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Diskussion um das Asylgesetz · Sichere Drittländer per Verordnung

Von Dagmar Wohlfahrt

Politik

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Es gibt wohl wenige Themen, die in- und außerhalb des Parlaments so polarisieren, wie das Thema Asyl. Während noch, bis etwa vor zehn Jahren, in Österreich gesellschaftlicher Konsens darüber

bestand, für Flüchtlinge · im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention · offen zu sein, scheint es diesen Konsens heute nicht mehr zu geben.

Flüchtlinge, Einwanderer und organisierte Kriminalität aus dem Osten werden in der innenpolitischen Diskussion in einen Topf geworfen, was dazu beiträgt, daß Vorurteile geschürt und verfestigt

werden. Darauf folgt jeweils der nächste Schritt: die Asylgesetze werden restriktiver.

Deutlich wurde das zuletzt auch bei der Nationalratsdebatte über die Änderung des Asylgesetzes. Zur Diskussion stand der Antrag, Österreichs Nachbarländer per Verordnung zu sicheren Drittstaaten

erklären zu können. Dadurch könnten Flüchtlinge, die aus einem dieser Nachbarländer einreisen, von den österreichischen Behörden sofort wieder in das entsprechende "sichere Drittland" zurückgeschoben

werden.

Gleich zu Beginn der Flüchtlingsdebatte stellte die Sicherheitssprecherin der FPÖ, Helene Partik-Pablé klar, was das Ziel der FPÖ sei: "ein genereller Einwanderungsstopp". Argumentative Schützenhilfe

holte sie sich vom · ihrer Einschätzung nach · "ultralinken" neuen deutschen Innenminister Otto Schilly. Dieser habe gesagt, "das Boot ist voll", und dasselbe gilt auch für Österreich, meinte Partik-

Pablé.

Der sozialdemokratische Innenminister Karl Schlögl sprach zwar nicht von vollen Booten, aber er "schlägt Alarm", wie tags darauf Österreichs auflagenstärkste Tageszeitung titelte. Der Innenminister

führte aus, daß in diesem Jahr 12.170 Asylanträge eingebracht wurden. Bis Jahresende, so meinte er, seien insgesamt 14.000 Anträge zu erwarten, was einer Verdoppelung der Zahl aus dem Vorjahr

entsprechen würde. Diese Steigerung ist laut Innenminister Schlögl nicht auf die Kosovo-Krise zurückzuführen, denn auch aus den anderen Ländern sei die Zahl der Anträge gestiegen.

371 Asylwerber dürfen bleiben

Seit Jahresbeginn sind von insgesamt 7.190 rechtskräftig entschiedenen Asyl-Anträgen 371 positiv und 2.676 negativ erledigt worden. 3.500 Anträge wurden eingestellt, 700 Menschen haben ihren

Antrag zurückgezogen. Und der Innenminister schließt aus dieser Statistik: "Es gibt auch Mißbrauch" und er, Schlögl, müsse gegen "kriminelle Asylwerber" ebenso auftreten, wie gegen

"Fehlentscheidungen" der Behörden. Daß die gesetzlich festgeschriebene Ermächtigung, sichere Drittstaaten zu verordnen, nicht "kriminelle Asylwerber" abschrecke, sondern künftig viele Asylwerber zu

"Kriminellen" mache, befürchten die Grünen und das Liberale Forum.

Für die Liberalen ist es ein Unding, "sichere Drittstaaten" zu verordnen. Der LIF-Abg. Volker Kier: "Niemand kommt auf die Idee, die Schwerkraft per Verordnung zu definieren. Das widerspricht allen

Gesetzen der Logik und der Rechtsordnung", denn ein Zustand könne nicht per Verordnung definiert werden. Es werde mit dieser Novelle nur ein "Anschein einer Verrechtlichung" erweckt. In Wirklichkeit

gehe es darum, auf dem Landweg keinen Flüchtling mehr nach Österreich zu lassen, vermutet Volker Kier.

Innenminister Karl Schlögl stellte dazu vor dem Nationalrat klar: "Es kann nicht so sein, daß sich der Asylwerber das Land, das ihm Asyl gewähren soll, aussuchen darf".

"Sicheres Drittland"

Ein Drittstaat ist im Sinne der UNO-Flüchtlingskonvention dann verfolgungssicher, wenn im Einzelfall feststeht, daß der betreffende Asylwerber rückübernommen wird und tatsächlich Zugang zu einem

fairen Asylverfahren erhält. Künftig soll der Innenminister, nach Anhörung des Außenministers, ermächtigt werden, per Verordnung alle an Österreich angrenzenden Staaten zu sogenannten "sicheren

Drittländern" zu erklären.

Doch der Innenminister hat auch angekündigt das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) in die Entscheidung miteinzubinden. Und die Ansicht des UNHCR zur Sicherheit der österreichischen

Nachbarländer weicht von jener des Innenministeriums erheblich ab.

So gilt zum Beispiel Ungarn nur bedingt als sicheres Drittland. Ein faires Asylverfahren sei in Ungarn bis heute nicht in allen Fällen sichergestellt und daher sieht der UNHCR Ungarn nicht generell

als verfolgungssicher an. Im Falle von Slowenien und Tschechien können keine generellen Aussagen getroffen werden, meint der UNHCR. Und für die Slowakei stellt der UNHCR fest, daß dort keine

ausreichende Verfolgungssicherheit geboten wird.

Der Unabhängige Bundesasylsenat, die zweite Instanz im Asylverfahren, hat ebenfalls eine differenzierte Ansicht, was als sicheres Drittland anzusehen ist. So wurden alle in den vergangenen Monaten

vorgelegten "Slowakei-Bescheide" und mehr als ein Viertel der "Ungarn-Bescheide" vom Bundesasylsenat wieder aufgehoben.

Doch mit solchen Details hat man sich bei der Nationalratsdebatte nicht lange aufgehalten. Der sozialdemokratische Sicherheitssprecher Anton Leikam kritisierte nicht seine FPÖ-Vorrednerin Helene

Partik-Pablé, die unter anderem behauptete, die "inländische Bevölkerung würde unter der ausländischen Bevölkerung leiden", sondern seine Kritik galt vor allem den Liberalen und den Grünen.

Ihnen warf er vor, "Unwahrheiten in den Raum gestellt zu haben" und "auf den Rücken der Ärmsten Parteipolitik" zu machen. Leikams Vorwurf: Die Grünen und die Liberalen hätten nur aus einem Grund die

Asylgesetznovelle kritisiert: um den im Innenministerium für Asylfragen zuständigen Sektionschef Manfred Matzka als Verfassungsrichter zu verhindern.

2-Tages-Frist verfassungswidrig

Sektionschef Manfred Matzka ist mitverantwortlich dafür, daß die jetzige Gesetzesänderung überhaupt notwendig geworden war. Denn im Juli hat der Verfassungsgerichtshof die "2-Tages-Frist" im

sogenannten "Schnellverfahren" als verfassungswidrig aufgehoben. Diese Frist war unter Federführung des Verfassungsexperten Manfred Matzka in das Asylgesetz aufgenommen worden. Lediglich zwei Tage

Zeit zur Berufung hatte demnach ein Asylwerber, dessen Asylantrag im verkürzten Verfahren abgewiesen worden war.

Viel zu kurz, meinten nicht nur UNHCR und Flüchtlingshilfsorganisationen, sondern auch der Unabhängige Bundesasylsenat, der dann auch in dieser Frage den VfGH angerufen hat. Seit dem VfGH-Urteil gilt

die für Verwaltungsverfahren übliche 14-tägige Berufungsfrist, die laut Innenminister Schlögl dazu führte, daß die Zahl der Berufungen deutlich zurückgegangen ist. Allerdings habe sich dadurch die

Dauer der Verfahren verlängert, weil die Berufungen meist erst am letzten Tag eingebracht werden. Nun wird die Berufungsfrist im verkürzten Verfahren auf 10 Tage reduziert.

Die Klubobfrau der Grünen Madeleine Petrovic warf den Regierungsparteien vor, diese vom VfGH geforderte Reparatur als Verbesserung verkaufen zu wollen. "Zehn Tage seien zu kurz, für eine formulierte

Argumentation über Leben und Tod", meinte Petrovic. In derartigen Verfahren sollte es für die Betroffenen die besten Möglichkeiten geben, wünschenswert wäre eine Verfahrenshilfe für Asylwerber analog

der Verfahrenshilfe bei Strafverfahren. Und Petrovic forderte, daß in Zweifelsfällen immer für den Asylwerber entschieden werden sollte.

Einspruchsfrist verlängert

Die Aufhebung der "2-Tages-Frist", ein SPÖ/ÖVP-Antrag sollte nach dem Willen des Innenministeriums rasch über die parlamentarische Bühne gebracht werden. Auch für die "Drittstaatsregelung" war

ursprünglich ein "verkürztes Verfahren" geplant. Als Abänderungsantrag (zum "Fristverlängerungsantrag"), der direkt im Ausschuß eingebracht werden kann, und für den kein Begutachtungsverfahren

notwendig ist, sollte jene Novelle zum Asylgesetz eingebracht werden, die Ungarn, Tschechien, die Slowakei und Slowenien gesetzlich zu sicheren Drittstaaten erklärt hätte.

Doch dieser Abänderungsantrag wurde vorzeitig in der Öffentlichkeit bekannt, eine breite Protestwelle war die Folge. Nicht nur die Caritas, Amnesty International, die Evangelische Diakonie, der

UNHCR, die Grünen und die Liberalen wehrten sich gegen eine Regelung, die Österreichs Nachbarländer per Gesetz als "sicher" erklärt. Proteste gegen dieses Vorhaben des sozialdemokratischen

Innenministers kamen auch aus dem SPÖ-Klub.

SPÖ-Klubobmann Peter Kostelka sah sich schließlich veranlaßt, einen Krompromißvorschlag in die Diskussion einzubringen. Statt einer gesetzlichen Festschreibung schlug er vor, Österreichs

Nachbarländer per Verordnung zu sicheren Drittstaaten zu erklären. Verordnungen haben gegenüber Gesetzen den Vorteil, daß sie rascher geändert bzw. aufgehoben werden können. Ein Kompromiß, der zwar

in der SPÖ nicht bei allen auf Zustimmung stieß, der aber vom Koalitionspartner ÖVP mitgetragen wurde.

ÖVP-Sicherheitssprecher Paul Kiss machte jedoch kein Hehl daraus, daß ihm die ursprünglich geplante gesetzliche Festschreibung lieber gewesen wäre. Und mit sichtlicher Freude führte er im Plenum aus,

daß die ÖVP den Innenminister stützte, während einige Abgeordnete der SPÖ den Vorschlag ihres Ministers torpedierten. Er betonte, Minister Schlögl nicht schaden zu wollen, aber ohne ÖVP hätte die

Änderung des Asylgesetzes nicht beschlossen werden können. Und Paul Kiss stellte die rhetorische Frage: Wo wäre Schlögl ohne die ÖVP?

Innenminister Schlögl replizierte ebenfalls mit einer rhetorischen Frage: "Was schadet dem Karl Schlögl", fragte Schlögl. Und Schlögl antwortete: "Dem Karl Schlögl schadet nicht, daß er Gesetze mit

dem Koalitionspartner diskutiert." Und weiter: "Aber dem Karl Schlögl schadet auch die innerparteiliche Kritik nicht. Die innerparteiliche Kritik ist notwendig und zeigt, daß es keine Friedhofsruhe

in der SPÖ gibt, sondern eine lebendige Diskussion".

Nach der Nationalratsdebatte wurde schließlich die Änderung des Asylgesetzes mit fast allen Stimmen der SPÖ und den Stimmen aller ÖVP-Abgeordneten beschlossen.Õ

Dagmar Wohlfahrt ist Mitarbeiterin der ORF-Parlamentsredaktion

DEZEMBER 1998