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Die steirische ÖVP ließ am Wochenende aufhorchen: Der § 209 sei "überholt", meinte Klubobmann Reinhold Lopatka im Ö1-Morgenjournal. Damit wurde nun die innerparteiliche Diskussion angeheizt - zumindest in den Ländern.
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Innerhalb der ÖVP ist man offiziell mittlerweile durchaus geteilter Meinung. was den umstrittenen Homosexuellenparagraphen anbelangt. Aus den Landesparteien kamen zuletzt unterschiedliche Vorschläge zu einer Änderung der bestehenden Gesetzesbestimmung.
Geht es etwa nach der steirischen ÖVP, so könnte der § 209 zur Gänze fallen. Denn: Wenn ein 40-jähriger Mann eine Beziehung mit einer 15-Jährigen habe, sei das straffrei, das Verhältnis eines 20-Jährigen mit einem 15-Jährigen dagegen strafbar - das sei sachlich "nicht gerechtfertigt", so Lopatka. Einige ÖVP-Politiker würden schon seit Monaten durch Österreich touren, um einen Meinungsumschwung zu erreichen, wurde der Klubobmann zitiert.
Für Änderung statt Abschaffung sprechen sich die Landesorganisationen von Wien, Vorarlberg und Kärnten aus. Hier setzt man großteils auf den vielzitierten und von den Homosexuelleninitiativen verpönten Kompromiss 16 Jahre für alle.
In der Bundespartei gibt man sich nach wie vor zugeknöpft. Hatte Bundeskanzler ÖVP-Obmann Wolfgang Schüssel vor dem Sommer noch gemeint, es finde gar keine Diskussion statt, sprach Generalsekretärin Maria Rauch-Kallat am Montag doch von Überlegungen, diskriminierende Bestimmungen zu adaptieren.
Auch wenn der Kanzler, seinen Wortmeldungen zufolge, dem nicht viel abgewinnen kann, findet innerhalb seiner Partei bereits ein Meinungsbildungsprozess statt: Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Justizsprecherin Maria Fekter soll im Herbst Ergebnisse liefern.
Auch die FPÖ quält sich in diesen Wochen mit der Frage herum, wie man im Herbst mit der umstrittenen Strafbestimmung verfahren soll.
Eine im Mai von den Homosexuelleninitiativen eingebrachte Bürgerinitiative zum Thema Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften liegt nach wie vor im Parlament.
Wenn sich die Politik noch lange Zeit lässt, könnte ihr der Verfassungsgerichtshof zuvorkommen. Diesem liegt ein Antrag des OLG Innsbruck auf Aufhebung des § 209 vor - und: er will rasch entscheiden.