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Dilemma mit Pflegefällen in Spitälern

Von Karl Ettinger

Politik

Salzburg plant höheren Kostenbeitrag. Wien, Niederösterreich und Steiermark setzen auf Alternativlösungen.


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Es kommt häufiger vor: Menschen werden für Akutbehandlungen in Krankenhäuser eingeliefert, die Akutversorgung erfolgt, und dann könnten die Patienten entlassen werden, weil sie auch im Pflegeheim oder daheim ausreichend betreut und versorgt werden können, sie wollen aber noch im Spital bleiben. Damit in derartigen Fällen Menschen nicht über die Frist von 28 Tagen hinaus dringend benötigte Betten in den ohnehin seit März 2020 wegen der Pandemie und gerade jetzt wieder stark belasteten Spitälern belegen, sollen Patienten in Salzburger Spitälern dann einen höheren Kostenbeitrag zahlen.

Dieser Plan, über den die "Salzburger Nachrichten" berichtet haben, findet offensichtlich in anderen Bundesländern keine Nachahmer. In Wien, Niederösterreich und der Steiermark wurde auf Anfrage der "Wiener Zeitung" klargestellt, dass nicht an ein derartiges Modell gedacht sei. Allerdings gibt es auch in diesen Bundesländern Aufforderungen, dass Patienten Spitalsbetten nicht unnötig in Anspruch nehmen.

"Das ist von der Stadt Wien nicht geplant", wird beim Wiener Gesundheitsverbund, der für die Kliniken in der Bundeshauptstadt zuständig ist, betont. Gleichlautend ist die Auskunft im Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ): ein Modell wie Salzburg mit höheren Kostenbeitrag, um damit sanften Druck auf Patienten zum Verlassen des Krankenhauses auszuüben, sei "nicht angedacht". Allerdings gibt es in Wiener Spitäler das Ersuchen, die Akutbetten so schnell wie möglich freizumachen. Die Maxime dabei sei dennoch, die Menschen so gut wie möglich weiter zu versorgen, wie im Wiener Rathaus und beim Gesundheitsverbund versichert wird.

In der Bundeshauptstadt bemüht man sich, für Menschen, die nach der Akutversorgung bis zu 28 Tagen in den Spitälern sind, zunächst bis zu drei weitere Wochen Akutpflege zu organisieren. Daran kann dann bei Bedarf noch sogenannte Übergangspflege anschließen. Generell gibt es das Bestreben, dass möglichst nur jene Menschen, die tatsächlich eine umfassende stationäre medizinische Versorgung brauchen, auch die Krankenhäuser aufsuchen. Zur Entlastung der Spitäler des Wiener Gesundheitsverbundes soll, wie berichtet, auch beitragen, dass es bereits vor Wochen die Anordnung gegeben hat, Gastpatienten aus anderen Bundesländern nur in Akut- und Notfällen aufzunehmen, wobei es in der Praxis noch keine Abweisungen gegeben hat. Patienten aus den Bundesländern wurden allerdings, so war zu erfahren, zumindest gefragt, warum sie sich nicht in ihren Heimatbundesländern behandeln lassen.

In Salzburg ist die nach wie vor besonders starke Belastung durch Corona-Erkrankungen und nunmehr Grippe- und Viruserkrankungen gepaart mit dem akuten Personalmangel in den Krankenhäusern Hintergrund für die Pläne, dass Pflegefälle künftig mit höherem Kostendruck dazu gebracht werden, vermehrt in Pflegeheimen oder daheim betreut zu werden. Die Problematik an sich gibt es nicht nur in Salzburg.

Nicht notwendige Fälle in Ambulanz

Bei den Recherchen ist nämlich schon zu hören, dass beispielweise in Pflegeheimen Heimbewohner oft an Freitagen in Spitäler eingewiesen werden, wenn sich möglicherweise eine verstärkte medizinische Behandlung lediglich abzeichnet. Wehren können sich die Spitäler allerdings nicht, wenn nach dem Ende der Frist von 28 Tagen für die Akutbehandlungen ein Patient nach kurzem Aufenthalt im Pflegeheim oder zu Hause von einem Arzt wieder ins Spital eingewiesen wird. Und das sind durchaus keine Einzelfälle, wie man im Spitalsmanagement aus langjähriger Erfahrung weiß.

Bei der steirischen Krankenanstaltengesellschaft, kurz Kages, ist aber ein höherer Kostenbeitrag von Patienten nach der Akutbehandlung, wie das in Salzburg geplant ist, jedenfalls "kein Thema", wie in der Presseabteilung betont wird. In der Steiermark wird allerdings gerade jetzt auf Aufklärung und Appelle an die Bevölkerung gesetzt. Diese seit einiger Zeit laufenden Informationen über steirische Medien zielen vor allem auf eine Bewusstseinsbildung, wirklich nur wenn notwendig, medizinische Versorgung in einem Spital in Anspruch zu nehmen und sich sonst an niedergelassene Ärzte und Einrichtungen zu wenden. Grund dafür ist, dass schätzungsweise zwischen 20 und 40 Prozent der Patienten in Ambulanzen sich dort gar nicht hinwenden müssten, sondern anderweitig medizinisch betreut werden könnten.

In Niederösterreich Kontaktaufnahme mit Verwandten

Auch bei der NÖ-Landesgesundheitsagentur nimmt man sich an dem Salzburger Modell kein Vorbild. "In Niederösterreich werden nicht mehr zwingend anstaltspflichtige Patienten in der Praxis nicht zusätzlich zur Kasse gebeten, alle Patientinnen und Patienten zahlen den gleichen geringen Kostenbeitrag pro Verpflegstag", wird in der Presseabteilung der niederösterreichischen Landesgesundheitsagentur erklärt. Die Kosten würden somit überwiegend von den Kliniken getragen. Ähnlich wie in Wien oder der Steiermark gibt es freilich auch in Niederösterreich Bestrebungen, dass Spitalsbetten nicht unnötig durch Pflegefälle belegt und damit blockiert werden. Natürlich versuche man, in diesen Fällen so schnell als möglich Plätze in Pflege- und Betreuungszentren zur Verfügung zu stellen, heißt es dazu. Bei Patientinnen und Patienten, die nach dem Klinikaufenthalt nach Hause entlassen werden, nehme man in solchen Fällen bezüglich der Betreuungssituation Kontakt mit den Verwandten auf, wird weiter erläutert.