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Washington/Wien. Es ist eine Art Open Access für die Forschung am Genom und bietet gleichzeitig unserem Erbgut größeren Schutz: Der Oberste Gerichtshof in den USA hat in einer Grundsatzentscheidung Patente auf Menschen-Gene verboten. Die DNA sei ein "Produkt der Natur", das nicht patentiert werden könne, erklärte der Supreme Court am Donnerstagabend in Washington. Künstlich nachgebautes Erbgut, genannt cDNA, könne hingegen sehr wohl patentiert werden, weil es nicht von der Natur hergestellt wird, erklärten neun Richter einstimmig.
Hintergrund ist eine Klage gegen das US-Gentechnik-Unternehmen Myriad Genetics, das sich Patente auf die Brustkrebs auslösenden Gene BRCA1 und BRCA2 gesichert und Tests dafür in Monopolstellung vermarktet hatte. Veränderungen dieser Gene können das Risiko, an Brustkrebs oder Eierstockkrebs zu erkranken, deutlich erhöhen. Jüngst hatte der US-Filmstar Angelina Jolie öffentlich gemacht, dass sie eine BRCA-Variante trägt und sich aufgrund eines 87-prozentigen Risikos, an Krebs zu erkranken, die Brüste abnehmen ließ. Die Kläger werfen dem Myriad vor, dass seine Gentests zum Preis von 3000 Dollar (2259 Euro) unerschwinglich seien für die meisten Frauen.
In den USA hätten die Patente des Konzerns noch bis 2015 gegolten. Europa brachte dessen Eigentumsrechte auf die beiden Abschnitte des menschlichen Genoms hingegen schon vor einigen Jahren zu Fall. Wissenschafter und Mediziner hatten dagegen im Namen der Freiheit der Forschung protestiert. Denn ist ein Gen einmal patentiert, darf nur der Patentinhaber damit arbeiten und entsprechende Medikamente entwickeln. Nach der Europäischen Biopatentrichtlinie, ein bindendes Gesetz, sind in den EU-Ländern nunmehr "der menschliche Körper und seine Teile von der Patentierung ausgeschlossen".
Medikamente dürfen weiterhin patentiert werden
Neben ethischen Werten liegt der Richtlinie eine Trennung zwischen Erfindungen und Entwicklungen zugrunde: Laut dem EU-Patentamt in München dürfen nämlich nur Erfindungen patentiert werden und nicht Entwicklungen. Werden also auf der Basis neuer Erkenntnisse über bestimmte Gen-Veränderungen Medikamente zustande gebracht, dann ist das Medikament die Erfindung und nicht das Gen, das dafür beforscht wurde.
Obwohl Europa den USA hier zeitlich voraus war, bewertet der Medizinethiker Ulrich Körtner den US-Entscheid auch für die EU als "richtungsweisend und positiv. Die europäische Linie wird bestätigt und wir kommen zu einer größeren Harmonisierung", sagt er zur "Wiener Zeitung". Europäische Forscher würden somit nicht mehr zu arzneimittelforschenden Patentinhabern in Amerika abgezogen, da sie hier an denselben Genen arbeiten können. "Weil es mehr Wettbewerb geben wird, können mehr Therapien entwickelt werden und auf den Markt kommen", so Körtner. Der Schutz des menschlichen Genoms sei gestärkt, während der Zugang dazu für die Forschung geöffnet würde. Dem gegenüber steht die Sicht von Pharmakonzernen, wonach ein Patent wirtschaftliche Sicherheit bietet für die zeitintensive, kostspielige Entwicklung von neuen Arzneien. Ohne diesen kommerziellen Schutz könnten keine neuen Wirkstoffe entstehen, argumentieren sie.
Jede menschliche Körperzelle hat 46 Chromosomen mit Genen - 23 von der Mutter und 23 vom Vater. Dieser Mischung verdanken wir, dass jeder Mensch einzigartig ist - somit aber auch einzigartige Krankheitsrisiken hat. Während anfangs Grundlagenforscher ihr Wissen zusammentrugen, um im weltweiten "Human Genome Project" die menschliche DNA zu entschlüsseln, wollen nun Unternehmen mit kommerziellen Interessen so viel Information wie möglich patentieren. Es stehen sich also zwei Philosophien gegenüber. Hinzu kommt das Grundproblem, dass sich die Entschlüsselung einzelner Gen-Funktionen als schwieriger entpuppt als erhofft - und dass es erst wenige Therapien gibt.