Wiener Rechtsanwaltskammer-Präsident Enzinger über "schmutzige" Anwälte, Kronzeugenregel, WKStA.
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Üblicherweise vertreten Rechtsanwälte ihre Mandanten vor dem Strafrichter. Hier und da kommt es aber vor, dass ein Anwalt als Angeklagter im Gerichtssaal sitzt. So etwa jener Anwalt, der das Ibiza-Video mitproduziert hat. Mitte Juli bekam er eine Diversion angeboten, bis zum 1. August musste er insgesamt 15.500 Euro an Geldbußen und Entschädigungen zahlen.
Erledigt ist die Causa für den Mann noch nicht. Bei der Rechtsanwaltskammer Wien geht nun das Disziplinarverfahren gegen den Anwalt weiter. Handelt es sich um Einzelfälle? Wie verfährt die Kammer bei solchen Vorfällen? Darüber und über aktuelle rechtspolitische Themen sprach die "Wiener Zeitung" mit Michael Enzinger, dem Präsidenten der Wiener Rechtsanwaltskammer.
"Wiener Zeitung": Herr Enzinger, wie oft gibt es Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwälte?
Michael Enzinger: Im Jahr 2020 langten in der Wiener Rechtsanwaltskammer 401 Anzeigen beim Kammeranwalt ein. Ein guter Teil wird nicht weiterverfolgt, weil kein Anfangsverdacht besteht. In 260 Fällen wurde ein Disziplinarakt angelegt.
Um was für Fälle handelt es sich?
In vielen Fällen wird Anwälten vorgeworfen, sich einer Sprache zu bedienen, die ihnen nicht gebührt. Oft kommt es vor, dass ein Anwalt sich nicht zu einer Aufforderung der Kammer äußert, das ist per se schon disziplinär. Ein paar wenige Fälle betreffen Anwälte, die Meldepflichten rund um Geldwäsche verletzt haben.
Es gibt auch spektakuläre Fälle. Im Juni 2018 wurde ein Wiener Anwalt wegen versuchter Bestimmung zum Mord zu drei Jahren Haft verurteilt. Vier Jahre Haft setzte es 2019 für einen Wiener Anwalt, der Einbrechern geholfen hat, einer alten Dame 20 Kilo Gold aus ihrer Wohnung zu stehlen.
So etwas wie die Goldgeschichte kommt extrem selten vor. Es ist spektakulär, aber Gott sei Dank nicht das, womit ich mich normalerweise herumschlagen muss.
Die kriminelle Energie bei solchen Vorfällen ist aber doch erstaunlich. Wie kann es trotz der jahrelangen Ausbildung, der harten Prüfungen und Überprüfungen bei Anwälten dennoch dazu kommen?
Gelegenheit macht Diebe. Das steckt in den Menschen drinnen. Bei manchen brennt die Sicherung durch, wenn es familiäre oder finanzielle Probleme gibt. Dagegen ist niemand gefeit.
Öffentliches Aufsehen erregte zuletzt auch das Verfahren gegen den "Ibiza-Anwalt". Wie geht es disziplinär in dem Fall weiter?
Das Verfahren wird fortgesetzt, um die disziplinäre Seite zu klären.
Dem Anwalt wurde auch vorgeworfen, er habe den FPÖ-Politiker Johann Gudenus mit gefälschten Dokumenten in die Falle gelockt. Die Ermittlungen dazu wurden eingestellt. Kann man diesen Vorwurf dennoch disziplinär aufgreifen?
Ja. Ich muss als Bürger vertrauen können, dass ein Anwalt zu hundert Prozent auf dem Boden der Gesetze steht. Erfahrene Anwälte agieren selbst dann nicht, wenn sie in einem Graubereich sind. Wir sollten unseren Klienten etwa zu keinen aberwitzigen Konstruktionen in Steuerparadiesen raten, sondern für sie rechtssichere und rechtskonforme Lösungen finden.
Als Sanktionen gibt es in Disziplinarverfahren Abmahnungen, Geldstrafen, vorübergehende Berufssperren und die Streichung von der Anwaltsliste. Kommt man mit diesem Instrumentarium aus?
In den gravierenden Fällen wird nicht streng genug gestraft, auch vom Obersten Gerichtshof (Disziplinarverfahren werden in der ersten Instanz von den weisungsfreien Disziplinarräten der Rechtsanwaltskammern geführt, in zweiter Instanz entscheidet der Oberste Gerichtshof, Anm.). Für mich führt kein Weg daran vorbei, dass der Strafenkatalog nachgeschärft wird. Ich persönlich und viele andere Standesvertreter meinen auch, dass die Disziplinarverfahren noch viel transparenter ablaufen müssen. Das Argument, es läuft bei uns alles im stillen Kämmerchen ab, ist nicht ganz von der Hand zu weisen.
Wechseln wir zu justizpolitischen Themen. Sie haben die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zuletzt wieder im "Kurier" scharf kritisiert. Die Grünen reihten ihre Aussagen in die Reihe an ÖVP-Angriffen gegen die Behörde ein, da Sie Gesellschafter der PR-Agentur von Heidi Glück, der Ex-Pressesprecherin von Ex-Kanzler Wolfgang Schüssel, sind. Verfolgen Sie mit Ihrer Kritik eine Agenda?
Ich verwahre mich dagegen, dass ich in ein politisches Eck gedrängt werde. Das ist mit meiner Funktion nicht vereinbar.
Welche Rolle haben Sie in dem Unternehmen? Sind Sie in PR-Tätigkeiten involviert?
Nein. Ich halte treuhändisch eine Minderheitenbeteiligung an der Gesellschaft. Das ist eine von vielen Treuhandschaften, die ich habe und hat mit einer politischen Ausrichtung nichts zu tun. Dass jede Sachkritik an Vorgängen in der Justiz gleich politisch punziert wird, ist nicht in Ordnung. Ich bin schlicht der Meinung, dass eine organisatorische Veränderung die derzeit heikle Situation in der Justiz verbessern würde.
Inwiefern?
Ich fordere nicht, die WKStA abzuschaffen. Ich würde sie auf die vier Sprengel der Oberlandesgerichte aufteilen.
Wozu wäre das gut?
Wäre die WKStA bei den Oberstaatsanwaltschaften angesiedelt, würden sich die Staatsanwälte auf der gleichen Höhe begegnen. Das ist ursprünglich bei der Schaffung der Behörde auch die Intention gewesen: Daher sind ja auch alle Staatsanwälte bei der WKStA Oberstaatsanwälte. Derzeit hat man aber eine Sonderbehörde, die glaubt, sie sei etwas Besseres.
Im "Kurier" meinten Sie auch, dass Sie sich um die Strafverteidiger keine Sorgen machen, solange die WKStA eine "unguided missile" ist. Gießen Sie mit solchen scharfen Aussagen nicht Öl ins Feuer der ohnehin schon politisierten und polarisierenden Justizdebatten?
Ich würde kein einziges Wort davon zurücknehmen. Man muss sich nur die Verurteilungsquote der WKStA anschauen. Anklagen darf ich nur, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung vorliegt. Dieses Prinzip wird nicht beachtet.
Durch die Meinungsforscherin Sabine Beinschab, welche in den ÖVP-Ermittlungen zur Kronzeugin wurde, rückte die Kronzeugenregel in den öffentlichen Fokus. Was halten Sie generell von dieser Regel?
Die Anwaltschaft stand der Kronzeugenregel von Anfang an reserviert gegenüber. "Gestehst du, gehst du frei, leugnest du, bleibst du da": Das entspricht nicht dem Rechtsstaatsprinzip. Diese Art der Amerikanisierung lehne ich ab. Es ist mir zutiefst zuwider.
Der Kronzeuge kann aber zur Aufklärung beitragen.
Im Kartellrecht meinetwegen. Da geht es um wirtschaftliche Sachverhalte, wo Unternehmen ungebührliche Vorteile gegenüber Mitbewerbern lukrieren, und um wirtschaftliche Ausgleichregelungen. Im Strafrecht hat das aber nichts zu suchen.
Zur Person~