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"Drei Jahre Verfahrensdauer bei der MA 35"

Von Christian Rösner

Politik

ÖVP spricht von Organisationsversagen bei der Einwanderungsbehörde, Stadt gibt Staatsbürgerschaftsgesetz die Schuld.


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Ganze 70 Prozent aller aktuellen österreichischen Missstände bei der Volksanwaltschaft aus dem gesamten Land fallen allein auf die MA 35 (Einwanderung), behauptet die Wiener ÖVP. Demnach gab es Fälle, bei denen zwei Jahre lang keine Verfahrensschritte gesetzt wurden, oder Verfahrensverzögerungen von bis zu drei Jahren. Die ÖVP spricht von einem jahrelangen Organisationsversagen und fordert unter anderem eine Personalaufstockung und mehr Transparenz über die Verfahrensdauer. Und vor allem soll die MA 35 "zur Chefsache" erklärt werden - sprich: "Bürgermeister Michael Ludwig muss von seinem Durchgriffsrecht Gebrauch machen", fordert Patrick Gasselich, Verfassungssprecher der ÖVP Wien.

Beschwerden verachtfacht

Laut Gasselich haben sich bei der Volksanwaltschaft die berechtigten Beschwerden betreffend die Einwanderungsbehörde von 2012 bis 2021 verachtfacht. "Wenn man alle Missstandsfeststellungen aus ganz Österreich heranzieht, dann entfallen momentan unfassbare 70 Prozent aller Beschwerden alleine auf die Wiener Einwanderungsbehörde", so der Politiker. Denn die MA 35 sei durch Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten sowohl in der Bundes- als auch in der Landesvollziehung enthalten.

Als konkretes Beispiel nennt Gasselich einen Fall, bei dem zwei Jahre lang keine Verfahrensschritte gesetzt worden seien: "Bei einem Aufenthaltsverfahren gab es den Verdacht einer Scheinehe. Die Landespolizeidirektion wurde davon erst nach acht Monaten informiert. Insgesamt setzte die Behörde über einen Zeitraum von zwei Jahren keine Verfahrensschritte", so Gasselich.

Drei Jahre Verzögerung

In einem anderen Fall habe die Behörde bei einem Daueraufenthaltsverfahren von Oktober 2018 bis September 2021 keine nennenswerten Ermittlungsschritte gesetzt. "Das führte zu einer Verfahrensverzögerung von rund drei Jahren. Gründe dafür wurden nicht genannt", so der ÖVP-Verfassungssprecher weiter.

Deswegen fordert die Wiener ÖVP nun, dass die MA 35 zur Chefsache erklärt wird und Bürgermeister Ludwig von seinem Durchgriffsrecht Gebrauch macht. Weiters müsse das Personal aufgestockt und regelmäßig geschult werden - vor allem im Bereich des telefonischen Service-Centers und bei den Referenten. "Außerdem muss mehr Geld in Mitarbeiterschulungen investiert werden, um die komplexe Rechtsmaterie in den Griff zu bekommen und Verfahrenszeiten zu verringern", meint Gasselich. Als weiteren nötigen Schritt fordert die ÖVP mehr Transparenz - und zwar in Form einer quartalsweise Online-Übersicht über die durchschnittliche Verfahrensdauer inklusive einer verpflichtenden Begründung, wenn keine Verfahrensschritte gesetzt wurden.

"Beschwerde ist noch kein Missstand"

Im zuständigen Büro von Vizebürgermeister und Stadtrat Christoph Wiederkehr (Neos) betont man, dass die Vorwürfe der ÖVP nicht ganz den Tatsachen entsprechen würden: "Eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft ist kein Missstand, sondern zunächst einmal eine Beschwerde. Von den eingebrachten Beschwerden ist nur ein Teil berechtigt", heißt es da wörtlich. Dass die Verfahren zu lange dauern, dessen sei man sich aber bewusst und tue mit dem laufenden Reformprozess alles, um die Abläufe in der Behörde strukturell effizienter zu gestalten, wird versichert. Wichtig sei hier vor allem den Service für die Kunden weiter zu verbessern sowie die Verfahren zu verkürzen.

Struktureller Umbau

"Ein erster Meilenstein ist uns mit dem telefonischen Servicecenter gelungen, das die Erreichbarkeit sicherstellt. Auch die Serviceleistung für Kundinnen und Kunden bereits vor der Antragsstellung soll verbessert werden - etwa durch Aufklärungsvideos, Checkboxen und einer engen Kooperation mit NGOs und Beratungsstellen", so eine Sprecherin von Wiederkehr zur "Wiener Zeitung". Darüber hinaus sei der weitere strukturelle Umbau der Behörde in vollem Gange, mittlerweile seien 21 Teilreformen gestartet worden.

Und dass es in Wien mehr Beschwerden gebe als in den anderen Bundesländern, sei nichts Außergewöhnliches - immerhin sei Wien als einzige Großstadt Österreichs zentraler Angelpunkt der internationalen Migration und Fluchtmigration. Jährlich würden hier etwa 150.000 Verfahren gestemmt. In Wien gebe es im Vergleich zu allen anderen Bundesländern etwa mit Abstand die meisten Einbürgerungsanträge.

"ÖVP soll sich lieber um Gesetz kümmern"

Und so folgt auf die Vorwürfe sogleich die Retourkutsche: "Es muss klar gesagt werden: Um langfristig Probleme wie lange Wartezeiten zu vermeiden, müssen auch Absurditäten im Staatsbürgerschaftsgesetz endlich ein Ende haben. Anstatt wieder gegen Wien zu schimpfen, sollte sich die ÖVP lieber darum kümmern, ein modernes, faires und vor allem auch von Behörden vollziehbares Staatsbürgerschaftsgesetz auf den Weg zu bringen", heißt es aus dem Büro von Christoph Wiederkehr.

Und selbstverständlich wären alle Verfahren transparent, schließlich seien die gesetzlichen Bestimmungen zur Einwanderung und Einbürgerung im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz beziehungsweise Staatsbürgerschaftsrecht geregelt. Die MA 35 sei als Vollzugsbehörde an die gesetzlichen Vorgaben des Bundesgesetzgebers gebunden.