenkredit fragen. Der Vorteil der Zinslosigkeit ist nämlich bei Krediten bis zu 7300 Euro steuerfrei. Darüber hinaus wird der Zinsvorteil nur mit einem Sachbezug von 3,5 Prozent des aushaftenden Kapitals besteuert.
Erich Wolf ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Wien.