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Als salomonisches Urteil präsentierte Kulturminister Ostermayer die Entscheidung. Als Durchbruch in Sachen Restitution wird der Akt von Szene-Beobachtern gefeiert. Immerhin hat das Leopold Museum bisher nur Geld "restituiert". Kunstwerke haben das Haus nicht verlassen.
Was dabei in Vergessenheit gerät, ist, dass es sich bei der aktuellen Einigung eigentlich um eine Selbstverständlichkeit handeln sollte. Eine längst überfällige.
Seit November 2010 steht fest, dass fünf Schiele-Zeichnungen aus dem Besitz der Leopold Museum-Privatstiftung an die Erbin nach Karl Mayländer zu restituieren wären, handelte es sich um ein Bundesmuseum.
Als rechtlicher Sonderfall erhält das Leopold Museum zwar staatliche Mittel, die Empfehlungen des Restitutionsbeirates sind jedoch nicht bindend.
Zumindest rechtlich gesehen.
Die moralische Verpflichtung, einer derartigen Experten-Empfehlung Folge zu leisten, steht auf einem anderen Blatt.
Genauer betrachtet ist die Entscheidung also kein Durchbruch, sondern lediglich ein Schritt in die einzig richtige Richtung. Eine Richtung, deren moralisches Recht auch eine Nachschärfung des entsprechenden Gesetzes rechtfertigen würde. Als Kulturinstitution Geld von staatlicher Seite zu empfangen, könnte auch an eine generelle Verbindlichkeit geknüpft sein: Sich auch als privates Haus an die Empfehlungen der Restitutionskommission zu halten. Dass diese Folgeleistung noch immer keine Selbstverständlichkeit ist, darin liegt die Mitschuld, die wir 71 Jahre nach Ende der NS-Herrschaft auch heute auf uns laden.