Qualitätsprüfung der Veranlagung. | Wien. (sei) Das auf betriebliche Personenvorsorge spezialisierte Beratungsunternehmen Mercer HR Consulting kritisiert die Finanzmarktaufsicht (FMA): Sie sei mit einer Verordnung für die Pensionskassen im Verzug, damit käme es zu einer "suboptimalen Veranlagung von Pensionsgeldern". Die neue Verordnung würde die Pensionskassen laut Vorgabe der EU dazu verpflichten, die Anlagestrategie durch externe Experten einer speziellen qualitativen Überprüfung zu unterziehen. Auf Basis der Ergebnisse würde dann zum Beispiel die Aktienquote der Veranlagung entsprechend geändert. Bisher gelten für die Veranlagung der Pensionskassen relativ starre quantitative Kriterien: Die Aktienquote darf 70 Prozent nicht überschreiten; Mit Mindestertragsgarantie liegt die Grenze bei maximal 50 Prozent.
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Die FMA weist die Kritik von Mercer-HRC Manager Kurt Bednar zurück: Der Gesetzgeber habe für die Umsetzung dieser Verordnung durch die FMA eine Frist bis zum 30.9.2006 festgelegt. Die bestehenden Übergangsbestimmungen würden eine Veranlagung im Sinne der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten sicherstellen.