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Wien. Wachsamer sind die Augen geworden, mit denen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) neuerdings beäugt wird. Per Erlass hat die Oberstaatsanwaltschaft Wien
(OStA) strengere Berichtspflichten für die WKStA eingeführt. Seit Jahresbeginn muss sie die OStA im Vorhinein über "bedeutende Verfahrensschritte" informieren, zumindest drei Werktage vor dem geplanten Schritt. Bisher hatte ein solcher Bericht nur im Nachhinein erfolgen müssen.
Dass die strengeren Blicke bei der WKStA nicht goutiert werden, zeigte sich am Donnerstag. "Ob das sinnvoll ist, muss evaluiert werden", sagte Ilse Vrabl-Sanda, Leiterin der WKStA, bei einer Pressekonferenz anlässlich des zehnjährigen Bestehens der Behörde. Sie begründete ihre Kritik insbesondere damit, dass die Berichtserstellung und Fachaufsicht die Ermittlungen verzögern würden. Die Staatsanwälte "schütteln die Berichte nicht aus dem Handgelenk heraus".
Ausgang BVT-Affäre
Ihren Ausgang genommen hatte die Verschärfung mit der Razzia beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BVT) im Februar 2018. Eine Staatsanwältin der WKStA hatte die umstrittene Hausdurchsuchung durchgeführt. Im August 2018 wurde die Durchsuchung vom Oberlandesgericht Wien (OLG) für unverhältnismäßig und rechtswidrig erklärt. Das Justizministerium wurde im Vorhinein nicht über die Razzia informiert, was dort für Verärgerung sorgte.
Es solle nicht mehr zu Überraschungen wie im Fall des BVTs kommen, erklärte Michael Klackl, Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft Wien, der "Wiener Zeitung". "Auch im Lichte der OLG-Entscheidung war es für uns unabdingbar, dass wir hier nachschärfen müssen." Dass durch die neuen Berichtspflichten nun Verfahren verzögert werden, davon könne keine Rede sein. Der Bericht sei früher ja ebenfalls im Nachhinein zu erstatten gewesen. "Der Arbeitsaufwand bleibt gleich. Es ändert sich nur der Zeitpunkt", so Klackl. Er betonte, dass die Berichtspflichten aber laufend evaluiert würden.
Rolle des Ministeriums
Laut einem Bericht der "Presse" dürften hochrangige Juristen insgeheim befürchten, dass durch die zunehmenden Berichtspflichten die Unabhängigkeit der WKStA gefährdet wird und das politisch geführte Justizministerium an Einfluss gewinnt.
Es wäre ihrer Meinung nach sinnvoll, die Berichtspflicht bei der OStA "enden zu lassen", erklärte Vrabl-Sanda am Donnerstag. Sie gehe davon aus, dass derzeit auch das Ministerium informiert werde.
Die Vorhinein-Informationen über die Verfahrensschritte würden bei der OStA verbleiben und nicht zum Ministerium wandern, sagte Klackl. "Das Verfahren kann von der WKStA auch weitergeführt werden, ohne dass auf eine Reaktion der OStA gewartet werden muss." Nur wenn etwas auffällig sei, könne das im äußersten Fall dazu führen, dass man sich gegen den Verfahrensschritt ausspreche. Das sei bisher aber noch nie passiert, so Klackl. Zwar müsse das Ministerium in einer heiklen Causa informiert werden - das werde aber auf Grundlage anderer Rechtsbestimmung bereits seit langem vorgeschrieben.
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft wurde 2009 gegründet, seit 2011 ist die in Wien ansässige Behörde auch für Wirtschaftsstrafsachen zuständig. 40 Staatsanwälte sind bei ihr tätig, sie hat Außenstellen in Linz, Graz und Innsbruck. Im medialen Fokus stehen vielfach ihre "Großverfahren". Dabei handelt es sich um besonders zeitintensive und komplexe Ermittlungen. Mehr als ein Viertel aller bei der Behörde anhängigen Verfahren sind Großverfahren.
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