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Doppelschlag in der Hypo-Causa

Von Stefan Melichar

Wirtschaft

Anklage gegen Martinz erhoben.


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Wien/Klagenfurt. Gleich zwei Paukenschläge setzte es am Donnerstag bei der rechtlichen Aufarbeitung der Vergangenheit der Kärntner Hypo: Wie die "Wiener Zeitung" erfahren hat, hat die notverstaatlichte Bank eine 50-Millionen-Euro-Klage gegen mehrere Alteigentümer eingebracht. Dadurch ist das bisher von der Hypo in verschiedenen Zusammenhängen gerichtlich geltend gemachte Volumen auf insgesamt mehr als 100 Millionen Euro angestiegen.

Im konkreten Fall geht es um eine 50 Millionen Euro schwere Sonderdividende, die im Jahr 2008 an die Alteigentümer ausgeschüttet wurde. Diese wird nun zurückgefordert: Betroffen sind die Kärntner Landesholding mit rund 22,5 Millionen Euro, die Bank Burgenland (dort hatte die Grazer Wechselseitige ihre Hypo-Anteile geparkt) mit 20,7 Millionen Euro, die B & Co BeteiligungsgmbH rund um Ex-Hypo-Investor Tilo Berlin mit 4,5 Millionen Euro und die Hypo-Mitarbeiterstiftung mit 2,3 Millionen Euro.

Außerdem finden sich neun Einzelpersonen unter den Beklagten: neben Berlin unter anderem Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer, Grawe-Generaldirektor Othmar Ederer, Grawe-Vorstand Siegfried Grigg und der Chef der Kärntner Landesholding, Hans-Jörg Megymorez. Von ihnen fordert die Hypo jeweils zwei Millionen Euro – aber nur, wenn die Alteigentümer die Dividende nicht zurückbezahlen.

Die 50-Millionen-Euro-Sonderdividende war Teil des Deals rund um die Übernahme der Hypo-Mehrheit durch die BayernLB im Jahr 2007. Begründet wurde sie damit, dass den Alteigentümern der Gewinn aus dem Anfang 2011 erfolgten Verkauf der Beteiligungssparte Hypo-Consultants zustehe. Bei der Bank vermutet man mittlerweile eine "sorgfaltswidrige Gestaltung und Abwicklung der Transaktion".
Insbesondere sei die Dividende aufgrund eines "vorgetäuschten Gewinns" ausbezahlt worden. Bereits vor gut einem Jahr hat die Hypo den Betrag via Finanzprokuratur per Brief eingefordert. Die jetzige Klage umfasst auch ein zusätzliches Feststellungsinteresse, das vorerst mit 100.000 Euro beziffert wurde – der Gesamtstreitwert beläuft sich auf 50.100.000 Euro.

Vorgehen "unverständlich"
Alle Betroffenen haben jegliches Fehlverhalten immer bestritten. Ederer erklärt, er habe die Klage noch nicht erhalten. Er weise die Vorwürfe entschieden zurück. Die Grawe – die ja selbst keine Aktien an die BayernLB verkauft hat –, sei in die Verhandlungen zur Sonderdividende gar nicht eingebunden gewesen. Ende 2007 habe die Grawe bei einer Hypo-Kapitalerhöhung mit rund 159 Millionen Euro teilgenommen. Alle Beschlüsse wären einstimmig – also mit Zustimmung der Mehrheitseigentümerin BayernLB – und auf Basis geprüfter Bilanzen erfolgt, so Ederer. Er halte die nunmehrige Vorgehensweise der Bank für "unverständlich". Dies sieht auch Grigg so. Er verweist außerdem darauf, dass er im Mai 2007 aus dem Vorstand der Hypo ausgeschieden ist.

Seitens der Mitarbeiterstiftung bezeichnet man es am Donnerstag als "eigentümlich", dass der Stifter (die Hypo) die Begünstigen – also die Mitarbeiter – klagt. Kulterers Anwalt Ferdinand Lanker verwies darauf, dass ihm die Klage noch nicht vorliege und er deshalb keine Stellungnahme abgeben könnte. Megymorez sieht für eine Rückzahlung "keine Rechtsgrundlage". Berlin lag die Klage ebenfalls noch nicht vor: "Wir sehen dieser aber mit großer Gelassenheit entgegen", so der Ex-Hypo-Investor.

"Im Rahmen der Gesetze"
Für den zweiten juristischen Paukenschlag sorgte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt: Sie erhebt nun tatsächlich Anklage wegen des Verdachts auf Untreue gegen den Kärntner ÖVP-Chef Josef Martinz und den Steuerberater Dietrich Birnbacher. Grund ist das Sechs-Millionen-Euro-Honorar, das Letzterer rund um den Hypo-Verkauf von der Landesholding kassiert hatte. Mitangeklagt sind Megymorez und Landesholding-Vorstand Gert Xander. Auch hier weisen alle die Vorwürfe zurück. "Ich erwarte einen Freispruch", so Martinz in einer Aussendung. Er habe "im Rahmen der Gesetze zum Wohle des Landes Kärnten gehandelt". Megymorez und Xander zeigen sich ebenfalls überzeugt, rechtlich richtig gehandelt zu haben. Der Honorar-Auszahlung seien zahlreiche Gutachten vorangegangen.