Zum Hauptinhalt springen

Direkterer Draht gesucht

Von Walter Hämmerle

Politik

"Unbefriedigend" ist für die VP-Volksanwältin Rosemarie Bauer im Moment die Zusammenarbeit der Volksanwaltschaft mit dem Parlament. Die Volksanwaltschaft will, dass Sonderberichte zu aktuellen Themen von der Volksvertretung auch aktuell behandelt werden. Derzeit ist das nicht möglich.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 22 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Ende Jänner stand der jährliche Bericht der Volksanwaltschaft auf der Tagesordnung des Nationalratsplenums. Wäre es dabei um den Jahresbericht 2001 gegangen, bestünde wohl kein Grund zur Klage; der steht jedoch erst im Jahr 2003 auf der Tagesordnung. Ende Jänner ging es noch um das Jahr 2000 aus der Sicht der Volksanwaltschaft.

Sicher gilt auch hier "lieber spät als nie", den Volksanwälten wäre allerdings ein "je schneller, desto besser" fraglos lieber. Mithilfe von themenbezogenen Sonderberichten hoffen diese nun ein Instrument gefunden zu haben, um zu aktuellen Fragen unmittelbar Stellung beziehen zu können. Der erste seiner Art, der Sonderbericht über die Vergabe von Heizkostenzuschüssen von Oktober 2001, wurde jedoch vom Parlament nicht akzeptiert, da die Geschäftsordnung keine Grundlage für einen solchen Bericht vorsieht. Tatsächlich wurde er, so Bauer, von seiten des Parlaments als "unfreundlicher Akt" verstanden.

Petitionsausschuss als Anlaufstelle?

Der Heizkosten-Sonderbericht wurde dann zwar ausserhalb der Geschäftsordnung diskutiert, die Frage, wie mit aktuellen Sonderberichten der Volksanwaltschaft künftig zu verfahren sei, ist jedoch nach wie vor offen.

Als direkte Anlaufstelle könnte sich der "Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen" anbieten. Dessen Obfrau, die Tiroler SPÖ-Mandatarin Gisela Wurm, würde sich eine solche Aufwertung ihres Ausschusses "sehr wünschen" und hofft auf eine gemeinsame Linie aller Fraktionen in dieser Frage. Die wird auch nötig sein, bedarf eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung doch einer Zwei-Drittel-Mehrheit.

Tatsächlich fristet der "Petitionsausschuss" ein kümmerliches Schattendasein. Für die Mandatare gilt: Viel Arbeit, wenig Anerkennung. Mit einer Aufwertung wäre wohl beiden Seiten gedient: Der Volksanwaltschaft, die dann über eine Anlaufstelle für aktuelle Berichte verfügen würde, und dem Ausschuss.