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Drei Säulen kämpfen um hohe Pensionen

Von Erich Wolf

Wirtschaft

Arbeitgeber zahlt für Mitarbeiter ein. | Keine Lohnsteuer auf Beiträge. | Wien. Die gesetzlichen Pflichtpensionssysteme stecken in fast allen Ländern Westeueropas in der Krise. Die Menschen werden immer älter und die Beitragszahler immer weniger. Um diesem Problem zu begegnen, wurde das so genannte Drei-Säulen-Modell geschaffen: Die erste Pensionssäule repräsentiert die staatliche Pflichtversicherung; Die dritte Säule die private Altersvorsorge.


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In der zweiten Pensionssäule der betrieblichen Altersvorsorge (Pensionskasse) zahlen die Unternehmen in die Pensionskasse Beiträge für ihre Arbeitnehmer ein. Zusätzlich können die Mitarbeiter selbst eigene Beiträge leisten, die ihren persönlichen Anspruch auf eine Zusatzpension erhöhen. Hier können Arbeitgeber und -nehmer gleichermaßen profitieren.

Wie funktioniert ein Pensionskassenmodell

Im ersten Schritt schließt der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung. In Betrieben ohne Betriebsrat ersetzen Einzelverträge die Betriebsvereinbarungen. In einem zweiten Schritt schließt der Arbeitgeber mit der Pensionskasse einen Vertrag. Auf Basis dieser Vereinbarung zahlt der Arbeitgeber die Prämien ein, die Pensionskasse oder die Versicherung veranlagt diese Beiträge. Die Versicherungssteuer mit 2,5 Prozent des Pensionskassenbeitrages ist als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar.

Im Pensionsfall erhalten die durch die Vereinbarung begünstigten Arbeitnehmer die Pensionen direkt von der Pensionskasse. Grundsätzlich können nur Arbeitnehmer Begünstigte einer Betriebspension sein. Begünstigte Gesellschafter-Geschäftsführer dürfen im Regelfall nur bis maximal 25 Prozent an der Gesellschaft beteiligt sein.

Die Beiträge des Arbeitgebers sind bis zur Obergrenze von zehn Prozent der Bruttolohnsumme der in das Pensionsmodell einbezogenen Mitarbeiter steuerfreie Betriebsausgaben. Im Gegensatz dazu sind freiwillig abgeschlossene Pensionsversicherungen der dritten Säule beim Arbeitnehmer als Sonderausgaben nur zu einem Viertel (bis zu maximal 2920 Euro jährlich und bis zu einem maximalen jährlichen Einkommen von 50.900 Euro) abzugsfähig.

Frei von Kapitalertrags- und Körperschaftsteuer

Die Pensionskasse veranlagt die eingezahlten Beträge frei von der Kapitalertragsteuer und der Körperschaftsteuer. Der Arbeitnehmer hat erst in der Pension die ausbezahlten Firmenpensionen zu versteuern. In diesem Punkt sind allerdings die direkt eingezahlten Arbeitnehmerbeiträge der dritten Säule günstiger, da diese entweder nur zu einem Viertel steuerpflichtig sind oder im Rahmen der prämienbegünstigten Pensionsvorsorge überhaupt zur Gänze steuerfrei belassen werden.

Dem Arbeitnehmer werden darüber hinaus für die Beiträge des Arbeitgebers weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge in Abzug gebracht. Der Vorteil der zweiten Säule ist enorm! Wenn beispielsweise ein Angestellter eine bare Gehaltserhöhung von 1000 Euro erhält, bleiben ihm nach Abzug von Steuern, Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsbeiträge nur noch rund 415 Euro übrig, die er in eine private Pensionsvorsorge finanzieren kann. Bei der Altersvorsorge im Betrieb stehen hingegen 1000 Euro ungekürzt zur Verfügung. Der Unterschied in der Pension macht bei einem 30-jährigen Mann mit einem Grenzsteuersatz von rund 38,33 Prozent 1000 Euro netto mehr Pension aus.

Auch die Einbeziehung des Arbeitgebers in die Pensionskasse selbst ist möglich, wenn mindestens ein Mitarbeiter in den Vertrag aufgenommen wird. Er kann seinen Pensionsbeitrag allerdings nur als Sonderausgabe absetzen.

Erich Wolf ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Wien.