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Dort Schaden, da Lappalie?

Von Stephanie Dirnbacher

Wirtschaft

Hürden bei Schadenersatzforderungen im Ausland. | Schmerzengeld für schwere Verletzung eines Angehörigen. | Wien. Wer im Ausland einen Unfall hat, muss mit Hindernissen rechnen, wenn er Schadenersatzforderungen stellt. Schließlich gilt in jedem Land - auch innerhalb der EU - ein unterschiedliches Schadenersatzrecht. Bei Schäden, die eine Verbindung zu mehreren Staaten haben, stellt sich daher die Frage, welches Recht anzuwenden ist. Wenn also etwa ein Deutscher in Frankreich einen Spanier beim Fußballspielen verletzt, kann dann der Spanier seine Forderung nach Schadenersatz nach spanischem, französischem oder deutschen Recht stellen? Und wobei bekommt er das meiste Geld?


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Laut Helmut Koziol vom Europäischen Zentrum für Schadenersatz- und Versicherungsrecht gibt es bei den Voraussetzungen, unter denen man Schadenersatz verlangen kann, sowie bei der Höhe des Ersatzes "gravierende Unterschiede zwischen den einzelnen EU-Staaten. Der Zivilrechtsexperte sieht diese Diskrepanz als problematisch und fordert deshalb eine Vereinheitlichung auf europäischer Ebene. "Das würde für den Bürger eine gleichmäßige Behandlung bringen, unabhängig davon, wo der Schaden eintritt", erklärt er im Interview mit der "Wiener Zeitung".

Ein einheitliches europäisches Schadenersatzrecht würde darüber hinaus auch gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen. Denn momentan ist es für manche Unternehmen verlockend, in Länder zu ziehen, in denen Schadenersatzforderungen schwieriger durchzubringen sind. Wenn jemandem dann nämlich dort durch ein Produkt ein Schaden entsteht, kommt das Unternehmen oft besser weg.

Auf ein EU-einheitliches Schadenersatzrecht wird man laut Koziol aber noch lange warten müssen. "Die EU ist zwar bestrebt, das europäische Privatrecht, besonders das Vertragsrecht, zu harmonisieren", erzählt der Universitätsprofessor im Ruhestand. Im Schadenersatzrecht gebe es aber nur punktuelle Regelungen wie etwa für die Produkthaftung oder im Verbraucherschutz-Bereich. Koziol hält das für wenig sinnvoll, da ein einheitliches Konzept fehlen würde.

Das Europäische Zentrum für Schadenersatz- und Versicherungsrecht und das Institut für Europäisches Schadenersatzrecht der Österreichischen Akademie der Wissenschaften bemühen sich seit geraumer Zeit um die Ausarbeitung von Grundprinzipien im Schadenersatzrecht. So soll einheitlich festgelegt werden, unter welchen Voraussetzungen Schadenersatz zusteht und wann immaterielle Schäden wie etwa Trauerschäden ersetzt werden. Hier ist vorgesehen, dass man nicht nur beim Tod eines Angehörigen Schadenersatz bekommen soll, sondern auch bei dessen schwerer Verletzung, und zwar unabhängig vom Verschulden.