Wer übers Internet das Aufputschmittel mit den Szenenamen A2, Herbal Ecstasy oder Herbal Party Pills bestellt, übertritt in Österreich kein Gesetz. Die von der EU ins Visier genommene Partydroge mit der wissenschaftlichen Bezeichnung Benzylpiperazin (BZP) ist hierzulande noch legal erhältlich. Bundesdrogenkoordinator Franz Pietsch hofft jedoch, dass BZP bald unter die Psychotropen- oder die Suchtgiftverordnung fallen werde. Sicher sei eine Einstufung als Risikosubstanz. In beiden Fällen dürfte der Stoff dann nur für medizinische oder wissenschaftliche Zwecke eingesetzt werden.
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Die Kommission hat am Mittwoch empfohlen, BZP strafrechtlich in der gesamten EU für den Privatgebrauch zu verbieten. Das Beispiel zeige, dass die EU-Risikobewertung durch die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) und durch die Kommission gut funktioniere, sagte Pietsch. Bereits im September sollen sich die Experten der 27 EU-Staaten mit dem geplanten Verbot für den privaten Konsum befassen. Zahlen über die derzeitige Verbreitung in Österreich von BZP gebe es keine, sagte der Bundesdrogenkoordinator.
Der Stoff kann nach Angaben der EU-Kommission Herzjagen, Bluthochdruck, Unruhe und Hyperaktivität verursachen, in wenigen Fällen seien auch Krampfanfälle beobachtet worden. Noch immer fehle ein stichhaltiger wissenschaftlicher Beweis für die mit BZP verbundenen Risiken, betont die Kommission. Wegen seiner aufputschenden Eigenschaften, der gesundheitlichen Gefahren und des fehlenden medizinischen Nutzens sollte BZP aber nach Ansicht der EU-Behörde gemäß dem Vorsorgeprinzip kontrolliert werden.
Information
BZP ist die Abkürzung für 1-Benzylpiperazin. Es ist unter zahlreichen Namen, darunter A2, Frenzy oder Nemesis, bekannt. Ursprünglich war 1-Benzylpiperazin Hauptwirkstoff von manchen medizinischen Präparaten wie Antidepressiva und Appetitzügler. BZP ist aktuell in den meisten Staaten frei erhältlich.
BZP bewirkt eine höhere Ausschüttung von Dopamin und Noradrenalin. Eine Dosis von 100 mg erzeugte bei einer Wirkdauer von sechs bis acht Stunden in 19 Prozent der Fälle generalisierte Krampfanfälle, ferner Euphorie, kurzzeitig gesteigerte Vigilanz, Unruhe, vermindertes Schlafbedürfnis, Appetithemmung, Angst, erhöhte Herzfrequenz und Verlängerung der QTc-Dauer im EKG, Kopfschmerz, Erbrechen, Verwirrtheit, Kollaps, Hyponatriämie und Hypothermie. Besonders gefährdet durch BZP sind Epileptiker und Personen mit koronarer Herzkrankheit.
Über Langzeitfolgen ist bislang nichts bekannt.
Dokument
EU: Risk Assessment Report of BZP (PDF)
(Quellen: APA, Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, EBDD)