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Diese Steuerreform bringt Entlastung mit Hausverstand

Von August Wöginger

Gastkommentare

"Entlastung Österreich" wird im Sinne der arbeitenden Bevölkerung umgesetzt und bringt ab 2022 eine Gesamtentlastung von 8,3 Milliarden.


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Mit der vergangene Woche präsentierten Steuerreform hat die Bundesregierung unter der Führung von Bundeskanzler Sebastian Kurz eine nachhaltige Entlastung mit Hausverstand auf den Weg gebracht. Unter der Prämisse "Entlastung Österreich" wird ein zentrales Wahlversprechen umgesetzt, mit dem wir weiter den gesetzten Kurs hin zur Senkung der Steuer- und Abgabenquote in Richtung von 40 Prozent halten. Im Vordergrund steht dabei die Entlastung der arbeitenden Bevölkerung - und erstmals werden auch Niedrigverdiener von der Steuerreform profitieren. Klar ist, dass Arbeit und Leistung sich in Österreich lohnen müssen.

Der konkrete Fahrplan sieht in einem ersten Schritt die Entlastung niedriger Einkommen vor. Über den Sozialversicherungs-Bonus werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 2020 um durchschnittlich 280 Euro jährlich entlastet, Pensionistinnen und Pensionisten im Durchschnitt um 170 Euro pro Jahr. Im Jahr 2021 wird der Eingangssteuersatz dann von 25 Prozent auf 20 Prozent gesenkt, wovon rund 4,8 Millionen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler profitieren. Und 2022 werden die zweite und dritte Einkommensteuertarifstufe gesenkt - von 35 auf 30 Prozent beziehungsweise von 42 auf 40 Prozent. Das bedeutet konkret, dass jemand, der ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von 3.500 Euro bezieht, um 1.132 Euro jährlich entlastet wird.

Damit setzen wir nach der Einführung des Familienbonus Plus und der Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge unsere Politik der Entlastung fort. Für die arbeitenden Menschen in unserem Land soll es außerdem attraktiver werden, am Erfolg des Unternehmens, für das sie tätig sind, zu partizipieren. Daher ist eine steuerliche Begünstigung von Mitarbeiterbeteiligungen vorgesehen, in der Höhe von bis zu zehn Prozent des Unternehmensgewinns und jährlich bis zu 3.000 Euro. Dabei fallen weder Lohnsteuer noch Beiträge zur Sozialversicherung oder Lohnnebenkosten an.

Zudem geht es bei dieser Steuerreform auch um die Entlastung und Entbürokratisierung für unsere Unternehmen. Etwa mit der Entbürokratisierung für Kleinunternehmer - beispielsweise durch die Erhöhung der Kleinunternehmergrenze für die Umsatzsteuer von 30.000 auf 35.000 Euro -, Vereinfachungen im Steuerrecht bei der Lohnverrechnung oder der Senkung der Körperschaftssteuer. Allein durch diese werden die heimischen Unternehmen ab 2022 im Ausmaß von 800 Millionen Euro im Jahr entlastet, ab 2023 um 1,8 Milliarden Euro jährlich. Die Regierung schafft so also die besten Voraussetzungen für einen attraktiven, starken und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort.

Insgesamt bringt "Entlastung Österreich" ab 2022 ein Entlastungsvolumen von 8,3 Milliarden Euro - rund fünf Milliarden Euro davon gehen in die Entlastung des Faktors Arbeit. Die Gegenfinanzierung der Steuerreform ist dabei durch Ausgabendisziplin, einen strengen Budgetvollzug sowie zusätzliche Einsparungen gewährleistet. Damit bleiben die Bundesregierung und wir im Parlament unserer Prämisse treu: Weniger Schulden, weniger Steuern und mehr für die Österreicherinnen und Österreicher.

August Wöginger ist Klubobmann der ÖVP.

Jeden Dienstag lesen Sie an dieser Stelle den Kommentar eines Vertreters einer Parlamentspartei.