Sollte die Regierung bei der geplanten Harmonisierung der Pensionssysteme keine Stichtagsregelung einführen, sondern bei ihrem Modell der Altersgrenze - für alle unter 35 Jahren - bleiben, werde es zu einer weiteren Disharmonisierung auf Bundesebene kommen, warnte der Sozialexperte Bernd Marin gestern in einer Pressekonferenz. In den Ländern seien ohnedies mit Dreifachabfertigungen für Neuregelungen im Beamtendienst bereits "Selbstbedienungsläden" geschaffen worden.
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Von einer Harmonisierung für unter 35-Jährige wäre nur ein Bruchteil der Beamten betroffen (14,5 Prozent), während 40 Prozent der Arbeiter und Angestellten "harmonisiert" würden: "Diejenigen, die ohnehin Sonderrechte haben, werden von der Harmonisierung fast völlig ausgenommen", kritisiert Marin. Damit würden Pensionsunterschiede bis ins Jahr 2028 festgeschrieben. Marin plädiert dagegen für eine Stichtagsregelung.
Kritik übt Marin auch daran, dass mit der Pensionsreform 2003 weitere Ungleichheiten zwischen ASVG-Versicherten und Beamten entstanden sind: Ein ASVG-Versicherter bekommt weniger Pension, wenn er vor 65 in Pension geht, bei Beamten steigt diese Altersgrenze erst 2017 auf 65. Zweitens müssen ASVG-Versicherte schon ab 2009 45 Jahre lang arbeiten, um auf ihre Höchstpension zu kommen, Beamte aber erst ab 2038. Drittens wurde für Pensionsverluste der Beamten eine doppelte Obergrenze eingezogen, während ASVG-Versicherte nur einfach "gedeckelt" sind.
Eine sofortige Harmonisierung der Beamtenpensionen würde auch nicht solche Mehrkosten verursachen wie prognostiziert (800 Mill. Euro). Marin rechnet dagegen nur mit Mehrkosten von 2,5 Prozent der Lohnsumme für deutlich weniger als ein Jahrzehnt.
Massive Probleme sieht Marin auf die Länder zukommen, die für ihre Beamten teure Regelungen geschaffen hätten. In manchen Ländern seien die Beamtenpensionen dreifach so hoch wie die Beitragseinnahmen: "Sie können sich ausrechnen, wann diese Länder bankrott sind."