Die Experten-Kommission zur Überprüfung der Diversion ist zu einem ersten Zwischenergebnis gekommen. Tenor dabei: Das System der Haft-Alternativen sei zu erweitern. Diversion soll sogar dann zum Einsatz kommen können, wenn es sich um ein Delikt mit Todesfolge handelt.
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"Es entwickelt sich vom reinen ,Straf'-Recht, das nur Geld- und Freiheitsstrafen kannte, hin zu einem ,Kriminalrecht' mit einer breiten Palette von Reaktionsmöglichkeiten auf strafbares Verhalten", heißt es im Bericht der von Justizminister Dieter Böhmdorfer eingesetzten Kommission. Die Fachleute arbeitet auf Basis der Parlaments-Enquete aus dem Jahr 2001, erweitert um aktuelle Meinungen von Strafrechtlern, Praktikern und Journalisten. "Laut diesen Stellungnahmen werden die Reaktionsmöglichkeiten im Kriminalrecht grundsätzlich für ausreichend angesehen", meint Kommissionsleiterin und VfGH-Vizepräsidentin Brigitte Bierlein im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Übereinstimmung herrsche dahingehend, dass grundsätzlich kein Deliktstypus - auch nicht die Wirtschaftskriminalität - vom Anwendungsbereich der Diversion ausgenommen werden soll.
Mehrfach sei die Meinung vertreten worden, dass die Unzulässigkeit der Diversion bei Todesfolge nach fahrlässigem Handeln bei schwerer persönlicher Betroffenheit des Täters (Opfer ist Angehöriger) überdacht werden sollte.