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Hitzige Debatten am Landesgericht Klagenfurt bei Hypo-Klage zu Styrian-Spirit.
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Klagenfurt. Beim Strafprozess im März lag das Hauptaugenmerk noch darauf, ob die Ex-Hypo-Manager Wolfgang Kulterer und Gert Xander sowie ein ehemaliger Prokurist der Bank wegen zwei Ein-Millionen-Euro-Krediten an die marode Fluglinie Styrian Spirit im Jahr 2005 hinter Gitter müssen. Nach Freisprüchen in erster Instanz - die Staatsanwaltschaft hat Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt - steht nun die Frage im Fokus, ob sich die Bank das Geld zurückholen kann oder nicht.
Mehr als ein Jahr nach einem ersten Prozesstermin wurde am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt das Schadenersatzverfahren, das die Hypo gegen die drei Ex-Banker anstrengt, weiterverhandelt. Richter Walter Wutte zeigte sich wenig begeistert darüber, dass ihm das Oberlandesgericht Graz nicht gestattete, ein rechtskräftiges Urteil im Strafprozess abzuwarten. Tatsächlich deutet sich ein äußerst komplizierter Verhandlungsmarathon an.
Bei der Einvernahme des beklagten Ex-Prokuristen, die nach der Verlesung der Akten auf dem Programm stand, bemühten sich die Hypo-Anwälte akribisch darum, Abweichungen zwischen jetzigen und im März getätigten Aussagen herauszuarbeiten. Vor allem die Frage, ob Styrian Spirit bei der Kreditvergabe eine "akzeptable" oder nur eine "mangelhafte" interne Bonitätsbewertung aufweisen konnte, stand im Zentrum der Befragung. Styrian Spirit ging im Frühjahr 2006 pleite, die Hypo sah keinen Cent ihres Geldes wieder. Die Beklagten haben jedes Fehlverhalten zurückgewiesen.
Was das Verfahren noch komplexer macht, ist die Tatsache, dass wesentliche Zeugen einst vor der Staatsanwaltschaft Aussagen trafen, die sie dann im Strafprozess vor Gericht nicht in dieser Form aufrechthalten konnten. Die Frage der zum Einsatz kommenden Version der Aussagen führte am Donnerstag zu heftigen Wortwechseln zwischen den Anwälten. Dabei werden wesentliche Zeugen im Laufe des Verfahrens noch einmal einvernommen.
Insgesamt haben die Parteien mehr als 20 Zeugen nominiert. Großer Streitpunkt ist, ob im Zivilverfahren derselbe Gutachter zum Einsatz kommen soll wie im Strafverfahren. Ein offizielles Urteil wird wohl noch lange auf sich warten lassen, eines stellt Wutte bereits jetzt nüchtern fest: Das Land Steiermark und die Grazer Stadtwerke, die im Unterschied zu Kärnten und der Hypo die Finger von Styrian ließen, seien "ein bisschen schlauer gewesen".