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Drei statt vier Steuerstufen

Von Martyna Czarnowska

Politik

Einfach und transparent sollte der neue Lohn- und Einkommensteuertarif sein. Gab es bisher vier Progressionsstufen, gilt ab kommendem Jahr für jede Einkommenshöhe ein anderer Steuersatz. Zwischen den - zwei - Durchschnittssteuersätzen bleibt die Progression weiter aufrecht, wenn sie auch in kleineren Stufen erfolgt. Der Spitzensteuersatz bleibt mit 50 Prozent unverändert.


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Ob die Berechnung für die Lohn- und Einkommensteuer künftig auf einem Bierdeckel Platz hat - wie Finanzstaatssekretär Alfred Finz meint - bleibt offen. Klar ist jedoch, dass umfangreiche Rechnungen notwendig sind, um allein die Bemessungsgrundlage für die Steuerleistung zu eruieren. Ausgangsbasis ist nämlich das Jahresbruttoeinkommen minus 13. und 14. Gehalt, Sozialversicherungsbeiträge, Sonderausgaben sowie Werbungskosten.

Gegenüber dem bisher geltenden Tarif wurde der Lohn- und Einkommensteuertarif "geglättet" - die Progression erfolgt in kleineren Stufen. Die bisherigen vier Grenzsteuersätze (21, 31, 41, 50 Prozent) wurden teils durch Durchschnittsteuersätze ersetzt. So ergeben sich bei einer Berechnungsgrundlage von 25.000 Euro jährlich 23 Prozent, bei 51.000 Euro 33,5 Prozent. Einkommensteile über 51.000 Euro werden mit dem - unveränderten - Spitzensatz von 50 Prozent versteuert.

Der Kreis jener, die keine Steuer zahlen, wurde ausgeweitet. Künftig sind nach Angaben des Finanzministeriums von 5,9 Millionen Steuerpflichtigen 2,55 Millionen von dieser Pflicht befreit. Bisher seien es rund 2,4 Millionen. Bis zu einer Berechnungsgrundlage von 10.000 Euro jährlich - das entspricht einem Jahresbrutto von 15.770 Euro - ist ab 2005 keine Steuer zu zahlen. Für Selbstständige beginnt diese Einkommensgrenze bei 10.000 Euro, heuer liegt sie bei 8.888 Euro. Die so genante Negativsteuer - eine Ersparnis bei den Sozialversicherungsbeiträgen - in Höhe von 110 Euro greift bis zu Jahreseinkommen von 10.600 Euro voll, ab 10.900 Euro wird sie unwirksam.

Für jede weitere Einkommenshöhe gilt künftig ein anderer Steuersatz. Dabei wurde darauf geachtet, dass über den gesamten Tarifverlauf keine Einkommensstufe schlechter als bisher aussteigen sollte, erklärte der Vorsitzende des Fachsenats für Steuerrecht in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Karl Bruckner, gegenüber der APA. Als einen Nachteil bei der Neuregelung sieht Bruckner, dass der erste Grenzsteuersatz mit 38,3 Prozent relativ hoch ansetzt.

Völlig neu ist also auch der ab 2005 geltende Steuertarif nicht. Die Progression bleibt aufrecht, aber Zahl und Höhe der Grenzsteuersätze wurde geändert.

Zwei Formeln zur Berechnung der Steuerhöhe werden angewendet. Bei einer Berechnungsgrundlage von 25.000 Euro jährlich lautet die Formel:

[(Einkommen - 10.000) ÷ 15.000] × 5.750,

bei Einkommen zwischen 25.000 und 51.000 Euro heißt es dann:

[(Einkommen - 25.000) ÷ 26.000] × 11.335 + 5.750.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der 30.000 Euro (Berechnungsgrundlage) erhält und kein Alleinverdiener ist, zahlt 7.930 Euro Steuer. Nach Abzug von Verkehrsabsetzbetrag und Arbeitnehmerabsetzbetrag verringert sich das auf 7.585 Euro.

Für PensionistInnen gibt es einen eigenen Pensionistenabsetzbetrag von 400 Euro. Sind sie heuer bis zu einem Jahresbrutto von 12.500 Euro steuerfrei gestellt, können sie ab 2005 bis zu 13.500 Euro jährlich erhalten, ohne Steuer zu zahlen.